Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Rat nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:

 

Sachverhalt:

Das Bebauungsplanverfahren Nr. 86 „Orsbecker Feld“ in der Ortschaft Orsbeck mit der parallelen 56. Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich derzeit im Verfahren der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).

 

Das Plangebiet ist aus der beigefügten Übersichtskarte ersichtlich (Anlage 1).

 

Zur konkreten Umsetzung der anstehenden Planungsabsichten ist es erforderlich, bodenordnerische Maßnahmen durch ein Umlegungsverfahren vorzunehmen.

 

Gemäß § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Umlegung von der Gemeinde (Umlegungsstelle) in eigener Verantwortung anzuordnen und durchzuführen, wenn und sobald sie zur Verwirklichung eines Bebauungsplanes erforderlich ist.