Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Die praktische Arbeit zeigt, dass vermehrt überdachte Terrassen beantragt werden, die mit den hinteren Baugrenzen der rechtsverbindlichen Bebauungspläne nicht übereinstimmen.

 

In Abstimmung mit der Bauaufsicht des Kreises Heinsberg, die in solchen Angelegenheiten eine Baugenehmigung über eine Befreiung erteilen könnte,   wird angeregt, eine grundsätzliche Änderung der textlichen Festsetzungen für rechtsverbindliche Bebauungspläne in der Form herbeizuführen, dass eine Überschreitung der hinteren Baugrenze um max. 4,00 m zwecks Errichtung einer überdachten Terrasse zugelassen wird. Von diesen Festsetzungen bleiben die sonstigen gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

 

Auf der Grundlage des Beschlussvorschlages sind die entsprechenden Verfahrensschritte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchzuführen.

 

 

 

 


Beschluss des Ausschusses:               (einstimmig)

In allen rechtsverbindlichen Bebauungsplänen der Stadt Wassenberg, die die nachfolgende Regelung als Bestandteil der textlichen Festsetzungen nicht beinhalten, ist nachfolgende Änderung durchzuführen:

„Eine Überschreitung der hinteren Baugrenze um max. 4,00 m zwecks Errichtung einer überdachten Terrasse wird zugelassen. Von diesen Festsetzungen bleiben die sonstigen gesetzlichen Bestimmungen unberührt.“

 

Mit diesem Beschlussvorschlag sind die entsprechenden Verfahrensschritte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchzuführen.