Nachtrag: 16.03.2011
Sitzung: 22.03.2011 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: BV/FB3/017/2011
Sachverhalt:
Das
in Rede stehende Teilstück der Ringstraße ist zwischenzeitlich überwiegend
zweiseitig bebaut und nach dem Flächennutzungsplan der Stadt Wassenberg als
allgemeiner Wohnbereich ausgewiesen. Der Ausbauzustand ist provisorisch; der
Zeitpunkt für einen Vollausbau ist nach dem derzeitigen Investitionsprogramm
noch nicht festgelegt.
Der
Straßenabschnitt wird seit dem Bau der L 117 n verstärkt als Abkürzung für den
Durchgangsverkehr aus und zu den oberen Bereichen des Baugebietes IV (Mittlerer
Weg; Oberer Weg, obere Ringstraße u.a.) sowie in Teilen durch den
Schulbusverkehr der Fa. Kremers genutzt.
Die
überwiegende Nutzung als Verkehrsbereich für Durchgangsverkehre steht der
mittlerweile zunehmenden Bebauung wegen des festgelegten Wohngebietcharakters
und dem tatsächlichen Ausbauzustand entgegen.
Das
Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg hatte zunächst am 14.01.2009,
insbesondere im Hinblick auf schwere und große Fahrzeuge angeregt, wegen des
Ausbauzustandes und unübersichtlicher Kurvenbereiche eine Sperrung dieser
Straße für Fahrzeuge über 1,5 t zu erwirken.
Der
Fachbereich 1 – Schulen – hat daraufhin am 23.01.2009 das Schulbusunternehmen
gebeten,
diesen
Straßenbereich nicht mehr zu nutzen, sondern die Wendeschleife am Ende der
Lambertusstraße.
Daraufhin
fand am 27.01.2009 eine Ortsbesichtigung mit u.a. dem Schulleiter Herrn Pütz
und Herrn Kremers statt, wobei Herr
Kremers einwendete, dass ein Umfahren des Bereiches zu mehr Kilometerleistungen
und auch zeitlich zu nicht mehr für die Schule zu vertretende Verspätungen
führe. Darüber hinaus gäbe es ausreichende Ausweichmöglichkeiten bei
Begegnungsverkehr oder geparkten Fahrzeugen der Anwohner. Probleme seien nicht
zu erwarten.
Es
wurde vereinbart, den Schulbusverkehr dort weiter stattfinden zu lassen und das
Straßenverkehrsamt hiervon in Kenntnis zu setzen.
Mit
Schreiben vom 25.05.2010 (Anlage 1)
beantragten die Anwohner der Ringstraße den Einbau einer sog. Birgdener
Schwelle, der zumindest den Durchgangsverkehr ab Einmündungsbereich an der
Lambertusstraße unterbinden sollte. Der Antrag wurde dem Rat in seiner Sitzung
am 01.07.2010 bekanntgegeben. Die Anwohner bekräftigten Ihr Anliegen nochmals
mit Schreiben vom 27.07.2010 (Anlage 2).
Unter
Beteiligung des Ortsvorstehers Herrn Dohmen, Vertretern des
Straßenverkehrsamtes des Kreises Heinsberg, der Kreispolizeibehörde Heinsberg,
den Anwohnern und einem Vertreter der Stadt Wassenberg wurde in einem
Ortstermin am 22.11.2010 die einvernehmliche Lösung erzielt, wie sie sich aus der
beigefügten straßenverkehrsrechtlichen Anordnung vom 25.11.2010 (Anlage 3) ergibt und die gleichzeitig
die Grundlage für den heutigen Beschlussvorschlag bildet.
Die
Kosten für die hierin enthaltenen, baulichen Kleinlösungen wurden vom
Stadtbetrieb Wassenberg mit ca. 4.200 Euro beziffert.
Der
Landwirt Peter Jennissen, Lambertusstraße 130, 41849 Wassenberg, zeigte sich
mit dieser Lösung nicht einverstanden. Hinsichtlich des Schriftverkehres mit
ihm und der von ihm zu Hilfe gebetenen Landwirtschaftskammer wird auf die
beigefügten Anlagen 4 – 7 verwiesen.
Über
einen Bürgerantrag nach § 24 GO NRW vom 07.02.2011 ersucht Herr Jennissen nun
auch eine Entscheidung über den Rat der Stadt Wassenberg (Anlage 8).
Der
Leiter des Straßenverkehrsamtes Heinsberg hat aus dortiger Sicht zu der
Gesamtthematik mit Schriftsatz vom 02.03.2011 gegenüber dem Bürgermeister der
Stadt Wassenberg nochmals Stellung bezogen (Anlage 9) und die am 22.11.2010 gefundene Lösung bekräftigt.
Im
Rahmen der Abwägung aller Belange kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass
die Interessen der Anwohner und eines ordnungsgemäßen Schulbusverkehres ein
höherrangiges, öffentliches Interesse gegenüber dem Einzelinteresse des
Landwirtes Jennissen darstellen und schlägt daher die eingangs genannte und
bereits vom Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg konkretisierte,
verkehrliche Umgestaltung vor.
Dem
Bürgerantrag des Landwirtes Jennissen vom 07.02.2011 ist dementsprechend nicht
stattzugeben.
Bürgermeister Winkens verweist auf den bereits umfangreichen Vorgang, der als Anlagen der Beschlussvorlage beigefügt ist und teilt mit, dass am gestrigen Tage (21.03.2011) zwei weitere Vorgänge (Stellungnahme Busreisen Kremers Anlage 1 und der Anwohner Anlage 2) eingegangen seien und lässt diese den Ausschussmitgliedern zukommen.
Während der ausführlichen Aussprache kommt der Ausschuss überein, gemeinsam mit allen Beteiligten erneut Gespräche zu führen, mit dem Ziel eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Bürgermeister
Winkens schlägt vor die Angelegenheit bis dahin zurückzustellen und sagt zu,
schnellstmöglich zu handeln, wobei er eine Zusage bis zur nächsten Ratssitzung
am 07.04.2011 nicht geben kann.