Sitzung: 30.03.2017 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: MV/FB5/005/2017
Der Rat nimmt die
Mitteilungsvorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Der Rat nimmt die Übertragung von Ermächtigungen aus
dem Haushalt 2016 in das Haushaltsjahr 2017 gem. § 22 Abs. 4
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) NRW zur Kenntnis.
Der Gesetzgeber hat mit den Regelungen des § 22 GemHVO
NRW die rechtlichen Möglichkeiten geschaffen, im Rahmen der
Ermächtigungsübertragung die kontinuierliche und aufgabengerechte
Bewirtschaftung der Haushaltsmittel auch nach Schluss des Haushaltsjahres zu
gewährleisten.
Auf diesem Weg wird die Ermächtigung (Erlaubnis) des
abgeschlossenen Haushaltsjahres zur Leistung von bislang noch nicht in Anspruch
genommenen Aufwendungen und Auszahlungen in das folgende Haushaltsjahr
übertragen.
Im neuen Haushaltsjahr können nunmehr mehr
Aufwendungen und Auszahlungen geleistet werden, als im Haushaltsplan dieses
Jahres ausgewiesen sind. Damit werden sowohl das Ergebnis wie auch die
Liquidität des neuen Haushaltsjahres mehrbelastet.
Aufgrund des Budgetrechtes des Rates sind diese
zusätzlichen Ermächtigungen dem Rat in einer Übersicht mit Angabe der
Auswirkungen auf den Ergebnis- und den Finanzplan des Folgejahres vorzulegen
(Anlage 1).
Die daraus resultierenden Änderungen in der Ergebnis-
und Finanzplanung führen zu einer Erhöhung der Aufwendungen und Auszahlungen in
den aufgeführten Bereichen.
Die in der Finanzrechnung ausgewiesene
zahlungswirksame Entlastung im Haushaltsjahr 2016 führt zu einer
zahlungswirksamen Belastung (d. h. einer Reduzierung der liquiden Mittel) im
Haushaltsjahr 2017.
Auswirkungen auf den Haushaltsausgleich haben jedoch
nur die im Ergebnisplan ausgewiesenen Mehraufwendungen.
Entsprechend der Vorgabe des Rates wird gem. Anlage 2
nochmals gesondert dargestellt, wie die investiven Ermächtigungsübertragungen
von insgesamt 5.128.200,00 € finanziert sind.