Sitzung: 02.03.2017 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: zurückgestellt
Abstimmung: Ja: 35
Vorlage: BV/FB2/007/2017
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage mit dem folgenden Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Gemäß § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt
Wassenberg können persönliche Vertreter gewählt werden. Ist der gewählte
Vertreter verhindert, so ist dessen Fraktion oder Gruppe berechtigt, den
Vertreter aus ihren Stadtverordneten in alphabetischer Reihenfolge zu stellen,
wenn dieser vom Rat als Vertreter in den Ausschuss gewählt ist.
Der Bürgermeister ist nicht stimmberechtigt.
Beschluss: (einstimmig)
Der
Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt.