Sitzung: 06.07.2017 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: MV/FB3/010/2017
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage der Verwaltung zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Im Zuge der Beratung zur Festlegung der
Aufwandsentschädigung für den Wehrleiter und des stellvertretenden Wehrleiters
der freiwilligen Feuerwehr Wassenberg, hatte die Verwaltung angekündigt, auch
im Hinblick auf die Stärkung des Ehrenamtes die Aufwandsentschädigung für die
Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wassenberg anzupassen.
Die Stadt Wassenberg zahlt den ehrenamtlichen
Führungskräften und Inhabern von Sonderfunktionen der Freiwilligen Feuerwehr
eine jährliche Aufwandsentschädigung, deren Höhe sich nach der jeweils
wahrgenommen Funktion in der Feuerwehr richtet. Diese Regelung gilt für die
folgenden Funktionen, für die eine jährliche Aufwandsentschädigung in folgender
Höhe geleistet wird:
1. Löschgruppenführer
(6) 382,45
€
2. Zugführer (3) 191,23
€
3. Atemschutzbeauftragter
(1) 197,40
€
4. Leiter IUK
(1) 197,40
€
5. Stadtjugendfeuerwehrwart
(1) 370,12
€
6. Sicherheitsbeauftragter
(1) 120,00
€
Für Inhaber von Sonderfunktionen in der Freiwilligen
Feuerwehr der Stadt Wassenberg wurden in 2016 insgesamt 3.753,31 € an Aufwandsentschädigung ausgezahlt.
Neben den Aufwandsentschädigungen für Mitglieder der
Freiwilligen Feuerwehr mit Sonderfunktionen, wird den einzelnen Löschgruppen
eine jährliche Wartungspauschale für die Instandhaltung von Geräten und
Fahrzeugen und eine pauschale Einsatzentschädigung je Feuerwehreinsatz gewährt.
Wartungspauschale
1. Löschgruppe
Wassenberg 180,00
€
2. Löschgruppe
Myhl und Birgelen 135,00
€
3. Löschgruppe
Orsbeck, Ophoven und Effeld 90,00 €
Die Einsatzentschädigung beläuft sich auf 10,23 € je
Einsatz und wird jährlich an die jeweilige Löschgruppe nach Auswertung der
geleisteten Einsätze ausgezahlt. Die Einsatzentschädigung wird insbesondere für
den Verpflegungsaufwand während oder nach (längeren) Einsätzen gewährt. Für den
Zeitraum 01.01.2016 bis zum 31.12.2016 erhielten die jeweiligen Löschgruppen
die folgende pauschale Einsatzentschädigung:
LG Wassenberg 126 Einsätze 1288,98 €
LG Myhl 52 Einsätze 531,96 €
LG Orsbeck 22 Einsätze 225,06 €
LG Birgelen 44 Einsätze 450,12 €
LG Effeld 24 Einsätze 245,52 €
LG Ophoven 18 Einsätze 184,14 €
IUK 25 Einsätze 255,75 €
Für die Teilnahme an
Ausbildungslehrgängen erhält jeder Feuerwehrangehörige 1,00 €/Std. und der
Lehrgangsausbilder (intern/extern) 6,60 €/Std. als Aufwandsentschädigung.
Für Fortbildungsaufwendungen im Bereich
der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wassenberg wurden in 2016 folgende
Ausgaben getätigt:
Auszubildende Feuerwehrangehörige 1.751,00 € (1,00 €/Pers.)
Ausbilder (extern/intern) 1.818,30
€ (6,60 €/Pers.)
Spesen für Lehrgänge der Landesfeuerwehrschule
225,00 € (5,00 € pro Tag/Pers.)
Fahrsicherheitstraining 2.725,10 €
Im Jahr 2016 wurde eine
Gesamtsumme in Höhe von 19.684,14 € an Aufwandsentschädigungen für Inhaber von
Sonderfunktionen der Freiwilligen Feuerwehr in der Stadt Wassenberg, der
Wartungspauschalen, der Einsatzentschädigung und der Teilnahme an
Ausbildungslehrgängen ausgezahlt.
Anpassung der
Aufwandsentschädigungen für Inhaber von Sonderfunktionen bei der Freiwilligen
Feuerwehr der Stadt Wassenberg, sowie die Anpassung der Wartungspauschalen, der
Einsatzentschädigungen und Teilnahme an Ausbildungslehrgängen.
I.
Aufwandsentschädigungen
für Inhaber von Sonderfunktionen
Die jährlichen Aufwandsentschädigungen für Inhaber von
Sonderfunktionen der Freiwilligen Feuerwehr in der Stadt Wassenberg werden wie
folgt angepasst:
1. Löschgruppenführer
(6) 480,00
€ (382,45 €)
2. Stv.
Löschgruppenführer (6) 240,00
€ (0,00 €)
3. Zugführer (3) 240,00
€ (191,23 €)
4. Stv.
Zugführer (3) 120,00
€ (0,00 €)
5. Atemschutzgerätewart
(2) 240,00
€ (197,40 €)
6. Stv.
Atemschutzgerätewart (2) 120,00
€ (0,00 €)
7. Leiter IUK
(1) 240,00
€ (197,40 €)
8. Stv. Leiter
IUK (1) 120,00
€ (0,00 €)
9. Stadtjugendfeuerwehrwart
(1) 420,00
€ (370,12 €)
10. Stv.
Stadtjugendfeuerwehrwart (1) 210,00
€ (0,00 €)
11. Sicherheitsbeauftragter
(1) 120,00
€ (120,00 €)
Die Ziffern in den Klammern hinter den jeweiligen
Sonderfunktionen stellt die Anzahl der Feuerwehrangehörigen dar, die eine
Sonderfunktion innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wassenberg inne
haben. Zudem werden auch die stellvertretenden Sonderfunktionen mit einer
jährlichen Aufwandsentschädigung bedacht. Unter Berücksichtigung der Anpassung
der Höhe nach und der neu zu berücksichtigenden stellvertretenden
Sonderfunktionen ergibt sich eine jährliche Aufwandsentschädigung in einer
Gesamthöhe von 6.870,00 €.
Hieraus ergeben sich jährliche Mehrausgaben in Höhe von 3.116,69 €.
Neben den Aufwandsentschädigungen für die Inhaber von
Sonderfunktionen der Freiwilligen Feuerwehr, wird die jährliche
Wartungspauschale für die Instandhaltung von Geräten und Fahrzeugen wie folgt
neu geregelt. In den einzelnen Löschgruppen sind die unterschiedlichsten
Fahrzeuge stationiert, die zum Teil über eine wartungsintensive
Fahrzeugbeladung verfügen. Um eine angemessene Wartungspauschale
berücksichtigen zu können, wird eine Differenzierung der Feuerwehrfahrzeuge
anhand des zulässigen Gesamtgewichts vorgenommen.
Für Feuerwehrfahrzeuge mit einem zulässigen
Gesamtgewicht bis 7,5 to wird eine monatliche Wartungspauschale von 5,00 € und
für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 to wird eine
monatliche Wartungspauschale von 10,00 € je Feuerwehrfahrzeug gewährt.
Hieraus ergeben sich folgende Wartungspauschalen für
die jeweiligen Löschgruppen
II.
Wartungspauschale
1. Löschgruppe
Wassenberg 600,00 €
(4x > 7,5 to, 2x < 7,5 to) (180,00
€)
2. Löschgruppe Myhl 300,00
€ (2x > 7,5 to, 1x < 7,5 to) (135,00
€)
3. Löschgruppe
Birgelen 300,00
€ (2x > 7,5 to, 1x < 7,5 to) (135,00
€)
4. Löschgruppe Orsbeck 180,00
€ (1x > 7,5 to, 1x < 7,5 to) (90,00
€)
5. Löschgruppe Ophoven 180,00
€ (1x > 7,5 to, 1x < 7,5 to) (90,00
€)
6. Löschgruppe Effeld 240,00
€ (2x > 7,5 to, 0x < 7,5 to) (90,00
€)
Hieraus ergeben sich jährliche Mehrausgaben in Höhe von 1.080,00
€.
III.
Einsatzentschädigung
Die Einsatzentschädigung von derzeit 10,23 € je
Einsatz wird auf 20,00 € je Einsatz erhöht und jährlich an die jeweilige
Löschgruppe nach Auswertung der geleisteten Einsätze ausgezahlt. Für die
Ermittlung der jährlichen
Mehrausgaben wurden die Vergleichszahlen aus dem Jahre 2016 herangezogen. Neben
den einzelnen Löschgruppen der
Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wassenberg, wird für die IUK Einheit eine
Einsatzentschädigung in Höhe von 20,00 € je Einsatz gewährt.
LG Wassenberg 126 Einsätze 2.520,00 € (1288,98 €)
LG Myhl 52 Einsätze 1.040,00
€ (531,96 €)
LG Orsbeck 22 Einsätze 440,00 € (225,06
€)
LG Birgelen 44 Einsätze 880,00 € (450,12
€)
LG Effeld 24 Einsätze 480,00 € (245,52
€)
LG Ophoven 18 Einsätze 360,00 € (184,14
€)
IUK 25 Einsätze 500,00 € (255,75
€)
Hieraus ergeben sich jährliche Mehrausgaben in Höhe von 3.038,47
€.
IV.
Teilnahme an
Ausbildungslehrgängen
Die Aufwandsentschädigung für die
Teilnahme an Ausbildungslehrgängen der Feuerwehr auf Stadt- und Kreisebene wird
je Feuerwehrangehörigen auf 2,00 €/Std. und für den Ausbildungsleiter
(intern/extern) auf 10,00 €/Std. erhöht.
Für die Teilnahme an Lehrgängen an der
Landesfeuerwehrschule werden unverändert je Teilnehmer Spesen in Höhe von 5,00
€/Tag gewährt. Eine zusätzliche Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an
Ausbildungslehrgängen an der Landesfeuerwehrschule wird nicht gewährt.
Für die Ermittlung der jährlichen Mehrausgaben wurden die Fortbildungsaufwendungen aus
dem Jahre 2016 als Vergleichszahlen herangezogen.
Auszubildende Feuerwehrangehörige 3.502,00
€ (2,00 €/Teiln.) (1.751,00
€)
Ausbilder (extern/intern) 2.755,00 € (10,00 €/Std.) (1.818,30 €)
Hieraus ergeben sich jährliche Mehrausgaben in Höhe von 2.687,70 €.
Die Spesen für Lehrgänge an der
Landesfeuerwehrschule und für das Fahrsicherheitstraining bleiben unverändert.
Mit der Anpassung der jährlichen
Aufwandsentschädigungen für Inhaber von Sonderfunktionen der Freiwilligen
Feuerwehr in der Stadt Wassenberg, der Wartungspauschalen, der
Einsatzentschädigung und der Teilnahme an Ausbildungslehrgängen ergeben sich jährliche Mehrausgaben in einer Gesamthöhe
von ca. 10.000,00 € (9.922,86 €).
Die Anpassung der jährlichen
Aufwandsentschädigungen für Inhaber von Sonderfunktionen der Freiwilligen
Feuerwehr in der Stadt Wassenberg, der Wartungspauschalen, der Einsatzentschädigung
und der Teilnahme an Ausbildungslehrgängen wird zum 01.07.2017 angepasst.
Abschließend ist mitzuteilen, dass die Stadt
Wassenberg zur Leistungserhöhung gegenüber den Leistungen der UVK Düsseldorf
eine zusätzliche Unfallversicherung für die Mitglieder der Freiwilligen
Feuerwehr, der Jugendfeuerwehr und der Altersabteilung bei der GVV Köln
abgeschlossen hat.
Die Mehrkosten zur Stärkung des Ehrenamtes in der
Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wassenberg betragen insgesamt jährlich ca. 10.000,00
€. Die Gegenfinanzierung für das Haushaltsjahr 2017 ist durch Mehreinnahmen bei
der Erstattung kostenpflichtiger Feuerwehreinsätze sichergestellt und eine
Einplanung der Mittel für das Haushaltsjahr 2018 vorgesehen.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.