Sitzung: 07.04.2011 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 31
Vorlage: BV/FB1/018/2011
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage vom 24.03.2011 mit dem folgenden Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Die Namensgebung einer Schule fällt in den
Zuständigkeitsbereich des Schulträgers.
Die Schulkonferenz der Gemeinschaftsgrundschule
Wassenberg beantragt, der Schule einen Eigennamen zu geben. Im Rahmen einer
durchgeführten Ausschreibung, an der Kinder, Lehrer und Eltern sich beteiligen
konnten, wurde durch eine Jury der Name „GGS Am Burgberg“ ausgewählt.
Gem. § 6 Abs. 6 des Schulgesetzes NRW muss jede Schule
eine Bezeichnung führen, die den Schulträger, die Schulform und bei
Grundschulen auch die Schulart wiedergibt.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Vorschlag der
Schule zu folgen und der Gemeinschaftsgrundschule den Eigennamen „GGS Am
Burgberg“ zu geben. Die offizielle Bezeichnung der Schule lautet dann „GGS Am
Burgberg, Stadt Wassenberg“.
Beschluss: (einstimmig)
Auf Vorschlag der Gemeinschaftsgrundschule Wassenberg erhält die Schule den Eigennamen „GGS Am Burgberg“.