Sitzung: 06.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 19
Vorlage: BV/FB3/061/2017
Der Ausschuss nimmt
die Beschlussvorlage zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Die
Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE werden nur befristet erteilt und müssen
im Anschluss jeweils für 5 Jahre verlängert werden. Dies gilt auch für Inhaber
der alten Klasse 2, welche das 50. Lebensjahr vollenden.
Die
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E
wird auf Antrag des Inhabers jeweils um die in § 23 Absatz 1 Satz 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) angegebenen Zeiträume verlängert, wenn der Inhaber seine:
· Eignungsuntersuchung,
· die Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen nachweist und
· keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass eine der
sonstigen aus den §§ 7 bis 19 ersichtlichen Voraussetzungen für die Erteilung
der Fahrerlaubnis fehlt.
Grundlage der
Bemessung der Geltungsdauer der verlängerten Fahrerlaubnis ist das Datum des
Tages, an dem die zu verlängernde Fahrerlaubnis endet. Gem. § 23 Abs. 1 S. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung
(FeV)wird die Fahrerlaubnis der
Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE längstens
für fünf Jahre erteilt.
Auf Grund der Auswertungen im
Brandschutzbedarfsplan und der daraus gewonnenen Erkenntnisse insbesondere bei
den Schlüsselqualifikationen, wurde bereits während der Erstellung des
Brandschutzbedarfsplans reagiert, worauf hin in 2016 insgesamt fünf Mitglieder
der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wassenberg die Fahrerlaubnisklasse C
erlangt haben. Darüber hinaus haben zwei weitere Feuerwehrangehörige die
Führerscheinklasse C bereits im Jahre 2017 erworben und drei weitere besuchen
zur Zeit die Fahrschule. Der weitere Bedarf aller Schlüsselqualifikationen,
unter anderem auch die Feuerwehrangehörigen mit der Fahrerlaubnisklasse C, wird
regelmäßig überwacht, so dass rechtzeitig auf die Nachqualifizierung von neuen
Kräften hingewirkt wird.
Die Fahrerlaubnisklasse C berechtigt den
Inhaber zum Führen von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr
als 3500 kg und welches zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem
Fahrzeugführer ausgelegt ist. Da sich die Fahrerlaubnisklasse C nicht auf das
Führen von Feuerwehrfahrzeugen innerhalb des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes
beschränkt ist auch die private Nutzungsmöglichkeit für eigene Zwecke möglich.
Die für die Verlängerung der
Fahrerlaubnisklasse C anfallenden Kosten der Eignungsuntersuchung werden von
der Stadtverwaltung übernommen, so dass für den Feuerwehrangehörigen lediglich
die Kosten/Gebühren für die Beantragung der Verlängerung beim
Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg anfällt. Diese Kosten/Gebühren
belaufen sich demnach auf 41,60 € und sind von dem Feuerwehrangehörigen selber
zu tragen.
Stadtverordneter Thissen erklärt, dass er ganz bewusst diesen Antrag zum 2. Mal gestellt habe. In anderen Gemeinden sei es normal, dass diese Kosten für die Feuerwehrleute übernommen werden. Man solle sich Gedanken darüber machen wie viele Feuerwehrleute ihren LKW-Führerschein für private Zwecke nutzen und warum ein Atemschutzgerätewart einen 3-stelligen Betrag erstattet bekomme und der LKW-Fahrer die Kosten selbst tragen müsse.
Fachbereichsleiter Steckel entgegnet, dass die Kosten für die Eignungsuntersuchung von der Stadt Wassenberg übernommen werden, also nicht die gesamten Kosten vom Feuerwehrmann getragen werden müssen. Außerdem bekomme der Gerätewart nicht seine volle Arbeitsleistung ersetzt, sondern nur eine geringe Aufwandsentschädigung.
Beschluss: (2 Ja-Stimmen, 19 Nein-Stimmen)
Dem
Beschlussvorschlag zur Ablehnung des Antrages auf Kostenübernahme von
Führerscheinverlängerungen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt
Wassenberg wird nicht zugestimmt.
Somit wird dem Antrag
des Stadtverordneten Thissen auf Kostenübernahme von Führerscheinverlängerungen
für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wassenberg entsprochen.