Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Das Gesamtvolumen der kostenrechnenden Einrichtung 'Abwasserbeseitigung‘ kann mit einem umlagefähigen Aufwand von 4.981.500,00 € beziffert werden.

 

a)            Niederschlagswassergebühr

 

Die Abrechnung der Niederschlagswassergebühr 2016 führte zu einem Ausgleich des noch bestehenden Fehlbetrages und zu einer Zuführung zum Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von 12.451,47 € zu Beginn des Jahres 2017. Nach dem derzeitigen Stand der Gebühreneinnahmen in 2017 wird dieser Sonderposten vollständig in Anspruch genommen werden, es wird mit einem Fehlbetrag von rd. 8.200,00 € gerechnet. Da es sich dabei um eine Prognose handelt, wird dieser angenommene Fehlbetrag nicht in die Gebührenkalkulation 2018 eingestellt, so dass die Niederschlagswassergebühr im Jahr 2018 konstant bei 1,74 €/m² bleibt.

 

b)            Schmutzwassergebühr

 

Die Abrechnung der Schmutzwassergebühr 2016 führte ebenfalls zum Ausgleich des noch bestehenden Fehlbetrages und zu einer Zuführung zum Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von 80.191,10 € zu Beginn des Jahres 2017.

Von diesem Sonderposten werden 50.000,00 € zur Aufwandsdeckung in die Gebührenkalkulation eingestellt.

 

Die Schmutzwassergebühr wird im Jahr 2018 von bisher 3,30 €/m³ auf 3,10 €/m³ gesenkt.


Beschluss: (einstimmig)

 


Der Rat der Stadt Wassenberg nimmt die beiliegende Gebührenbedarfsberechnung zur Abwasserbeseitigung (Anlage 1) zur Kenntnis und beschließt, die 10. Änderungssatzung (Anlage 2) mit Wirkung vom 01.01.2018 in Kraft zu setzen.