Sitzung: 09.11.2017 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 32
Vorlage: BV/FB5/081/2017
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage zur Kenntnis. Darin wird folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Im Jahr 2016 wurde die Beleuchtung am
Brunnenweg hergestellt. Da es sich bei Maßnahmen am Brunnenweg um die erstmalige
Herstellung handelt, werden Beiträge nach den §§ 127 ff. Baugesetzbuch
(BauGB) abgerechnet. Damit die Kosten für die Herstellung der Beleuchtung in
Höhe von 11.032,42 € beitragsmäßig abgerechnet werden können, um die
Vorfinanzierungslast für die Stadt Wassenberg zu mindern bis die Erschließungsanlage
insgesamt hergestellt ist, ist aus rein formalen Gründen der Ausspruch
der Kostenspaltung gem. § 7 der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt
Wassenberg durch den Rat zu beschließen. Die erstmalige endgültige
Herstellung der Erschließungsanlage ist in den nächsten Jahren nicht
vorgesehen.
Beschluss: (einstimmig)
Für die erstmalige Herstellung der Beleuchtungseinrichtung Brunnenweg
werden Erschließungsbeiträge im Wege der Kostenspaltung nach §§ 127 ff. BauGB
i.V.m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Wassenberg erhoben.