Inhalt der Mitteilungsvorlage:
Einleitend wird zusammenfassend und damit ohne auf
einzelne Schriftsätze der letzten 12 Monate noch gesondert einzugehen,
festgestellt, dass die Verwaltung einen Neubau der Sporthalle I an der
Bergstraße angeregt hat und zusätzlich Fraktionen bzw. Schulgremien den Ersatz
der OFRA-Gebäude durch einen Neubau beantragt bzw. angeregt haben; allerdings
hatten die Beteiligten bei ihren Überlegungen unterschiedliche Prioritäten
gesetzt hinsichtlich der Reihenfolge der Maßnahmen. Die Verwaltung hatte im
Vorfeld zugesagt, vor Beginn der Haushaltsberatungen im Bauausschuss über ein
bauliches Konzept mit Kostenschätzungen zu berichten. Diese Vorgehensweise
wurde auch anlässlich der Begehung durch Mitglieder des Bauausschusses vor der
letzten Bauausschusssitzung nochmals bestätigt.
Zum aktuellen Stand berichtet die Verwaltung wie
folgt:
1.
Neubau
Sporthalle I
Mit
den kreditfinanzierten Mitteln des Landes aus dem Projekt Schule 2020 sollte
nach den Vorstellungen der Verwaltung die Sporthalle I an der Bergstraße durch
eine an gleicher Stelle zu errichtende Dreifachsporthalle ersetzt werden. Auf
der Basis der vorformulierten Situation wurde die Machbarkeit unter aktuellen
Standards geprüft. Im Ergebnis würde der Neubau einer Dreifachsporthalle mit
Tribüne und Nebenräumen einschl. des Rückbaues der bestehenden Sporthalle eine
Investition von brutto rd. 7,8 Mio. Euro erfordern. Da die Umsetzung einer
derartigen Maßnahme mit diesem betraglichen Umfang mit den Zielsetzungen der
Stadt zu einer nachhaltig geordneten Finanzwirtschaft (dazu zählt auch der
Verzicht auf eine Netto-Neuverschuldung) auch nicht ansatzweise in Einklang zu
bringen ist, hat die Verwaltung eine neue Aufgabenstellung formuliert. Die neue
Zielsetzung umfasst nunmehr eine Kernsanierung des Objektes durchzuführen, bei
der dennoch die gesamte Haustechnik, der Sanitärbereich und auch der
Hallenboden sowie die Hallendecke erneuert werden soll. Die Option zur
Verlagerung der Tribüne wird bei der zukünftigen Planung und der dann
zugehörigen Kostenschätzung Berücksichtigung finden. Ob diese Zielsetzung mit
dem im Investitionsprogramm zum Haushaltsentwurf 2018 eingestellten
Pauschalbetrag von 3,0 Mio. Euro realisiert werden kann, soll eine für 2018
angedachte belastbare Planung belegen. Zur Finanzierung der Gesamtmaßnahme
sollen die vom Land bereitgestellten und finanzierten Kreditmittel von
insgesamt rd. 1,9 Mio. Euro beitragen; der Differenzbetrag ist aus Eigenmitteln
zu erbringen.
2. Neubau eines Schulgebäudes im
Gesamtschulzentrum
Auf
dem Gelände der Betty-Reis-Gesamtschule sollen die OFRA-Gebäude unter
Berücksichtigung des im dortigen Bebauungsplan festgesetzten Baufensters
bestehenden Möglichkeiten durch einen Neubau ersetzt werden. Ziel ist es,
diesen Neubau, der rd. 12 Klassenräume und 4 Mehrzweckräume umfassen soll
(lediglich Übernahme Ist-Bestand, es gibt noch kein konkretes Raumprogramm),
bei gleichzeitiger Beibehaltung der OFRA-Gebäude für die Dauer der Bauzeit
errichten zu können.
Der
Neubau des Gebäudes soll in 2018 mit allen Beteiligten hinsichtlich
Funktionalität inhaltlich abgestimmt werden mit dem Ziel, den Neubau im
Zeitraum 2019 bis 2021 errichten und die OFRA-Gebäude anschließend rückbauen zu
können; die heutige OFRA-Gebäudefläche soll dann in die Schulhoffläche
integriert werden.
Für
den Neubau eines derartigen Schulgebäudes inkl. WC-Anlagen, zweigeschossig, mit
ausgebautem Untergeschoss (Untergeschoss wird unter Nutzung der vorhandenen
Topographie „abgeböscht“) und Rückbau der OFRA-Modulanlagen und
Wiederherstellung der Fläche werden im mittelfristigen Investitionsprogramm des
Haushaltsentwurfes 2018 4 Mio. Euro für
Bau- und Nebenkosten eingeplant (die üblichen Kostenschätzungen für ein
derartiges Bauvolumen inkl. Rückbau und Freiflächengestaltung werden im
Regelfall mit rd. 4,8 Mio. Euro beziffert).
Zu
einer anteiligen Finanzierung werden neben Anteilen aus der Schulpauschale auch
die der Stadt für Investitionen im Bereich der Schulinfrastruktur aus
Bundesmitteln im Zeitraum bis Ende 2022 gewährte Zuweisungen von rd. 1,166 Mio.
Euro in voller Höhe veranschlagt. Die verbleibende Deckungslücke muss die Stadt
aus Eigenmitteln (u. a. aus Veräußerungserlösen) erbringen, denn eine zusätzliche
Kreditaufnahme ist nicht eingeplant, so dass der in 2018 anstehenden Planung
zur Realisierung eines derartigen Vorhabens unter Beachtung des engen Budgets
eine herausragende Bedeutung zukommt.
Aus
dem beigefügten Lageplan (Anlage 1) ist der Standort des Neubaues, unmittelbar
angrenzend an den bisherigen Baukörper ersichtlich.