Der Rat nimmt die Mitteilungsvorlage zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:

 

Sachverhalt:

 

Der vorläufige Jahresabschluss der Stadt Wassenberg für das Haushaltsjahr 2016 wird gemäß § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW hiermit dem Rat der Stadt zugeleitet.

 

Das vorläufige Jahresergebnis 2016 der Stadt Wassenberg schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von rd. 673.000 €.

 

Gegenüber dem in der Haushaltsplanung 2016 vorgesehenen Fehlbetrag in Höhe von rd. 0,495 Mio. € bedeutet dies eine erhebliche Ergebnisverbesserung um rd. 1,168 Mio. €.

 

Neben der vorläufigen Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und Schlussbilanz ist dem vorläufigen Jahresabschluss der Quartalsbericht im Rahmen des Finanzcontrollings zum 31.12.2016 beigefügt, in dem die Entwicklung des Jahresergebnisses 2016 ausführlich erläutert wird.

 

Im Wesentlichen ist jedoch eine Fortführung der bereits aus den vorigen Quartalsberichten bekannten Entwicklungen erfolgt. Das vorläufige Gesamtergebnis in Höhe von rd. 673.000 € weicht nur geringfügig vom prognostizierten Jahresüberschuss von rd. 665.000 € im Bericht des III. Quartals 2016 ab.

 

Als wesentliche Gründe für das verbesserte Jahresergebnis sind hier Einmaleffekte aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen hervorzuheben, wie auch die gestiegenen Erträge insbesondere bei der Gewerbesteuer, aber auch bei Zuweisungen und Gebühren.

Hierdurch können auch Mehraufwendungen u. a. bei den Versorgungsaufwendungen ausgeglichen werden.

 

Im Anschluss an die Zuleitung an den Rat der Stadt wird der vorläufige Jahresabschluss dem vom Rechnungsprüfungsausschuss beauftragten Wirtschaftsprüfer zur örtlichen Prüfung vorgelegt werden.

Die Beratung des geprüften Jahresabschlusses im Rechnungsprüfungsausschuss und die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 durch den Rat der Stadt sind fristgerecht für September 2017 vorgesehen.