Sitzung: 06.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21
Vorlage: BV/FB5/051/2017
Der Ausschuss nimmt
die Beschlussvorlage mit dem folgenden Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Die Gebührenabrechnung ‚Abfallwirtschaft‘ 2016 endete
im Ergebnis mit einer Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich in
Höhe von 7.901,89 €. Der Bestand des Sonderpostens für den Gebührenausgleich
Abfall reduzierte sich damit auf insgesamt 167.739,92 €. Für das Jahr 2017
wurden bereits 136.000,00 € als Entnahme aus dem Sonderposten vorgesehen; nach
derzeitiger Einschätzung der Entwicklung der Einnahmen und Aufwendungen wird
dieser Betrag in einem deutlich geringem Umfang in Anspruch genommen werden
(nach derzeitiger Prognose rd. 60.000,00 €). Grund hierfür ist u.a., dass die
Aufwendungen nicht in dem angenommenen Maß angestiegen sind.
Damit der Sonderposten zeitnah zugunsten der
Gebührenpflichtgen aufgelöst wird, ist für das Jahr 2018 eine Entnahme von
92.000,00 € vorgesehen. Mit dieser Entnahme können die Abfallgebühren bei
steigenden Kosten konstant auf den niedrigen Sätzen des Jahres 2016
gehalten werden.
Die Jahresgebühr 2018
beträgt unverändert
bei wöchentlicher Entsorgung |
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für ein 35 l-Gefäß |
134,00 € |
für ein 50 l-Gefäß |
176,00 € |
bei zweiwöchentlicher Entsorgung |
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für ein 35 l-Gefäß |
67,00 € |
für ein 50 l-Gefäß |
88,00 € |
für ein 1.100 l-Gefäß |
1.937,00 € |
Stadtverordneter Storms beantragt die Tagesordnungspunkte 6 – 9 en bloc abzustimmen.
Damit erklärt der Ausschuss sich einstimmig einverstanden.
Beschlussvorschlag: (einstimmig)
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die beiliegende Gebührenbedarfsberechnung
(Anlage 4) zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Wassenberg, diese zu
beschließen.