Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 35

Der Rat nimmt die Beschlussvorlage mit dem folgenden Inhalt zur Kenntnis:

 

Sachverhalt:

 

Gemäß § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Wassenberg können persönliche Vertreter gewählt werden. Ist der gewählte Vertreter verhindert, so ist dessen Fraktion oder Gruppe berechtigt, den Vertreter aus ihren Stadtverordneten in alphabetischer Reihenfolge zu stellen, wenn dieser vom Rat als Vertreter in den Ausschuss gewählt ist.

 

Der Bürgermeister ist nicht stimmberechtigt.


Beschluss:          (einstimmig)

 


Der Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt.