Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 15.08.2016 (Anlage 1) beantragt die Initiative „Birgelen hat Zukunft“, die Grabstätte der Schwester Katharina auf dem Grundstück Gemarkung Birgelen, Flur 5, Flurstück 409, Friedhof Birgelen, in die Denkmalliste der Stadt aufzunehmen.

Nach Abstimmung mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland wurde der Denkmalwert bestätigt und eine Eintragung in die Denkmalliste der Stadt befürwortet.

 

Darstellung der wesentlichen charakteristischen Merkmale:

Grabstätte der Ordensschwester Katharina (gest. 1917), 1887-1917 Oberin des Krankenhauses Maria Hilf in Birgelen. Grabkreuz, Sandstein, altertümliche schlichte Form mit breiten Kreuzarmen und konvex gerundeten Zwickeln (Andeutung einer Kreisform in der Mitte), am Fußende leicht seitlich abgeschleppt, darunter rechtwinkliger liegender Sockelstein. Einfache rechtwinklige Randfassung der Grabstätte aus Stein.

Inschrift im Kreuz: JHS / Hier ruht in Gott / die ehrwürdige / Schwester KATAHRINA / GEB GERTRUD SUREN / * 8.8.1850 + [23.3.1918 ?] / 1887 – 1917 / Oberin der / Augustinerinnen / im Krankenhaus / zu Birgelen / RIP

Anmerkung: Die hier eingetragenen Lebensdaten stimmen nicht mit Todesanzeige bzw. Todeszettel überein (geb. 8. September 1850, gest. 20. Februar 1917)!

 

Denkmalwert

Als Grabstätte einer für die Ortsgeschichte bedeutenden Person ist das Grab bedeutend für Birgelen (Stadt Wassenberg). Schwester Katharina, geboren 1850 als Gertrud Suren in Lichtenau bei Paderborn, war Oberin des Klosters Maria Hilf in Birgelen von dessen Gründung 1887 an bis zu ihrem Tod 1917. Das Kloster war durch Freiherr von Leykam gestiftet worden zur medizinischen Versorgung des Ortes. Besiedelt wurde es von der „Genossenschaft der barmherzigen Schwestern von der Regel des Heiligen Augustinus“ (Mutterhaus in Neuss). Neben der Kranken- und Armenpflege betrieben die Schwestern auch ein ebenfalls neu errichtetes Waisenhaus und eine Handarbeitsschule für Kinder, spielten also eine erhebliche Rolle im sozialen Leben des Ortes. Sitz des Klosters war ein Haus im Ortskern, nahe der alten Schule an der damaligen Hauptstraße.

Mangelnde Zahl von Schwestern und neue staatliche Vorschriften im caritativen Bereich führten 1928 zur Aufhebung des Klosters. Die Grabstätte der 1917 gestorbene Oberin Schwester Katharina wird bis heute von Einwohnern aus dem Ort gepflegt.

Die Grabstätte ist ein in historischer Hinsicht positiv prägender Bestandteil des Friedhofes von Birgelen, auf dem sich neben der Kapelle auch noch eine Reihe weiterer Grabsteine des 18. und 19. Jahrhunderts befinden. Ihre Erhaltung und Nutzung liegt daher und aus den o.a. wissenschaftlichen (ortsgeschichtlichen) sowie volkskundlichen Gründen im öffentlichen Interesse.

Die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz für eine Einstufung als Baudenkmal sind daher gegeben.

 

Beschlussempfehlung an den Rat:  Mehrheitlich bei 5 Enthaltungen und 2 Gegenstimmen

 


Beschlussvorschlag:  (5 Enthaltungen, 2 Nein, 10 Ja)

 


Die Grabstätte der Schwester Katharina auf dem Grundstück Gemarkung Birgelen, Flur 5, Flurstück 409, Friedhof Birgelen, wird unter Denkmalschutz gestellt und unter der Nummer 78 in die Liste der Baudenkmäler der Stadt Wassenberg eingetragen.