Nachtrag: 28.03.2017
Sitzung: 30.03.2017 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 33
Vorlage: BV/FB2/021/2017
Der Rat nimmt die
nachgereichte Beschlussvorlage der Verwaltung mit folgendem Inhalt zur
Kenntnis:
Sachverhalt:
Der Entwurf der 2. Änderung zur Zuständigkeitsordnung
für die Stadt Wasenberg vom 25. Juni 2014 ist als Anlage beigefügt.
Zwischenzeitlich wurden alle Vorschläge der Fraktionen
zur Neubesetzung der Ausschüsse (mit Ausnahme des Wahlprüfungsausschusses) der
Verwaltung vorgelegt. Die einheitlichen Wahlvorschläge der Fraktionen sind zu
TOP 6 als Anlagen beigefügt. Danach ergibt sich für den Planungs- und
Umweltausschuss eine Besetzung mit 13 Stadtverordneten und 8 sachkundigen Bürgern. In der Zuständigkeitsordnung für die Stadt
Wassenberg vom 25.06.2014 ist für die Besetzung des Planungs- und
Umweltausschusses eine Besetzung von 11 Stadtverordneten und 10 sachkundigen
Bürgern festgelegt worden.
Aus Sicht der Verwaltung ist der § 10 Abs. 1 der
Zuständigkeitsordnung für die Stadt Wassenberg wie folgt zu ändern:
§ 10
Planungs-
und Umweltausschuss
(1)
Der Planungs- und Umweltausschuss besteht aus 13
Stadtverordneten, 8 sachkundigen
Bürgern und 1 sachkundigen Einwohner (beratend). Für jedes Mitglied ist ein(e)
Vertreter(in) zu wählen.
bisher:
(1) Der
Planungs- und Umweltausschuss besteht aus 11
Stadtverordneten, 10 sachkundigen Bürgern und 1 sachkundigen Einwohner
(beratend). Für jedes Mitglied ist ein(e) Vertreter(in) zu wählen.
Beschluss: (einstimmig)
Die im Entwurf
vorliegende 2. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Stadt Wassenberg vom
25. Juni 2014 wird mit folgendem Inhalt beschlossen:
Artikel 1
§ 10 Planungs-
und Umweltausschuss
(1) Der Planungs- und Umweltausschuss besteht aus 13 Stadtverordneten, 8 sachkundigen Bürgern und 1 sachkundigen Einwohner (beratend). Für jedes Mitglied ist ein(e) Vertreter(in) zu wählen.
Artikel 2
Die 2. Änderung der Zuständigkeitsordnung nach der Beschlussfassung durch den Stadtrat in Kraft.
Anmerkung: Der
Bürgermeister hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.