Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Rat nimmt die Mitteilungsvorlage mit dem folgenden Inhalt zur Kenntnis:

 

Inhalt der Mitteilungsvorlage:

 

Die in der Ratssitzung am 15.12.2016 bei der Verabschiedung des Haushalts 2017 vorgetragenen Haushaltsreden wurden ausgewertet und die darin enthaltenen Anträge und -Fragen – soweit möglich – nach Sachthemen gegliedert.

Mit dieser Vorgehensweise liegt nunmehr erneut ein einheitliches Arbeitspapier mit einer enthaltenen Aufgabenstellung vor. Teilweise werden in dieser Vorlage zum Stand der Bearbeitung Zwischenergebnisse geliefert.

 

  1. Bergfried

 

1.1   Antrag der FDP-Fraktion vom 15.12.2016 zur Vorlage eines Nutzungskonzeptes und dessen Finanzierung für den Bergfried

 

Anmerkung:

Nach Installierung der Aufzugsanlagen und einer gebotenen Abstimmung von künftigen gemeinsamen Nutzungen Bergfried/Burg wird die Verwaltung im Laufe des Jahres 2017 eine Nutzungskonzeption erstellen.

 

1.2   Zur Nutzung des Bergfrieds regt die Fraktion „Die Linke“ am 15.12.2016 die Gründung eines Vereins an, der sich um Nutzung und Betrieb des Bergfrieds kümmern könnte.

 

Anmerkung:

Der Verwaltung ist nicht bekannt, dass es geeignete Interessenten gibt, die einen Verein mit dem Zweck „Nutzung und Betrieb des Bergfrieds“ gründen möchten und in der Lage sind, die Verpflichtungen einer vertraglichen Regelung umfassend zu erfüllen.

 

 

  1. Stadtentwicklung und Infrastruktur bzw. –einrichtungen

 

2.1  Antrag der CDU-Fraktion vom 15.12.2016 zur Planung von Infrastrukturmaßnahmen in den einzelnen Ortschaften

 

Anmerkung:

Entsprechend der Beschlussfassung in der Ratssitzung am 15.12.2016 werden diese Punkte in 2017 bearbeitet. Zur Vorgehensweise schlägt die Verwaltung vor, das bei Straßenausbaumaßnahmen praktizierte Verfahren analog anzuwenden, konkret soll der jeweilige Vorschlag der Verwaltung zunächst im Bauausschuss oder Planungsausschuss vorgestellt werden, anschließend das Gespräch mit den Antragstellern bzw. der jeweiligen Interessengruppe erfolgen und über das Ergebnis dann erneut im Fachausschuss berichtet werden. Konkrete Ergebnisse sind anschließend Grundlage bei der Haushaltsplanung 2018 bzw. dem sich anschließenden mittelfristigen Planungszeitraum.

 

 

2.2 Antrag der SPD-Fraktion vom 15.12.2016 zur Erstellung eines Handlungskonzeptes für die Zukunft für die gesamte Stadt Wassenberg und nicht nur für den Stadtkern (wie sieht die weitere Entwicklung aus, welche Möglichkeiten hat man für die Zukunft, können hierfür weitere Förderprogramme ausgeschöpft werden und wurde der demografische Wandel ausreichend berücksichtigt?)

 

Anmerkung:

In der Stadt Wassenberg wird zwar aktuell ein integriertes Handlungskonzept für den Stadtkern Wassenberg umgesetzt, jedoch ist bekannt, dass für den Stadtteil Myhl die nächste Maßnahme ansteht und zudem mit Hinweis auf die vorstehende Ziffer 2.1 weitere Infrastrukturmaßnahmen in den einzelnen Ortschaften geprüft werden.

Darüber hinaus steht mit der Anpassung des Regionalplanes gleichzeitig eine Anpassung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg in den nächsten Jahren bevor. Es sind somit eine Vielzahl von Maßnahmen aufeinander abzustimmen unter möglichst optimaler Ausnutzung der vorhandenen Infrastruktur (z.B. Kindergärten und deren Angebote, Grundschule mit Ganztagsbetrieb, Betty-Reis-Gesamtschule, sonstige Einrichtungen, verkehrliche Infrastruktur, Spiel- und Sportstätten).

 

Zu den Auswirkungen des demografischen Wandels hat der Kreis Heinsberg eigens eine Stabsstelle eingerichtet, die die Entwicklungen kreisweit erfasst, wie aus Publikationen bereits bekannt, die Daten auf die einzelnen Kommunen des Kreises „herunterbricht“ und die Fortentwicklung mit externen Partnern betreibt.

Über die Kreisumlage finanzieren die Kommunen diese Stabsstelle anteilig mit und im Hinblick auf die großräumig anzusehende Aufgabenstellung macht es keinen Sinn, zusätzlich kleinflächig Parallelmaßnahmen zu entwickeln, die lediglich den Einsatz finanzieller Mittel zur Beauftragung externer Büros erfordern und letztlich wahllos austauschbare Handlungsempfehlungen in Form einer Hochglanzbroschüre als Ergebnis liefern.

 

 

2.3 Antrag Fraktion „Die Linke“ vom 15.12.2016 zur Vornahme einer Entwicklungsplanung

- Ortsentwicklungskonzeption - für die Stadtteile in den Jahren 2017 – 2020 mit dem Ziel, ein Führungsdokument Ende 2020 beschließen zu können.

 

Anmerkung:

Die Verwaltung wird keine Anträge bearbeiten, die inhaltlich völlig unbestimmt sind und zudem werden Ortsentwicklungen in den nächsten Jahren im Rahmen von Flächennutzungsplanänderungen, angepasst an die Vorgaben der Regionalplanung, Gegenstand der Beratungen in Fachausschuss und Rat sein.

 

 

2.4 Antrag Fraktion „Die Linke“ vom 15.12.2016 zur Aufnahme der Investitionsmaßnahme „Bau einer öffentlichen Toilettenanlage“ (vorgeschlagener Standort eingangs der Synagogengasse) in das Investitionsprogramm für 2018 oder 2019; gleichzeitig soll eine Erhöhung der Zahl von Bänken und Abfallbehältern geprüft werden.

 

Anmerkung:

Die Verwaltung wird zu den Investitionskosten und insbesondere zu den Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten einer öffentlichen Toilettenanlage im Laufe des Jahres 2017 berichten; unabhängig davon wird der vorgeschlagene Standort als absolut ungeeignet bezeichnet. Zum zweiten Teil des Antrags wird berichtet, dass wir in der Stadt Wassenberg bereits heute über eine überhöhte Zahl von Sitzbänken und Abfallbehältern verfügen. Die Unterhaltung der hohen Zahl von Bänken kann zwischenzeitlich nur noch im Dreijahresrhythmus erfolgen. Zudem stellen wir seit Jahren fest, dass an einigen Standorten Abfallbehälter mit Hausmüll befüllt werden. In den Fällen, wo dies regelmäßig unterjährig festgestellt wird, werden Abfallbehälter als einzig wirksame Maßnahme ersatzlos abgebaut. Bis 2020 beabsichtigt der Stadtbetrieb ein Kataster mit den Bankstandorten zu erstellen.

 

 

2.5 Antrag Fraktion „Die Linke“ vom 15.12.2016 zur Anlegung eines Gehweges entlang des Forster Weges (Teilstück Kreisverkehrsplatz L 117 bis Einmündung Packeniusstraße).

 

Anmerkung:

Der Ausbau des Forster Weges mit einem Rad-/Gehweg im Bereich des dem Antrag zugrunde liegenden Teilstücks ist bereits Bestandteil der im Investitionsprogramm für 2020 veranschlagten Maßnahme „Ausbau der Straße Forster Weg (Teilstück)“.

 

 

2.6 Frage der Fraktion „Die Linke“ vom 15.12.2016, ob in den Bebauungsplangebieten „Nr. 80 B Roermonder Str.“ und „Nr. 78 Orsbecker Feld“ Flächen für den sozialen Wohnungsbau vorgesehen seien.

 

Anmerkung:

In den Bebauungsplangebieten sind Wohnhäuser mit mehreren Wohnungen möglich und im Regelfall (vergleichbar Bebauungsplan Nr. 80 A) stellt die Stadt auf Antrag den privaten Investoren entsprechende Bedarfsbestätigungen aus. Grundstückseigentümer werden allerdings nicht gezwungen, diese Grundstücke zum Bau von geförderten Wohnungen zu verwenden. 

 

Zur Information des Rates wird berichtet, dass im Kreis Heinsberg im Zeitraum 2010 bis 2016 rd. 55,5 Mio. Euro Zuwendungen zur Wohnraumförderung gewährt wurden. Von diesem Betrag wurden zum Mietwohnungsbau in Wassenberg rd. 13,5 Mio. Euro (dies entspricht einem Anteil von rd. 24,32 v. H. der gesamten Fördermittel) eingesetzt. Von den geförderten Wohneinheiten in diesem Zeitraum kreisweit von insgesamt 665 Wohneinheiten wurden 140 Wohneinheiten in Wassenberg erstellt (entspricht einem Anteil von rd. 21 v. H. der insgesamt geförderten Wohnungen). Auch diese Zahlen belegen, dass in Wassenberg kein weitergehender Steuerungsbedarf besteht, zumal auch heute bereits erkennbar und damit unter Berücksichtigung der Vorjahre nachhaltig durch Investoren in 2017 weiterer geförderter Mietwohnungsbau geschaffen wird.

 

 

2.7 Frage der Fraktion „Die Linke“ vom 15.12.2016, ob im Zusammenhang mit den Wohngebieten in der Oberstadt die Kapazität des Kindergartens „Apfelbaum“ noch ausreichend sei oder gar die Erweiterung des Kindergartens Apfelbaum bzw. der Neubau eines Kindergartens in der Oberstadt erforderlich sei; um eine entsprechende Information innerhalb des Jahres 2017 wird gebeten.

 

Anmerkung:

Die Grundstücke in den Baugebieten der Wassenberger Oberstadt sind nahezu ausnahmslos bebaut. Der sechszügige Kindergarten Apfelbaum hat ein Einzugsgebiet, das über den Bereich der Wassenberger Oberstadt hinausgeht. Dies gilt auch für die übrigen Kindergärten in den Stadtteilen Wassenberg, Myhl und Orsbeck. Die dort gelegenen weiteren insgesamt fünf Kindergärten haben allesamt Einzugsgebiete über den einzelnen Stadtteil hinaus. Dies hängt auch z. T. mit der Vielfalt der einzelnen Kindergartenträger zusammen. In einzelnen Kindergärten bestehen teilweise Kapazitäten zum Ausbau. Konkret ist der Verwaltung eine Erweiterungsabsicht im Stadtteil Wassenberg in einer Einrichtung bekannt, deren Entwicklung in 2017 abgewartet werden muss.

Die Verwaltung wird hierzu zu gegebener Zeit berichten.

 

 

  1. Feuerwehr

 

3.1 Antrag der CDU-Fraktion vom 15.12.2016 auf Neufestsetzung der Aufwandsentschädigungen für weitere Aufgabenträger der einzelnen Löschgruppen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wassenberg

 

Anmerkung:

Über eine entsprechende Beschlussvorlage für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.03.2017 wird die Verwaltung einen entsprechenden Vorschlag vorlegen.

 

 

  1. Integration von Flüchtlingen

 

4.1 Antrag Fraktion „Die Linke“ vom 15.12.2016 zur Vorlage eines Berichts nach Ablauf des I. Halbjahres 2017 zur Integration von Flüchtlingen (Bereitstellung von Wohnraum, Beschaffung von Arbeitsplätzen und Bildung für Erwachsene und Kinder) und Angabe darüber, ob die vom Bund gewährten Integrationsmittel vom Land NRW an die Kommunen weitergeleitet wurden oder das Land diese Gelder für eigene Aufgaben einsetzt.

 

Anmerkung:

Die Verwaltung wird im II. Halbjahr 2017 einen Sachstandsbericht vorlegen.

Zu der Frage nach einer Weiterleitung der Integrationsmittel wird berichtet, dass das Land NRW derzeit – so die derzeitige Aussage des Finanzministers des Landes – die vom Bund gewährten Integrationsmittel im Landeshaushalt belässt.

 

 

  1. Sonstiges

 

5.1 Die Fraktion „Die Linke“ beantragt am 15.12.2016, dass in 2017 ein kompetenter Vertreter des Wasserverbandes den Rat über den Sachstand zur Nitratbelastung des Grundwassers in unserer Region informiert.

 

Anmerkung:

Entsprechend dem Antrag der Fraktion „Die Linke“ wird die Verwaltung den Antrag an den Wasserverband weiterleiten. Die Antwort des Wasserverbandes lautet vermutlich, dass die Nitratbelastung des Grundwassers nicht zu den Aufgaben des Wasserverbandes zählt.

 

 

5.2 Die Fraktion „Die Linke“ stellt am 15.12.2016 unter Hinweis auf die Statistik des Sozialministers NRW, wonach es in NRW rd. 16.500 wohnungslose Personen gebe, darunter etwa 1.000 Minderjährige, die Frage, „wie sieht es mit diesem Sachverhalt in Wassenberg aus“.

 

Anmerkung:

In der Stadt Wassenberg sind keine wohnungslosen minderjährigen Personen unterzubringen.

 

Stadtkämmerer Darius weist darauf hin, dass unter Ziffer 2.1 die Frage gestellt wurde, wie mit den Anträgen zu verfahren sei. Soll der Entwurf im Ausschuss vorgestellt und dann erst an den Antragsteller gehen? Sofern die Angelegenheit im Ausschuss beraten werde, müsse der Fachausschuss festgelegt werden, der zuständig sei.

 

Stadtverordneter Dohmen führt aus, da es um planungsrechtliche Dinge gehe. Sollte die Beratung im Planungs- und Umweltausschuss erfolgen.