Sitzung: 30.03.2017 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: MV/FB5/004/2017
Der Rat nimmt die
Mitteilungsvorlage zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Der vorläufige Jahresabschluss der Stadt Wassenberg
für das Haushaltsjahr 2016 wird gemäß § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW
hiermit dem Rat der Stadt zugeleitet.
Das vorläufige Jahresergebnis 2016 der Stadt
Wassenberg schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von rd. 673.000 €.
Gegenüber dem in der Haushaltsplanung 2016
vorgesehenen Fehlbetrag in Höhe von rd. 0,495 Mio. €
bedeutet dies eine erhebliche
Ergebnisverbesserung um rd. 1,168 Mio. €.
Neben der vorläufigen Ergebnisrechnung, Finanzrechnung
und Schlussbilanz ist dem vorläufigen Jahresabschluss der Quartalsbericht im
Rahmen des Finanzcontrollings zum 31.12.2016 beigefügt, in dem die Entwicklung
des Jahresergebnisses 2016 ausführlich erläutert wird.
Im
Wesentlichen ist jedoch eine Fortführung der bereits aus den vorigen
Quartalsberichten bekannten Entwicklungen erfolgt. Das vorläufige
Gesamtergebnis in Höhe von rd. 673.000 € weicht nur geringfügig vom
prognostizierten Jahresüberschuss von rd. 665.000 € im Bericht des III.
Quartals 2016 ab.
Als
wesentliche Gründe für das verbesserte Jahresergebnis sind hier Einmaleffekte
aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen hervorzuheben, wie auch die
gestiegenen Erträge insbesondere bei der Gewerbesteuer, aber auch bei
Zuweisungen und Gebühren.
Hierdurch
können auch Mehraufwendungen u. a. bei den Versorgungsaufwendungen ausgeglichen
werden.
Im Anschluss
an die Zuleitung an den Rat der Stadt wird der vorläufige Jahresabschluss dem
vom Rechnungsprüfungsausschuss beauftragten Wirtschaftsprüfer zur örtlichen
Prüfung vorgelegt werden.
Die Beratung des geprüften Jahresabschlusses im
Rechnungsprüfungsausschuss und die Feststellung des Jahresabschlusses 2016
durch den Rat der Stadt sind fristgerecht für September 2017 vorgesehen.