Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Vorgenannter Betreff war bereits Beratungsgegenstand der Planungs- und Umweltausschusssitzung am 10. Mai 2017 (TOP 6.).

 

Zum damaligen Zeitpunkt war diese Angelegenheit durch einstimmigen Beschluss zurückgestellt worden, da der Vorhabenträger weitere Verhandlungen mit dem Eigentümer des angrenzenden Grundstückes führen wollte.

 

Diese Gespräche haben zwischenzeitlich, auch unter Einbeziehung der Verwaltung stattgefunden und führten letztendlich zu der Erkenntnis, dass der Eigentümer des angrenzenden Grundstückes kein Interesse besitzt, die beiden Grundstücke Gemarkung Orsbeck, Flur 3, Flurstücke 481 und 482 im Plangebiet zu belassen.  Demzufolge bezieht sich das Plangebiet künftig lediglich auf die Grundstücke Gemarkung Orsbeck, Flur 3, Flurstücke 479 und 480. Auf das angepasste Bebauungskonzept (Anlage 1) wird verwiesen.

 

Die seinerzeit ebenfalls ins Gespräch gebrachte rückwärtige Erschließung des städtischen Schul- und Mehrzweckhallengrundstückes ist ebenfalls hinfällig geworden, da andere Erschließungsmöglichkeiten zwischenzeitlich geschaffen wurden.

 

Laut Bebauungsplanverfahren sollen in diesem Bereich nunmehr Doppelhaushälften und ein Mehrfamilienhaus errichtet werden; mit dieser verkleinerten Plangebietsgröße ist eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

 

 


Beschluss des Ausschusses:               (einstimmig)

A)        Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 62 „Weilerstraße“ in der Ortschaft Orsbeck ist um die beiden Grundstücke Gemarkung Orsbeck, Flur 3, Flurstücke 481 und 482 zu verkleinern und das Plangebiet bezieht sich künftig lediglich auf die Grundstücke Gemarkung Orsbeck, Flur 3, Flurstücke 479 und 480.

 

B)        Auf der Grundlage des verkleinerten Plangebietes (nur bezogen auf die beiden Grundstücke Gemarkung Orsbeck, Flur 3, Flurstücke 479 und 480) ist eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.