Sitzung: 10.05.2017 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB6/036/2017
Sachverhalt:
Der
Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hat am 25. Februar
2015 beschlossen, für einen Teilbereich „Auf dem Dörchen“ in der Ortschaft
Birgelen (Gemarkung Birgelen, Flur 13, Flurstücke 639 und 640) ein
Satzungsverfahren gemäß § 34 Abs. 4 Ziffer 3 BauGB (Baugesetzbuch)
durchzuführen (siehe beigefügte Übersicht – Anlage 1 -).
Nachdem
die entsprechenden Verfahrensschritte dieses Satzungsverfahrens durchgeführt
wurden, fasste der Planungs- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 20.10.2015
(TOP 6.) als Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §
3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) den nachfolgenden Beschluss:
Im Satzungsverfahren gemäß § 34 Abs. 4
Ziffer 3 Baugesetzbuch (BauGB)
-Abrundungssatzung- für einen Teilbereich
„Auf dem Dörchen“ wird dem Vorschlag des Landesbetriebes Wald und Holz,
Regionalforstamt Rur-Eifel-Jülicher Börde vom 07.08.2015 gefolgt, dass im
Hinblick auf die heranrückende Bebauung, der Erhalt des Baumbestandes aber auch
bezüglich der besonderen Verkehrssicherungspflicht, eine entsprechende
einvernehmliche Regelung mit allen Beteiligten herbeizuführen ist, dies unter
Wahrung einer angemessenen Frist.“
Auf der Grundlage
dieses Ausschussbeschlusses wurde der Antragsteller entsprechend unterrichtet.
Unter Berücksichtigung gewährter Fristverlängerungen erfolgte die abschließende
Mail der Antragsteller vom 09. Januar 2017 mit dem Ergebnis, dass es leider
nicht gelungen ist, mit dem Grundstücksnachbarn eine einvernehmliche Regelung
zu treffen.
Auf diesem Grunde ist
das Verfahren der Klarstellung-, Abrundungs- und erweiterten Abrundungssatzung
für einen Teilbereich „Auf dem Dörchen“ (Gemarkung Birgelen, Flur 13, Flurstücke
639 und 640) einzustellen.
Beschluss des Ausschusses: (einstimmig)
Das Verfahren zur Klarstellungs-, Abrundungs- und erweiterten
Abrundungssatzung für die Ortschaft Birgelen -Satzungsverfahren gemäß § 34 Abs.
4 Ziffer 3 BauGB (Baugesetzbuch)
Abrundungssatzung- für einen Teilbereich „Auf dem Dörchen“ (Gemarkung
Birgelen, Flur 13, Flurstücke 639 und 640) wird eingestellt.