Sitzung: 06.07.2017 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 1
Vorlage: BV/FB6/048/2017
Der Rat nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Kenntnis. Darin
wird Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Bereits in seiner Sitzung am 01.06.2017
hatte der Stadtrat unter TOP 6.1 das Umlegungsverfahren Nr. 28 „Orsbecker Feld“
angeordnet und auch das konkrete Plangebiet benannt.
Leider wurde eine Teilfläche aus dem
Flurstück Gemarkung Orsbeck, Flur 1, Flurstück 207 sowohl in der Auflistung wie
auch in der Übersichtskarte übersehen.
Der jetzt neu formulierte
Beschlussvorschlag beinhaltet diese Korrektur und ist aus der beigefügten
Übersichtskarte (Anlage 1) ersichtlich.
Beschluss: (28
Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)
Für den Teilbereich der künftigen Wohnbauflächen einschließlich der
zugehörigen Ausgleichsflächen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 86 „Orsbecker
Feld“ in der Ortschaft Orsbeck wird die Durchführung eines Umlegungsverfahrens
gemäß § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) angeordnet.
Das Umlegungsverfahren erhält die Nr. 28 „Orsbecker Feld“ und bezieht
sich konkret auf nachfolgende Grundstücke:
Gemarkung Orsbeck, Flur 1, Flurstücke 1229, 189, 190, 191, 192, 193,
194, 1235, 208 und 207 tlw. und ist aus der beigefügten Übersichtskarte (Anlage
7) ersichtlich.