Sitzung: 06.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: MV/FB5/011/2017
Der Ausschuss nimmt die Mitteilungsvorlage der Verwaltung mit dem
folgenden Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Mit der Mitteilungsvorlage MV/FB5/001/2017 vom
28.12.2016 wurden die bei der Verabschiedung des Haushalts 2017 vorgetragenen
Haushaltsreden ausgewertet und die darin enthaltenen Anträge und Fragen –
soweit möglich – nach Sachthemen gegliedert.
Mit den Anmerkungen der Verwaltung in der Vorlage zur
Ratssitzung 02.03.2017 sind die Punkte 1.2, 2.3, 2.5 und 2.6, 3.1, 4.1 und 5.2
erledigt.
Nachstehend nunmehr der Sachstandsbericht (1.
aktualisierte Fassung) zu den noch nicht und/oder nur teilweise erledigten
Punkten; der jeweilige aktuelle Sachstand zu diesen einzelnen Punkten ist grau
hinterlegt und -wie aus dem Vorjahr bekannt- werden die Ziffern aus der
ursprünglichen Vorlage beibehalten.
1.
Bergfried
1.1 Antrag der
FDP-Fraktion vom 15.12.2016 zur Vorlage eines Nutzungskonzeptes und dessen
Finanzierung für den Bergfried
Anmerkung:
Nach
Installierung der Aufzugsanlagen und einer gebotenen Abstimmung von künftigen
gemeinsamen Nutzungen Bergfried/Burg wird die Verwaltung im Laufe des Jahres
2017 eine Nutzungskonzeption erstellen.
Stand: 04.08.2017
Zu diesem Punkt gibt es z. Z. keinen weiteren
Sachstandsbericht.
2.
Stadtentwicklung
und Infrastruktur bzw. –einrichtungen
2.1 Antrag der
CDU-Fraktion vom 15.12.2016 zur Planung von Infrastrukturmaßnahmen in den
einzelnen Ortschaften
Anmerkung:
Entsprechend
der Beschlussfassung in der Ratssitzung am 15.12.2016 werden diese Punkte in
2017 bearbeitet. Zur Vorgehensweise schlägt die Verwaltung vor, das bei
Straßenausbaumaßnahmen praktizierte Verfahren analog anzuwenden, konkret soll
der jeweilige Vorschlag der Verwaltung zunächst im Bauausschuss oder
Planungsausschuss vorgestellt werden, anschließend das Gespräch mit den
Antragstellern bzw. der jeweiligen Interessengruppe erfolgen und über das
Ergebnis dann erneut im Fachausschuss berichtet werden. Konkrete Ergebnisse
sind anschließend Grundlage bei der Haushaltsplanung 2018 bzw. dem sich
anschließenden mittelfristigen Planungszeitraum.
Stand: 04.08.2017
Mit den bereits als Entwurfsfassung vorgestellten Planungen
zum Marktplatz Birgelen und zum Martinusplatz in Effeld wurde mit ersten
Maßnahmen begonnen. Die Bearbeitung dieses Antrags läuft über einen längeren
Zeitraum.
2.2 Antrag der
SPD-Fraktion vom 15.12.2016 zur Erstellung eines Handlungskonzeptes für die
Zukunft für die gesamte Stadt Wassenberg und nicht nur für den Stadtkern (wie
sieht die weitere Entwicklung aus, welche Möglichkeiten hat man für die
Zukunft, können hierfür weitere Förderprogramme ausgeschöpft werden und wurde
der demografische Wandel ausreichend berücksichtigt?)
Anmerkung:
In der Stadt
Wassenberg wird zwar aktuell ein integriertes Handlungskonzept für den
Stadtkern Wassenberg umgesetzt, jedoch ist bekannt, dass für den Stadtteil Myhl
die nächste Maßnahme ansteht und zudem mit Hinweis auf die vorstehende Ziffer 2.1
weitere Infrastrukturmaßnahmen in den einzelnen Ortschaften geprüft werden.
Darüber
hinaus steht mit der Anpassung des Regionalplanes gleichzeitig eine Anpassung
des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg in den nächsten Jahren bevor. Es
sind somit eine Vielzahl von Maßnahmen aufeinander abzustimmen unter möglichst
optimaler Ausnutzung der vorhandenen Infrastruktur (z.B. Kindergärten und deren
Angebote, Grundschule mit Ganztagsbetrieb, Betty-Reis-Gesamtschule, sonstige
Einrichtungen, verkehrliche Infrastruktur, Spiel- und Sportstätten).
Zu den
Auswirkungen des demografischen Wandels hat der Kreis Heinsberg eigens eine
Stabsstelle eingerichtet, die die Entwicklungen kreisweit erfasst, wie aus
Publikationen bereits bekannt, die Daten auf die einzelnen Kommunen des Kreises
„herunterbricht“ und die Fortentwicklung mit externen Partnern betreibt.
Über die
Kreisumlage finanzieren die Kommunen diese Stabsstelle anteilig mit und im
Hinblick auf die großräumig anzusehende Aufgabenstellung macht es keinen Sinn,
zusätzlich kleinflächig Parallelmaßnahmen zu entwickeln, die lediglich den
Einsatz finanzieller Mittel zur Beauftragung externer Büros erfordern und
letztlich wahllos austauschbare Handlungsempfehlungen in Form einer
Hochglanzbroschüre als Ergebnis liefern.
Stand: 04.08.2017
Zu diesem Punkt, der mit der vorstehenden Anmerkung
zumindest teilweise erledigt ist, gibt es z.Z. keinen weiteren
Sachstandsbericht.
2.4
Antrag Fraktion „Die Linke“ vom 15.12.2016 zur Aufnahme der
Investitionsmaßnahme „Bau einer öffentlichen Toilettenanlage“ (vorgeschlagener
Standort eingangs der Synagogengasse) in das Investitionsprogramm für 2018 oder
2019; gleichzeitig soll eine Erhöhung der Zahl von Bänken und Abfallbehältern
geprüft werden.
Anmerkung:
Die
Verwaltung wird zu den Investitionskosten und insbesondere zu den
Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten einer öffentlichen Toilettenanlage im
Laufe des Jahres 2017 berichten; unabhängig davon wird der vorgeschlagene
Standort als absolut ungeeignet bezeichnet. Zum zweiten Teil des Antrags wird
berichtet, dass wir in der Stadt Wassenberg bereits heute über eine überhöhte
Zahl von Sitzbänken und Abfallbehältern verfügen. Die Unterhaltung der hohen
Zahl von Bänken kann zwischenzeitlich nur noch im Dreijahresrhythmus erfolgen.
Zudem stellen wir seit Jahren fest, dass an einigen Standorten Abfallbehälter
mit Hausmüll befüllt werden. In den Fällen, wo dies regelmäßig unterjährig
festgestellt wird, werden Abfallbehälter als einzig wirksame Maßnahme ersatzlos
abgebaut. Bis 2020 beabsichtigt der Stadtbetrieb ein Kataster mit den
Bankstandorten zu erstellen.
Stand: 04.08.2017
Zu diesem Punkt gibt es z.Z. keinen weiteren
Sachstandsbericht.
2.7
Frage der Fraktion „Die Linke“ vom 15.12.2016, ob im Zusammenhang mit den Wohngebieten
in der Oberstadt die Kapazität des Kindergartens „Apfelbaum“ noch ausreichend
sei oder gar die Erweiterung des Kindergartens Apfelbaum bzw. der Neubau eines
Kindergartens in der Oberstadt erforderlich sei; um eine entsprechende
Information innerhalb des Jahres 2017 wird gebeten.
Anmerkung:
Die
Grundstücke in den Baugebieten der Wassenberger Oberstadt sind nahezu ausnahmslos
bebaut. Der sechszügige Kindergarten Apfelbaum hat ein Einzugsgebiet, das über
den Bereich der Wassenberger Oberstadt hinausgeht. Dies gilt auch für die
übrigen Kindergärten in den Stadtteilen Wassenberg, Myhl und Orsbeck. Die dort
gelegenen weiteren insgesamt fünf Kindergärten haben allesamt Einzugsgebiete
über den einzelnen Stadtteil hinaus. Dies hängt auch z. T. mit der Vielfalt der
einzelnen Kindergartenträger zusammen. In einzelnen Kindergärten bestehen
teilweise Kapazitäten zum Ausbau. Konkret ist der Verwaltung eine
Erweiterungsabsicht im Stadtteil Wassenberg in einer Einrichtung bekannt, deren
Entwicklung in 2017 abgewartet werden muss.
Die
Verwaltung wird hierzu zu gegebener Zeit berichten.
Stand: 04.08.2017
Zu diesem Punkt gibt es z.Z. keinen weiteren
Sachstandsbericht.
5. Sonstiges
5.1
Die Fraktion „Die Linke“ beantragt am 15.12.2016, dass in 2017 ein
kompetenter Vertreter des
Wasserverbandes den Rat über den Sachstand zur Nitratbelastung des Grundwassers
in unserer Region informiert.
Anmerkung:
Entsprechend
dem Antrag der Fraktion „Die Linke“ wird die Verwaltung den Antrag an den
Wasserverband weiterleiten. Die Antwort des Wasserverbandes lautet vermutlich,
dass die Nitratbelastung des Grundwassers nicht zu den Aufgaben des
Wasserverbandes zählt.
Stand: 04.08.2017
Nach der Novellierung des Landeswassergesetzes sind die
Kommunen verpflichtet, ein kommunales Wasserversorgungskonzept aufzustellen und
durch den Rat beschließen zu lassen. Die Vorstellung dieses
Wasserversorgungskonzeptes, das vom Aufgabenträger erstellt wird, soll
gleichzeitig diesen Punkt mit abdecken, indem über den Sachstand zur
Nitratbelastung des Grundwassers unserer Region berichtet wird. Nach
derzeitiger Einschätzung ist davon auszugehen, dass die Beratung eines
kommunalen Wasserversorgungskonzeptes im I. Quartal 2018 ansteht.