Sitzung: 28.09.2017 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB5/054/2017
Sachverhalt:
Das
Gesamtvolumen der kostenrechnenden Einrichtung 'Abwasserbeseitigung‘ kann mit
einem umlagefähigen Aufwand von 4.981.500,00 € beziffert werden.
a) Niederschlagswassergebühr
Die Abrechnung
der Niederschlagswassergebühr 2016 führte zu einem Ausgleich des noch
bestehenden Fehlbetrages und zu einer Zuführung zum Sonderposten für den
Gebührenausgleich in Höhe von 12.451,47 € zu Beginn des Jahres 2017. Nach dem
derzeitigen Stand der Gebühreneinnahmen in 2017 wird dieser Sonderposten
vollständig in Anspruch genommen werden, es wird mit einem Fehlbetrag von rd.
8.200,00 € gerechnet. Da es sich dabei um eine Prognose handelt, wird dieser
angenommene Fehlbetrag nicht in die Gebührenkalkulation 2018 eingestellt, so
dass die Niederschlagswassergebühr im Jahr 2018 konstant bei 1,74 €/m² bleibt.
b) Schmutzwassergebühr
Die Abrechnung
der Schmutzwassergebühr 2016 führte ebenfalls zum Ausgleich des noch
bestehenden Fehlbetrages und zu einer Zuführung zum Sonderposten für den
Gebührenausgleich in Höhe von 80.191,10 € zu Beginn des Jahres 2017.
Von diesem
Sonderposten werden 50.000,00 € zur Aufwandsdeckung in die Gebührenkalkulation
eingestellt.
Die
Schmutzwassergebühr wird im Jahr 2018 von bisher 3,30 €/m³ auf 3,10 €/m³ gesenkt.
Beschluss: (einstimmig)
Der Rat der Stadt Wassenberg nimmt die beiliegende Gebührenbedarfsberechnung zur Abwasserbeseitigung (Anlage 1) zur Kenntnis und beschließt, die 10. Änderungssatzung (Anlage 2) mit Wirkung vom 01.01.2018 in Kraft zu setzen.