Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21

Der Ausschuss nimmt die Beschlussvorlage zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:

 

Sachverhalt:

 

Auf die beiliegenden Gebührenkalkulationen wird verwiesen.

 

a)            Straßenreinigung

Die Erhöhung des Aufwandes für die Straßenreinigung ist geringer ausgefallen als ursprünglich kalkuliert, so dass der im Jahr 2016 entstandene Fehlbetrag ausgeglichen werden kann und ein „kleiner“ Sonderposten für den Gebührenausgleich gebildet werden kann. Durch unmittelbaren Einsatz dieser Sonderposten zur Finanzierung der weiter steigenden Aufwendungen bei der maschinellen Straßenreinigung bleibt der Gebührensatz konstant bei 1,02 €/m (Reinigungsklasse S1).

 

b)            Winterdienst

Aufgrund der milden Winter der letzten Jahre ist der Bestand des Sonderpostens für den Gebührenausgleich auf 23.220,00 € angestiegen. Für das Jahr 2018 ist eine Auflösung in Höhe von 8.200,00 € vorgesehen. Gleichzeitig wird der Aufwand für den Winterdienst leicht reduziert, so dass der Gebührensatz für den Winterdienst von 0,45 €/m auf 0,25 €/m sinkt (Reinigungsklasse S3).

 

Für den Fall, dass aufgrund eines länger andauernden oder intensiveren Winters 2017/2018 ein erhöhter Aufwand notwendig wird, könnte dieser aus dem verbleibenden Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von rd. 15.000,00 € ausgeglichen werden.

 

Der kombinierte Gebührensatz für Sommer- und Winterdienst sinkt von 1,47 €/m auf 1,27 €/m (Reinigungsklasse S2).


Beschlussvorschlag: (einstimmig)


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die beiliegenden Gebührenbedarfsberechnungen zur Straßenreinigung (Anlage 5) und zum Winterdienst (Anlage 6) zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Wassenberg, die im Entwurf vorgelegte 11. Änderungssatzung (Anlage 7) zu beschließen und mit Wirkung vom 01.01.2018 in Kraft zu setzen.