Nachtrag: 01.06.2017
Sitzung: 01.06.2017 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 6
Vorlage: BV/FB3/043/2017
Der Rat nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Kenntnis. Darin
wird Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Mit Satzungsbeschluss vom 02.03.2017 wurde der Bebauungsplan Nr. 80 B
„Roermonder Straße“ in der Ortschaft Birgelen beschlossen. Nachdem die Erschließung
des Baugebietes in Kürze abgeschlossen und mit einer kurzfristig beginnenden
Bebauung zu rechnen ist, bedarf es zur weiteren Vermarktung der Grundstücke
einer Straßenbenennung der Planstraße.
Insbesondere die frühzeitige Zusammenarbeit der neuen
Grundstückseigentümer mit den Versorgungsträgern hat in der Praxis oftmals
gezeigt, dass ohne konkrete Straßennamen und Hausnummerierung eine Bearbeitung
von Anträgen bei den Versorgungsträgern nicht möglich ist.
In Kenntnis dieser Dringlichkeit wurde die Straßenbenennung und die
damit einhergehende Hausnummernvergabe geprüft. Die von der Roermonder Straße
nach Osten abgehende Planstraße endet im Westen und Süden in einer Sackgasse
mit Wendehammer, während sie im Norden an die Pfarrer-Zurmahr-Straße
anschließt. Hier wurde zunächst geprüft ob die gesamte Planstraße als
Pfarrer-Zurmahr-Straße fortgeführt werden kann. Mit der Straßenbenennung muss
auch eine sachgerechte Hausnummerierung überprüft werden und möglich sein. Die Nummerierung
der Häuser erfolgt in wechselseitiger Nummernfolge, so dass die ungeraden
Hausnummern auf der linken und die geraden auf der rechten Seite liegen. Dabei
ist darauf zu achten, dass der ungeraden möglichst die Folgende gerade
Hausnummer gegenüber liegt. Die Nummerierung neuer Straßenzüge erfolgt zudem
stets von der Sammelstraße, hier der Roermonderstraße.
Unter Berücksichtigung der Hausnummerierung konnte keine fortführende
und für ortsunkundige nachvollziehbare Hausnummerierung zur bereits bestehenden
Hausnummerierung auf der Pfarrer-Zurmahr-Straße erarbeitet werden, ohne dass
die im Melderegister bereits unter den Hausnummer 25 – 45 und Hausnummern 16 –
22 und der im Kataster bereits geführten Anwesen umzunummerieren wären. Von
einer Umnummerierung wären insgesamt 17 Haushalte betroffen. Der mit einer
Umnummerierung einhergehende finanzielle als auch zeitliche Aufwand wird als
unverhältnismäßig erachtet, so dass für die Planstraße ein neuer Straßenname ermittelt
werden muss.
Der Kultur- und Sportausschuss im Rat der Stadt Wassenberg hatte sich in
einer Sitzung am 23.10.2000 mit den grundsätzlichen Kriterien zum Thema
Straßenbenennung befasst und den einstimmigen Beschluss gefasst, dass bei der
Namensgebung von neuen Straßen eine vorgegebene Reihenfolge eingehalten und
zunächst darauf zurückgegriffen wird. In der Sitzung vom 15.03.2016 hat der Rat
der Stadt Wassenberg einstimmig beschlossen, dass die Benennung von Straßen
nach dem bis dahin angewendeten Kriterium „Namen von Persönlichkeiten, die sich
für die Stadt Wassenberg verdient gemacht haben, sobald der Todestag mehr als
40 Jahre zurückliegt“, wie unter Punkt 4 aufgeführt geändert wird. Die übrigen
Richtlinien und deren Reihenfolge haben weiterhin Gültigkeit, die sich nun wie
folgt darstellen:
1. Flurbezeichnungen
2. Historische Besonderheiten
3. Sonstige Besonderheiten, die eine Benennung rechtfertigen
4. Namen von Persönlichkeiten, die sich für die Stadt verdient gemacht
haben, unter Berücksichtigung der folgenden Kriterien.
·
Grundsätzlich sind Straßen
nur nach bereits verstorbenen Persönlichkeiten zu benennen.
·
Personennamen der neueren
Geschichte sollen nur dann verwendet werden, wenn ihr Geschichtsbild nach
Persönlichkeit, Verhalten und Nachwirkung abgeklärt ist und überwiegend positiv
bewertet wird.
·
Sollen Verdienste
verstorbener Personen aus neuer Zeit durch eine Straßenbenennung gewürdigt
werden, so sind noch lebende Angehörige vorher möglichst zu hören.
·
Bei der Auswahl der Straße
ist darauf zu achten, dass die Straßenbenennung auch tatsächlich eine Ehrung
darstellt.
·
Bei der Auswahl von
Persönlichkeiten ist auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Frauen und
Männern zu achten.
Eine
Benennung der Planstraße im Bereich des Bebauungsplans Nr. 80 B „Roermonder
Straße“ nach der historischen Flurbezeichnung „Das Brucher Feld“ scheidet aus,
da jeder Straßenname innerhalb einer Gemeinde nur einmal vorkommen darf und der
Straßenname „Brucherfeld“ bereits vorhanden ist. Identische oder
gleichklingende Straßennamen führen leicht zu Verwechslungen und können so ihre
Orientierungsfunktion nicht mehr erfüllen.
Angrenzend
zur historischen Flurbezeichnung „Das Brucher Feld“ befindet sich die alte
historische Flurbezeichnung „Im Brammert“, welche ersatzweise zur
Straßenbenennung herangezogen werden sollte.
Zur
Verdeutlichung der Trennung zwischen der Pfarrer-Zurmahr-Straße und der neuen
Planstraße (Im Brammert) ist am Grundstück Pfarrer-Zurmahr-Straße 19 ein
Straßenbenennungsschild aufzustellen, welches nach links auf die Pfarrer-Zurmahr-Straße
und nach rechts auf die neue Planstraße (Im Brammert) hinweist.
Eine abschließende Ratsentscheidung über die Straßenbenennung sollte am
01.06.2017 erfolgen, damit die neuen Grundstückseigentümer erforderliche
Verträge unter Benennung des Straßennamens und der Hausnummer zeitnah
abschließen können.
Bürgermeister Winkens verweist auf den mit Nachtrag vom 01.06.2017 zugeleiteten Antrag (Anlage 10) des Ortsvorstehers der Ortschaft Birgelen, wonach die Benennung der Straße Rektor-von-Helden-Straße sein soll.
Im Folgenden entsteht eine kurze Diskussion, in dem dargelegt wird, warum die Straßenbenennung geändert werden soll.
Beschluss: (25 Ja-Stimmen, 6 Enthaltungen)
Die
Erschließungsstraße im Bereich des Bebauungsplans Nr. 80 B „Roermonder Straße“
in der Ortschaft Birgelen erhält die Bezeichnung „Rektor von Helden Straße“