Sitzung: 06.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21
Vorlage: BV/FB5/054/2017
Sachverhalt:
Das
Gesamtvolumen der kostenrechnenden Einrichtung 'Abwasserbeseitigung‘ kann mit
einem umlagefähigen Aufwand von 4.981.500,00 € beziffert werden.
a) Niederschlagswassergebühr
Die Abrechnung
der Niederschlagswassergebühr 2016 führte zu einem Ausgleich des noch
bestehenden Fehlbetrages und zu einer Zuführung zum Sonderposten für den
Gebührenausgleich in Höhe von 12.451,47 € zu Beginn des Jahres 2017. Nach dem
derzeitigen Stand der Gebühreneinnahmen in 2017 wird dieser Sonderposten
vollständig in Anspruch genommen werden, es wird mit einem Fehlbetrag von rd.
8.200,00 € gerechnet. Da es sich dabei um eine Prognose handelt, wird dieser
angenommene Fehlbetrag nicht in die Gebührenkalkulation 2018 eingestellt, so
dass die Niederschlagswassergebühr im Jahr 2018 konstant bei 1,74 €/m² bleibt.
b) Schmutzwassergebühr
Die Abrechnung
der Schmutzwassergebühr 2016 führte ebenfalls zum Ausgleich des noch
bestehenden Fehlbetrages und zu einer Zuführung zum Sonderposten für den
Gebührenausgleich in Höhe von 80.191,10 € zu Beginn des Jahres 2017.
Von diesem
Sonderposten werden 50.000,00 € zur Aufwandsdeckung in die Gebührenkalkulation
eingestellt.
Die
Schmutzwassergebühr wird im Jahr 2018 von bisher 3,30 €/m³ auf 3,10 €/m³ gesenkt.
Beschlussvorschlag: (einstimmig)
Die beiliegende Gebührenbedarfsberechnung zur Abwasserbeseitigung
(Anlage 10) wird zur Kenntnis genommen und dem Rat der Stadt Wassenberg
empfohlen, die vorgelegte 10. Änderungssatzung (Anlage 11) zu beschließen und
mit Wirkung vom 01.01.2018 in Kraft zu setzen.