Sitzung: 01.06.2017 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: BV/FB6/039/2017
Der Rat nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Kenntnis. Darin
wird Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Das Bebauungsplanverfahren Nr. 86
„Orsbecker Feld“ in der Ortschaft Orsbeck mit der parallelen 56. Änderung des
Flächennutzungsplanes befindet sich derzeit im Verfahren der Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).
Das Plangebiet ist aus der beigefügten
Übersichtskarte ersichtlich (Anlage 1).
Zur konkreten Umsetzung der anstehenden
Planungsabsichten ist es erforderlich, bodenordnerische Maßnahmen durch ein
Umlegungsverfahren vorzunehmen.
Gemäß § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
ist die Umlegung von der Gemeinde (Umlegungsstelle) in eigener Verantwortung
anzuordnen und durchzuführen, wenn und sobald sie zur Verwirklichung eines Bebauungsplanes
erforderlich ist.