Sitzung: 06.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21
Vorlage: BV/FB5/052/2017
Der Ausschuss nimmt
die Beschlussvorlage zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Auf die beiliegenden Gebührenkalkulationen wird
verwiesen.
a) Straßenreinigung
Die Erhöhung
des Aufwandes für die Straßenreinigung ist geringer ausgefallen als
ursprünglich kalkuliert, so dass der im Jahr 2016 entstandene Fehlbetrag
ausgeglichen werden kann und ein „kleiner“ Sonderposten für den
Gebührenausgleich gebildet werden kann. Durch unmittelbaren Einsatz dieser Sonderposten
zur Finanzierung der weiter steigenden Aufwendungen bei der maschinellen
Straßenreinigung bleibt der Gebührensatz konstant
bei 1,02 €/m (Reinigungsklasse S1).
b) Winterdienst
Aufgrund der
milden Winter der letzten Jahre ist der Bestand des Sonderpostens für den
Gebührenausgleich auf 23.220,00 € angestiegen. Für das Jahr 2018 ist eine
Auflösung in Höhe von 8.200,00 € vorgesehen. Gleichzeitig wird der Aufwand für
den Winterdienst leicht reduziert, so dass der Gebührensatz für den
Winterdienst von 0,45 €/m auf 0,25 €/m
sinkt (Reinigungsklasse S3).
Für den Fall,
dass aufgrund eines länger andauernden oder intensiveren Winters 2017/2018 ein
erhöhter Aufwand notwendig wird, könnte dieser aus dem verbleibenden
Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von rd. 15.000,00 € ausgeglichen
werden.
Der
kombinierte Gebührensatz für Sommer- und Winterdienst sinkt von 1,47 €/m auf 1,27
€/m (Reinigungsklasse S2).
Beschlussvorschlag: (einstimmig)
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die beiliegenden Gebührenbedarfsberechnungen zur Straßenreinigung (Anlage 5) und zum Winterdienst (Anlage 6) zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Wassenberg, die im Entwurf vorgelegte 11. Änderungssatzung (Anlage 7) zu beschließen und mit Wirkung vom 01.01.2018 in Kraft zu setzen.