Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Der Rat nimmt die Beschlussvorlage vom 06.09.2017 zur Kenntnis:

 

Sachverhalt:

 

Am 26.05.2017 hat Frau Judith Killat die Niederlegung Ihres Amtes als 1. Schiedsperson der Stadt Wassenberg gegenüber dem Amtsgericht Heinsberg erklärt.

 

Auf eine schriftliche Anfrage bei dem stv. Schiedsmann, Herrn Christoph Stassny, ob er bereit sei, das Amt des 1. Schiedsmannes zu übernehmen, teilte dieser mit, dass er für das Amt der 1. Schiedsperson nicht zur Verfügung stehe, das des Stellvertreters jedoch weiter wahrnehmen werde.

 

Mit Schreiben vom 19.06.2017 wurden die im Rat vertretenen Parteien hierüber informiert und in diesem Zusammenhang um Vorschläge geeigneter Personen für das Amt des 1. Schiedsmannes bzw. der 1. Schiedsfrau gebeten.

 

Mit Mail vom 05.07.2017 schlug die SPD-Fraktion Herrn Norbert Amendt, Oststr. 21 a, 41849 Wassenberg, als Kandidaten für das Amt des 1. Schiedsmannes vor. Mit Schreiben vom 07.07.2017 wurde seitens der WFW-Fraktion Herr Mario Gehr, wohnhaft in 41849 Wassenberg, Am Stadtrain 5 a, als weiterer Kandidat für dieses Amt vorgeschlagen. Mit Mail vom 19.07.2017 wurde von Seiten der CDU-Fraktion Frau Ursula Wojak, Krahnen.Gobbers-Str. 19, 41849 Wassenberg als Kandidatin benannt. Am 08.08.2017 wurden die Fraktionen Die LINKE und Bündnis 90/Die Grünen nochmals per Mail angeschrieben, da von dort auf das Schreiben vom 19.06.2017 bis dahin keine Rückmeldung erfolgte. Mit Mail vom 09.08.2017 schlug die Fraktion DIE LINKE Herrn Horst Franke, Breiter Weg 1, 41849 Wassenberg, als Kandidaten für das Amt des 1. Schiedsmannes vor. Weitere Personenvorschläge gingen nicht ein.

 

Mit FAX vom 10.08. sowie 14.08.2017 wurde die Bezirksvereinigung Aachen im BDS gem. Ziffer 1 der Verwaltungsvorschrift zu § 3 SchAG NRW zu den o. a. Personenvorschlägen gehört.

Eine Stellungnahme ging bis zur Erstellung der Ratsvorlage jedoch nicht ein.

 

Gem. § 2 Abs. 1 SchAG NRW muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

 

Gem. § 3 Abs. 1 u. 3 SchAG NRW wählt der Rat die Schiedsperson für 5 Jahre.

Vorgaben hinsichtlich der Wahl sieht das Gesetz nicht vor.

 

Gegen die Kandidatur der oben genannten 4 Personen bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken.

 

Gem. § 5 SchAG NRW werden die Schiedspersonen vom Direktor des Amtsgerichtes Heinsberg auf die Erfüllung ihrer Pflichten vereidigt.

 

Stadtverordnete Konarski beantragt die geheime Abstimmung für die Wahl der 1. Schiedsperson.

 

Bürgermeister Winkens erläutert die Vorgehensweise und informiert über eine mögliche Stichwahl. Sodann liest er alle Namen gemäß der Anwesenheitsliste vor. Nach dem                     1. Wahldurchgang konnte kein Kandidat die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erlangen. Folglich eröffnet Bürgermeister Winkens den 2. Wahlgang (Stichwahl) und bittet die Stadtverordneten erneut namentlich zur Wahlurne.


Beschluss: (20 Wojak, 11 Amendt, 1 Enthaltung)


Die nachfolgend aufgeführten Personen stellten sich zur Wahl:

 

·         Norbert Amendt, Oststr. 21 a, 41849 Wassenberg

·         Mario Gehr, Am Stadtrain 5 a, 41849 Wassenberg

·         Ursula Wojak, Krahnen-Gobbers-Str. 19, 41849 Wassenberg

  • Horst Franke, Breiter Weg 1, 41849 Wassenberg

 

Frau Ursula Wojak, wohnhaft in 41849 Wassenberg, Krahnen-Gobbers-Straße 19, wird gem. §3 des Schiedsamtsgesetzes NRW – SchAG NRW – für die Dauer von 5 Jahren als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Wassenberg gewählt.