Der Rat nimmt die Mitteilungsvorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:

 

Sachverhalt:

 

Der vorläufige Gesamtabschluss der Stadt Wassenberg für das Haushaltsjahr 2016 wird gemäß § 116 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW hiermit dem Rat der Stadt zugeleitet.

 

Im Gesamtabschluss werden alle Jahresabschlüsse der verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlicher wie auch in privatrechtlicher Form im Wege der Konsolidierung in den “Gesamtkonzern“ der Stadt Wassenberg einbezogen.

 

Im Rahmen der Vollkonsolidierung betrifft dies folgende Bereiche:

·         Stadt Wassenberg (Kernverwaltung)

·         Stadtbetrieb Wassenberg AöR

·         Entwicklungsgesellschaft Stadt Wassenberg (ESW) GmbH

Andere Beteiligungen werden nicht konsolidiert sondern im Gesamtabschluss wie im Einzelabschluss der Kernverwaltung als Finanzanlagen dargestellt.

 

 

Das vorläufige Gesamtjahresergebnis 2016 der Stadt Wassenberg schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von rd. 514.000 €.

 

 

Der Jahresüberschuss im konsolidierten Gesamtabschluss in Höhe von 514.000 € ist um rd. 144.000 € niedriger als im Einzelabschluss der Kernverwaltung (rd. 658.000 €).

Das niedrigere Gesamtjahresergebnis resultiert aus der Addition der negativen Jahresergebnisse des Stadtbetriebes Wassenberg und der ESW GmbH, die nur teilweise durch Konsolidierungseffekte ausgeglichen werden können. Trotzdem verbleibt auch im Gesamtabschluss ein nicht unerheblicher Jahresüberschuss, was weiterhin die positive Ergebnisentwicklung der Stadt Wassenberg unterstreicht.

 

Die Zuleitung des vorläufigen Gesamtabschlusses besteht aus der Gesamtergebnisrechnung 2016 und der Gesamtbilanz zum 31.12.2016 sowie aus einer Übersicht der vorgenommen Konsolidierungen.

 

Der Entwurf des Gesamtschlusses ist dem vom Rechnungsprüfungsausschuss beauftragten Wirtschaftsprüfer bereits zugeleitet worden.

 

Der geprüfte Gesamtabschluss mit seinen weiteren erläuternden Anlagen Gesamtanhang, Gesamtlagebericht und Beteiligungsbericht soll im November 2017 vom Rechnungsprüfungsausschuss beraten werden, so dass die Bestätigung des Gesamtabschlusses 2016 durch den Rat der Stadt Wassenberg gemäß § 116 Abs. 1 GO fristgerecht in seiner Sitzung am 14.12.2017 erfolgen kann.