Sitzung: 02.03.2017 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: zurückgestellt
Abstimmung: Ja: 35
Vorlage: MV/FB2/003/2017
Der Rat nimmt die Mitteilungsvorlage der Verwaltung zur Kenntnis. Darin
wird Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Zur Wahrung des Spiegelbildlichkeitsprinzips ist die
Neubesetzung der aufgelösten Kommunalausschüsse (ausgenommen
Wahlprüfungsausschuss)
- Haupt-
und Finanzausschuss
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Personalausschuss
- Bauausschuss
- Wirtschaftsförderungs-
und Grundstücksausschuss
- Planungs-
und Umweltausschuss
- Kultur-
und Sportausschuss
- Schul-,
Sozial- und Jugendausschuss
erforderlich.
Die aktuellen Ausschussbesetzungen sowie die Vordrucke
für einen evtl. einheitlichen Wahlvorschlag zur Besetzung der o. a. Ausschüsse
sind als Anlagen beigefügt; die zuletzt gewählten sachkundigen Einwohner
(beratende Ausschussmitglieder) sind vorab namentlich aufgeführt.
Die Sitzverteilung nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren
ist unter Berücksichtigung der aktuellen Fraktionsbildungen der nachstehenden
Aufstellung zu entnehmen, wobei die bisherigen Ausschussvorsitze nachrichtlich
aufgeführt sind.
Fraktionen |
x) 6
Ausschüsse mit 17 Mitgliedern |
xx) 2
Ausschüsse mit 21 Mitgliedern |
CDU 18 |
9 (bisher 9) |
10 (bisher 11) |
SPD 8 |
4 (bisher 5) |
5 (bisher 6) |
Bündnis 90/Die Grünen 3 |
1 (bisher 1) |
2(bisher 2) |
WFW 3 |
1 (bisher 0) |
2 (bisher 0) |
FDP 2 |
1 (bisher 1) |
1 (bisher 1) |
Die Linke 2 |
1 (bisher 1) |
1(bisher 1) |
|
17 Mitglieder |
21 Mitglieder |
|
x)
Rechnungsprüfungsausschuss Personalausschuss Bauausschuss Wirtschaftsförderungs- und
Grundstücksausschuss Kultur- und Sportausschuss Sozial-, Jugend- und Sportausschuss |
xx) Haupt- und Finanzausschuss Planungs- und Umweltausschuss |
Für die Wahl der einzelnen Ausschussmitglieder sieht §
50 Abs. 3 GO NRW zwei verschiedene Möglichkeiten vor:
Soweit sich alle Ratsmitglieder auf einen zuvor von
der Mehrheit eingebrachten einheitlichen Wahlvorschlag einigen, kann die
Ausschussbesetzung durch einstimmige Annahme dieses Wahlvorschlages im
Beschlusswege nach § 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW erfolgen.
Widerspricht nur ein einziges Ratsmitglied dem
Wahlvorschlag, bleibt das Verfahren nach § 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW erfolglos
und es sind Wahlvorschläge einzubringen, über die nach den Grundsätzen der Verhältniswahl
abzustimmen ist (§ 50 Abs. 3 Satz 2 GO NRW). Hierzu stellen die Fraktionen – ggf.
auch gemeinsame Listen auf. Über diese Listen, auf den die von den Fraktionen
vorgeschlagenen Bewerber namentlich und in fester Reihenfolge aufgeführt sind,
wird anschließend durch Ratsbeschluss in einem Wahlgang abgestimmt. Die
Wahlzahlen sind entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen für einen
Wahlvorschlag zur Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen zu verteilen. Jedem
Wahlvorschlag werden so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen
ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind diese in der Reihenfolge
der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Sind auch diese gleich, so
entscheidet das Los (§ 50 Abs. 3 GO NRW).
Beteiligung
sachkundiger Bürger in den Ausschüssen
Nachdem der Rat die Anzahl der zu berücksichtigenden
sachkundigen Bürger im Ausschuss festgelegt hat, sollte zur Vereinfachung bei
dem Verteilungsverfahren nach Hare/Niemeyer zunächst die vom Rat festgelegte
Anzahl der Ratsmitglieder im Ausschuss berücksichtigt werden und danach erst
die Anzahl der sachkundigen Bürger.
Zur Vermeidung von rechnerischen Schwierigkeiten
sollte dabei jede Fraktion auf ihre Liste zunächst einen Block von
Ratsmitgliedern und dann einen Block von sachkundigen Bürgern auf der
jeweiligen Liste aufführen.
Sachkundige
Einwohner (beratende Mitglieder)
Sachkundige Einwohner, die lediglich beratende
Ausschussmitglieder werden, können entweder in einem Wahlgang auf den
Fraktionslisten mit gewählt oder in einem gesonderten Wahlgang nach den Grundsätzen
der Verhältniswahl bestimmt werden (§ 58 Abs. 4 GO NRW).
Der
Bürgermeister ist wegen
des Wortlauts des § 50 Abs. 3 GO NRW, der allein auf „Ratsmitglieder“ abstellt,
bei der Ausschussbesetzung nicht
stimmberechtigt (§ 40 Abs. 2 Satz 6 GO NRW).
Rückblick
In einer interfraktionellen Sitzung in 2014 haben sich
die Fraktionen zur Besetzung der Ratsausschüsse
auf einen einheitlichen Wahlvorschlag grundsätzlich geeinigt. Wegen
abschließender Beratung bzw. Festlegung in den einzelnen Fraktionen wurde
vereinbart, dass die Stadtratsfraktionen ihre Wahlvorschläge der Verwaltung
vorlegen, damit rechtzeitig vor der Ratssitzung die gemeinsame
Wahlvorschlagsliste erstellt, von den Fraktionsvertretern unterzeichnet und den
Stadtratsfraktionen als Beschlussinhalt zur Verfügung gestellt werden kann.
Somit konnte die Ausschussbesetzung durch einstimmige Annahme dieses Wahlvorschlages
im Beschlusswege nach § 50
Abs. 3 Satz 1 GO NRW erfolgen.
Beschluss: (einstimmig)
Der
Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt.