Nachtrag: 28.03.2017

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 33

Der Rat nimmt die nachgereichte Beschlussvorlage der Verwaltung mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:

 

Sachverhalt:

 

Der Entwurf der 2. Änderung zur Zuständigkeitsordnung für die Stadt Wasenberg vom 25. Juni 2014 ist als Anlage beigefügt.

 

Zwischenzeitlich wurden alle Vorschläge der Fraktionen zur Neubesetzung der Ausschüsse (mit Ausnahme des Wahlprüfungsausschusses) der Verwaltung vorgelegt. Die einheitlichen Wahlvorschläge der Fraktionen sind zu TOP 6 als Anlagen beigefügt. Danach ergibt sich für den Planungs- und Umweltausschuss eine Besetzung mit 13 Stadtverordneten und 8 sachkundigen Bürgern.  In der Zuständigkeitsordnung für die Stadt Wassenberg vom 25.06.2014 ist für die Besetzung des Planungs- und Umweltausschusses eine Besetzung von 11 Stadtverordneten und 10 sachkundigen Bürgern festgelegt worden.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist der § 10 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung für die Stadt Wassenberg wie folgt zu ändern:

 

§ 10

Planungs- und Umweltausschuss

(1)                Der Planungs- und Umweltausschuss besteht aus 13  Stadtverordneten, 8 sachkundigen Bürgern und 1 sachkundigen Einwohner (beratend). Für jedes Mitglied ist ein(e) Vertreter(in) zu wählen.

 

bisher:

(1)       Der Planungs- und Umweltausschuss besteht aus 11  Stadtverordneten, 10 sachkundigen Bürgern und 1 sachkundigen Einwohner (beratend). Für jedes Mitglied ist ein(e) Vertreter(in) zu wählen.

 


Beschluss:          (einstimmig)

 


Die im Entwurf vorliegende 2. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Stadt Wassenberg vom 25. Juni 2014 wird mit folgendem Inhalt beschlossen:

 

Artikel 1

 

§ 10     Planungs- und Umweltausschuss

(1)               Der Planungs- und Umweltausschuss besteht aus 13  Stadtverordneten, 8 sachkundigen Bürgern und 1 sachkundigen Einwohner (beratend). Für jedes Mitglied ist ein(e) Vertreter(in) zu wählen.

 

Artikel 2

 

Die 2. Änderung der Zuständigkeitsordnung nach der Beschlussfassung durch den Stadtrat in Kraft.

 

Anmerkung: Der Bürgermeister hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.