Sitzung: 06.07.2017 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 1
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage der Verwaltung mit dem folgenden Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Nach einem Abstimmungsgespräch bei der
Bezirksregierung Köln am 13.07.2017 stellte die Stadt Wassenberg mit Schreiben
vom 23.10.2015 die Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz zu den beabsichtigten
Planungen der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg.
Hierzu hat die Bezirksregierung Köln mit Schreiben vom 16.02.2016 ihre
Anpassungsbestätigung erteilt.
Der Planungs- und Umweltausschuss des
Rates der Stadt Wassenberg hat in seiner Sitzung am 21. April 2016 (TOP 7.) beschlossen,
den Bebauungsplan Nr. 86 „Orsbecker Feld“ in der Ortschaft Orsbeck aufzustellen
und den Flächennutzungsplan parallel in einem 56. Änderungsverfahren zu ändern;
die entsprechende Bekanntmachung erfolgte vom 11. Mai 2016 im Amtsblatt der
Stadt Wassenberg Nr. 05/2016.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden
und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) wurde im Zeitraum vom 11. Mai bis 13. Juni 2016 durchgeführt.
Nachfolgende Anregungen und Bedenken
wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange vorgebracht:
1.
EBV GmbH, Hückelhoven, Schreiben vom 20.05.2016
2.
Regionetz GmbH, Eschweiler, Schreiben vom 24.05.2016
3.
Geologischer Dienst NRW, Krefeld, Schreiben vom
24.05.2016
4.
Kreiswasserwerk Heinsberg GmbH, Wegberg, Schreiben vom
23.05.2016
5.
NEW-Netz GmbH, Geilenkirchen, Schreiben vom 24.05.2016
6.
Landesbetrieb Straßenbau NRW, Wesel, Mail vom
10.06.2016
7.
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle
Heinsberg, Viersen, vom 13.06.2016
8.
Kreisverwaltung Heinsberg, Amt für Bauen und Wohnen,
Schreiben vom 07.06.2016
9.
Wasserverband Eifel-Rur, Düren, Schreiben vom 07.06.2016
10. Bezirksregierung
Arnsberg, Dortmund, Schreiben vom 03.06.2016
11. Erftverband
Bergheim, Schreiben vom 23.05.2016
-
Zusammenfassung aller Stellungnahmen, Anlage 1 -
Mit Hinweis auf die beigefügte Abwägung
(Anlage 2) als Ergebnis der vorgebrachten Anregungen und Bedenken im Rahmen der
durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde den
aufgelisteten Beschlussvorschlägen der Verwaltung durch Beschluss des Rates der
Stadt Wassenberg vom 23.06.2016 (TOP 6.) zugestimmt.
Des Weiteren wurde vom Stadtrat in
seiner Sitzung am 23.06.2016 (TOP 6.) der Beschluss gefasst, die Erweiterung
des Plangebietes um das Grundstück Gemarkung Orsbeck, Flur 1, Flurstück 208 und
eine Teilfläche aus dem Grundstück Gemarkung Orsbeck, Flur 1, Flurstück 207
(ca. 1.200,00 qm) vorzunehmen.
Auf der Grundlage dieser
Ratsentscheidung erfolgte die Bekanntmachung über die Erweiterung des Plangebietes
sowie über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) am 22.02.2017 im Amtsblatt Nr. 02/2017
der Stadt Wassenberg. Im Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom
22. Februar bis einschließlich 17. März 2017 wurde eine Stellungnahme (Anlage 3)
abgegeben.
Auf den entsprechenden
Abwägungsvorschlag der Verwaltung (Anlage 4) wird verwiesen.
Im Zeitraum vom 20. Februar bis 20. März
2017 fand die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) statt.
Nachfolgende Behörden und sonstige
Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme abgegeben:
1.
EBV GmbH, Hückelhoven, vom 16.03.2017
2.
Geologischer Dienst, Krefeld, vom 03.03.2017
3.
Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege, Bonn, vom
08.03.2017
4.
Landesbetrieb Straßenbau NRW, Mönchengladbach, vom
15.03.2017
5.
Landrat des Kreises Heinsberg, vom 17.03.2017
6.
RWE Power AG, Köln, vom 07.03.2017
7.
Erftverband, Bergheim, vom 03.03.2017
8.
NEW-Netz GmbH; Geilenkirche, vom 21.03.2017
9.
Kreiswasserwerk GmbH, Wegberg, vom 20.03.2017
-
Zusammenfassung aller Stellungnahmen, Anlage 5 -
Die entsprechenden Abwägungsvorschläge sind
aus der beigefügten Anlage 6 ersichtlich.
Der Rat der Stadt Wassenberg hat in
seiner Sitzung am 30.03.2017 (TOP 4.) über das Ergebnis der durchgeführten
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) sowie über das Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
beschlossen und den jeweiligen Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zugestimmt.
Ferner fasst der Stadtrat in gleicher
Sitzung am 30.03.2017 den Beschluss zur Durchführung der öffentlichen Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB). Die Beteiligung fand vom
19. Mai bis 19. Juni 2017 statt und
wurde durch entsprechende Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wassenberg am
11.05.2017 (Amtsblatt Nr. 07/2017) veröffentlicht.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) haben Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange keine Stellungnahmen abgegeben; nachfolgende Private haben
eine entsprechende Stellungnahme abgegeben:
1.
Privat 1 vom 08.06.2017
2.
Privat 2 vom 12.06.2017
3.
Privat 3 vom 15.06.2017
4.
Privat 4 vom 15.06.2017
-
Zusammenfassung aller Stellungnahmen, Anlage 7 -
Die entsprechenden Abwägungsvorschläge
sind aus der beigefügten Anlage 8 ersichtlich.
Die einzelnen Stellungnahmen gemäß
vorgenannter Auflistung sind im Ratsinformationssystem abrufbar.
Weiterhin sind der Beschlussvorlage als
Anlagen abrufbar beigefügt
-
Abwägungsvorschläge zu Ziffer 1.1 einschließlich
Stellungnahmen
-
Abwägungsvorschläge zu Ziffer 1.2 einschließlich
Stellungnahme
-
Abwägungsvorschläge zu Ziffer 1.3 einschließlich
Stellungnahmen
-
Abwägungsvorschläge zu Ziffer 1.4 einschließlich
Stellungnahmen
Ferner können aus diesem Verfahren
nachfolgende Entwürfe im Ratsinformationssystem abgerufen und eingesehen
werden:
1.
56. Änderung des Flächennutzungsplanes
1.1
Gegenüberstellung der FNP-Darstellung (Alt/Neu) Anlage
9
1.2
Begründung Teil A
Anlage 10
1.3
Begründung Teil B „Umweltbericht“ mit
artenschutzrechtlicher Prüfung Stufe 1 (Stand:
15.02.2017) Anlage 11
2.
Bebauungsplan Nr. 86 „Orsbecker Feld“
2.1
Bebauungsplan
Anlage 12
2.2
Begründung Teil A
Anlage 13
2.3
Begründung Teil B „Umweltbericht“ mit
artenschutzrechtlicher Prüfung Stufe 1
(Stand: 15.02.2017) Anlage 14
2.4
Verkehrsuntersuchung Bebauungsplan Nr. 86 „Orsbecker
Feld“
(Stand: 30.01.2017) Anlage 15
2.5
Schalltechnisches Gutachten Si-17/030/02 zum B-Plan
Nr. 86 „Orsbecker Feld“
(Stand: 15.02.2017) Anlage 16
Des Weiteren
wird darauf verwiesen, dass in der Sitzung zu diesem Tagesordnungspunkt ein
Ordner mit allen Unterlagen zu diesem Planverfahren in einfacher Ausfertigung
vorgehalten wird, die bei Bedarf von den Stadtverordneten eingesehen werden
können. Dieser Ordner beinhaltet alle abwägungserheblichen Angaben zu den vorgenannten Planverfahren.
Stadtverordneter Leutner erklärt, dass er an der Beratung und Beschlussfassung zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4 nicht teilnimmt. Sodann verlässt er den Sitzungsraum.
Stadtverordneter Dohmen beantragt, die Tagesordnungspunkte 3 und 4 en bloc abzustimmen.
Stadtverordnete Konarski erklärt, dass die SPD-Fraktion noch Fragen stellen wolle.
Stadtverordneter Thissen hat Fragen zu der Eingabe des Landwirtes und den dazu vorliegenden Schriftsätzen. Braucht der Landwirt diese landwirtschaftliche Fläche? Nach der Umlegung wird er diese nicht mehr nutzen können?
Zu der Wortmeldung des Herrn Thissen erklärt Stadtkämmerer Darius, dass es sich bei diesen Flächen um bereits seit Jahren im Flächennutzungsplan ausgewiesene Wohnbauflächen handele, die nun über die Bauleitplanung der Stadt zweckentsprechend zu Wohnbauflächen entwickelt werden. Mit der Anordnung des Umlegungsverfahrens werden diese Flächen dann auch Bestandteil des Umlegungsverfahrens. In ein derartiges Umlegungsverfahren werden alle im Umlegungsgebiet gelegenen Flächen „eingeworfen“ und später unter Abzug von Verkehrs- und Ausgleichsflächen in Form neu parzellierter Baugrundstücke zugeteilt, sofern Eigentümer wertanteilig eine Zuteilung wünschen, anderenfalls wird die eingebrachte Fläche mit dem Einwurfswert betraglich entschädigt. Dies wäre dem Grunde nach auch auf den von Herrn Thissen hinterfragten Einzelfall anzuwenden. Allerdings, so Stadtkämmerer Darius weiter, enthalte der Abwägungsvorschlag ausdrücklich die Zusicherung, dass dem landwirtschaftlichen Eigentümer landwirtschaftliche Grundstücke als Ersatzflächen im Rahmen anstehender Grundstücksgespräche angeboten werden. Damit wäre sichergestellt, dass die landwirtschaftliche Nutzfläche sich nicht reduziert. Allerdings sei die Stadt nicht in der Lage, die Wertsteigerung, die die landwirtschaftliche Fläche durch die Entwicklung zu Wohnbauflächen erfahre, zusätzlich in landwirtschaftlichen Flächen auszugleichen. Denkbar sei deshalb, zur Erzielung einer Einigung außerhalb des Umlegungsverfahrens ein Mix aus Tausch landwirtschaftlicher Flächen und Ausgleich des Mehrwertes in Form einer Geldleistung und/oder Zuteilung von Baugrundstücken. Sollte eine Regelung außerhalb des Umlegungsverfahrens nicht erzielbar sein, würde es bei der Abwicklung im Umlegungsverfahren verbleiben.
Im Folgenden erläutert Stadtkämmerer Darius aufgrund von Anfragen der Stadtverordneten Minkenberg und Seidl die weitere planerische Vorgehensweise.
Bürgermeister Winkens lässt sodann über den Antrag des Stadtverordneten Dohmen, die Tagesordnungspunkte 3 und 4 en bloc abzustimmen, beschließen.
Damit erklärt der Rat sich einstimmig einverstanden.
Beschluss: (28
Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)
1.
Beschlüsse über alle abwägungserheblichen
Stellungnahmen 1.1 Ergebnis
der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Im Rahmen der durchgeführten frühzeitigen
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden 11
Stellungnahmen mit Anregungen und Bedenken vorgebracht (siehe Beschluss des
Stadtrates vom 23.06.2016, TOP 6.) Beschlussvorschlag: Unter
Berücksichtigung der vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange wird dem Abwägungsvorschlag (Anlage 3) zugestimmt.
1.2
Ergebnis der durchgeführten
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurde eine Stellungnahme abgegeben. Diese Stellungnahme fand ihre Berücksichtigung im Abwägungsvorschlag (Anlage 4). Hierüber hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 30.03.2017, TOP 4., beraten und dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zugestimmt. Beschluss: Unter Berücksichtigung der vorgebrachten
Stellungnahme wird dem Abwägungsvorschlag (Anlage 4) zugestimmt. 1.3
Ergebnis
der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden 9 Stellungnahmen abgegeben. Diese Stellungnahmen fanden ihre Berücksichtigung im Abwägungsvorschlag (Anlage 5). Hierüber hat der Stadtrat am 30.03.2017, TOP 4., beraten und dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zugestimmt. Beschluss: Unter Berücksichtigung der vorgebrachten
Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wird
dem Abwägungsvorschlag (Anlage 5) zugestimmt. 1.4
Ergebnis
der durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB) Im Rahmen der durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurden 4 Stellungnahmen abgegeben. Diese Stellungnahmen fanden ihre Berücksichtigung im Abwägungsvorschlag (Anlage 6). Beschluss: Unter Berücksichtigung der vorgebrachten
Anregungen und Bedenken wird dem diesbezüglichen Abwägungsvorschlag gemäß
Anlage 6 zugestimmt. 2.
Satzungsbeschluss
gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) Beschluss: Der Bebauungsplan Nr. 86 „Orsbecker Feld“
in der Ortschaft Orsbeck wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung
beschlossen. 3.
Feststellungsbeschluss
und Vorlage an die Bezirksregierung Köln zur Genehmigung gemäß § 6
Baugesetzbuch (BauGB) Beschluss: Die 56. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg wird festgestellt und ist der
Bezirksregierung Köln zur Genehmigung gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB)
vorzulegen. |