Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 19

Der Ausschuss nimmt die Beschlussvorlage zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:

 

Sachverhalt:

 

Die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE werden nur befristet erteilt und müssen im Anschluss jeweils für 5 Jahre verlängert werden. Dies gilt auch für Inhaber der alten Klasse 2, welche das 50. Lebensjahr vollenden.

 

Die Geltungsdauer der Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird auf Antrag des Inhabers jeweils um die in § 23 Absatz 1 Satz 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) angegebenen Zeiträume verlängert, wenn der Inhaber seine:

 

·      Eignungsuntersuchung,

·      die Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen nachweist und

·      keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass eine der sonstigen aus den §§ 7 bis 19 ersichtlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis fehlt.

 

Grundlage der Bemessung der Geltungsdauer der verlängerten Fahrerlaubnis ist das Datum des Tages, an dem die zu verlängernde Fahrerlaubnis endet. Gem. § 23 Abs. 1 S. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)wird die Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE längstens für fünf Jahre erteilt.

 

Auf Grund der Auswertungen im Brandschutzbedarfsplan und der daraus gewonnenen Erkenntnisse insbesondere bei den Schlüsselqualifikationen, wurde bereits während der Erstellung des Brandschutzbedarfsplans reagiert, worauf hin in 2016 insgesamt fünf Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wassenberg die Fahrerlaubnisklasse C erlangt haben. Darüber hinaus haben zwei weitere Feuerwehrangehörige die Führerscheinklasse C bereits im Jahre 2017 erworben und drei weitere besuchen zur Zeit die Fahrschule. Der weitere Bedarf aller Schlüsselqualifikationen, unter anderem auch die Feuerwehrangehörigen mit der Fahrerlaubnisklasse C, wird regelmäßig überwacht, so dass rechtzeitig auf die Nachqualifizierung von neuen Kräften hingewirkt wird.

 

Die Fahrerlaubnisklasse C berechtigt den Inhaber zum Führen von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg und welches zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt ist. Da sich die Fahrerlaubnisklasse C nicht auf das Führen von Feuerwehrfahrzeugen innerhalb des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes beschränkt ist auch die private Nutzungsmöglichkeit für eigene Zwecke möglich.

 

Die für die Verlängerung der Fahrerlaubnisklasse C anfallenden Kosten der Eignungsuntersuchung werden von der Stadtverwaltung übernommen, so dass für den Feuerwehrangehörigen lediglich die Kosten/Gebühren für die Beantragung der Verlängerung beim Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg anfällt. Diese Kosten/Gebühren belaufen sich demnach auf 41,60 € und sind von dem Feuerwehrangehörigen selber zu tragen.

 

Stadtverordneter Thissen erklärt, dass er ganz bewusst diesen Antrag zum 2. Mal gestellt habe. In anderen Gemeinden sei es normal, dass diese Kosten für die Feuerwehrleute übernommen werden. Man solle sich Gedanken darüber machen wie viele Feuerwehrleute ihren LKW-Führerschein für private Zwecke nutzen und warum ein Atemschutzgerätewart einen 3-stelligen Betrag erstattet bekomme und der LKW-Fahrer die Kosten selbst tragen müsse.

 

Fachbereichsleiter Steckel entgegnet, dass die Kosten für die Eignungsuntersuchung von der Stadt Wassenberg übernommen werden, also nicht die gesamten Kosten vom Feuerwehrmann getragen werden müssen. Außerdem bekomme der Gerätewart nicht seine volle Arbeitsleistung ersetzt, sondern nur eine geringe Aufwandsentschädigung.


Beschluss: (2 Ja-Stimmen, 19 Nein-Stimmen)


Dem Beschlussvorschlag zur Ablehnung des Antrages auf Kostenübernahme von Führerscheinverlängerungen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wassenberg wird nicht zugestimmt.

 

Somit wird dem Antrag des Stadtverordneten Thissen auf Kostenübernahme von Führerscheinverlängerungen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wassenberg entsprochen.