Sitzung: 28.09.2017 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: MV/FB5/014/2017
Der Rat nimmt die
Mitteilungsvorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Der vorläufige
Gesamtabschluss der Stadt Wassenberg für das Haushaltsjahr 2016 wird gemäß §
116 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW hiermit dem Rat der Stadt zugeleitet.
Im Gesamtabschluss werden
alle Jahresabschlüsse der verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlicher
wie auch in privatrechtlicher Form im Wege der Konsolidierung in den “Gesamtkonzern“
der Stadt Wassenberg einbezogen.
Im Rahmen der Vollkonsolidierung betrifft dies folgende Bereiche:
·
Stadt Wassenberg
(Kernverwaltung)
·
Stadtbetrieb Wassenberg AöR
·
Entwicklungsgesellschaft Stadt
Wassenberg (ESW) GmbH
Andere Beteiligungen werden
nicht konsolidiert sondern im Gesamtabschluss wie im Einzelabschluss der
Kernverwaltung als Finanzanlagen dargestellt.
Das vorläufige
Gesamtjahresergebnis 2016 der Stadt Wassenberg schließt mit einem Jahresüberschuss
in Höhe von rd. 514.000 €.
Der Jahresüberschuss im konsolidierten Gesamtabschluss in Höhe von
514.000 € ist um rd. 144.000 € niedriger als im Einzelabschluss der
Kernverwaltung (rd. 658.000 €).
Das niedrigere Gesamtjahresergebnis resultiert aus der Addition der
negativen Jahresergebnisse des Stadtbetriebes Wassenberg und der ESW GmbH, die
nur teilweise durch Konsolidierungseffekte ausgeglichen werden können. Trotzdem
verbleibt auch im Gesamtabschluss ein nicht unerheblicher Jahresüberschuss, was
weiterhin die positive Ergebnisentwicklung der Stadt Wassenberg unterstreicht.
Die Zuleitung des vorläufigen Gesamtabschlusses besteht aus der
Gesamtergebnisrechnung 2016 und der Gesamtbilanz zum 31.12.2016 sowie aus einer
Übersicht der vorgenommen Konsolidierungen.
Der Entwurf des
Gesamtschlusses ist dem vom Rechnungsprüfungsausschuss beauftragten Wirtschaftsprüfer
bereits zugeleitet worden.
Der geprüfte Gesamtabschluss
mit seinen weiteren erläuternden Anlagen Gesamtanhang, Gesamtlagebericht und
Beteiligungsbericht soll im November 2017 vom Rechnungsprüfungsausschuss
beraten werden, so dass die Bestätigung des Gesamtabschlusses 2016 durch den
Rat der Stadt Wassenberg gemäß § 116 Abs. 1 GO fristgerecht in seiner Sitzung
am 14.12.2017 erfolgen kann.