Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31

Der Rat nimmt die Beschlussvorlage vom 24.03.2011 mit dem folgenden Inhalt zur Kenntnis:

 

Sachverhalt:

 

Die Namensgebung einer Schule fällt in den Zuständigkeitsbereich des Schulträgers.

 

Die Schulkonferenz der Gemeinschaftsgrundschule Wassenberg beantragt, der Schule einen Eigennamen zu geben. Im Rahmen einer durchgeführten Ausschreibung, an der Kinder, Lehrer und Eltern sich beteiligen konnten, wurde durch eine Jury der Name „GGS Am Burgberg“ ausgewählt.

 

Gem. § 6 Abs. 6 des Schulgesetzes NRW muss jede Schule eine Bezeichnung führen, die den Schulträger, die Schulform und bei Grundschulen auch die Schulart wiedergibt.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Vorschlag der Schule zu folgen und der Gemeinschaftsgrundschule den Eigennamen „GGS Am Burgberg“ zu geben. Die offizielle Bezeichnung der Schule lautet dann „GGS Am Burgberg, Stadt Wassenberg“. 


Beschluss:                          (einstimmig)

 

 


Auf Vorschlag der Gemeinschaftsgrundschule Wassenberg erhält die Schule den Eigennamen „GGS Am Burgberg“.