Sitzung: 02.03.2017 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: MV/FB5/001/2017
Der Rat nimmt die Mitteilungsvorlage mit dem folgenden Inhalt zur Kenntnis:
Inhalt der Mitteilungsvorlage:
Die in der Ratssitzung am 15.12.2016 bei
der Verabschiedung des Haushalts 2017 vorgetragenen Haushaltsreden wurden
ausgewertet und die darin enthaltenen Anträge und -Fragen – soweit möglich –
nach Sachthemen gegliedert.
Mit dieser Vorgehensweise liegt nunmehr
erneut ein einheitliches Arbeitspapier mit einer enthaltenen Aufgabenstellung
vor. Teilweise werden in dieser Vorlage zum Stand der Bearbeitung Zwischenergebnisse
geliefert.
- Bergfried
1.1 Antrag
der FDP-Fraktion vom 15.12.2016 zur Vorlage eines Nutzungskonzeptes und dessen
Finanzierung für den Bergfried
Anmerkung:
Nach
Installierung der Aufzugsanlagen und einer gebotenen Abstimmung von künftigen
gemeinsamen Nutzungen Bergfried/Burg wird die Verwaltung im Laufe des Jahres
2017 eine Nutzungskonzeption erstellen.
1.2 Zur
Nutzung des Bergfrieds regt die Fraktion „Die Linke“ am 15.12.2016 die Gründung
eines Vereins an, der sich um Nutzung und Betrieb des Bergfrieds kümmern
könnte.
Anmerkung:
Der
Verwaltung ist nicht bekannt, dass es geeignete Interessenten gibt, die einen
Verein mit dem Zweck „Nutzung und Betrieb des Bergfrieds“ gründen möchten und
in der Lage sind, die Verpflichtungen einer vertraglichen Regelung umfassend zu
erfüllen.
- Stadtentwicklung und Infrastruktur bzw.
–einrichtungen
2.1 Antrag der CDU-Fraktion vom 15.12.2016 zur
Planung von Infrastrukturmaßnahmen in den einzelnen Ortschaften
Anmerkung:
Entsprechend
der Beschlussfassung in der Ratssitzung am 15.12.2016 werden diese Punkte in
2017 bearbeitet. Zur Vorgehensweise schlägt die Verwaltung vor, das bei
Straßenausbaumaßnahmen praktizierte Verfahren analog anzuwenden, konkret soll
der jeweilige Vorschlag der Verwaltung zunächst im Bauausschuss oder
Planungsausschuss vorgestellt werden, anschließend das Gespräch mit den
Antragstellern bzw. der jeweiligen Interessengruppe erfolgen und über das
Ergebnis dann erneut im Fachausschuss berichtet werden. Konkrete Ergebnisse
sind anschließend Grundlage bei der Haushaltsplanung 2018 bzw. dem sich
anschließenden mittelfristigen Planungszeitraum.
2.2 Antrag der SPD-Fraktion vom 15.12.2016 zur
Erstellung eines Handlungskonzeptes für die Zukunft für die gesamte Stadt
Wassenberg und nicht nur für den Stadtkern (wie sieht die weitere Entwicklung
aus, welche Möglichkeiten hat man für die Zukunft, können hierfür weitere Förderprogramme
ausgeschöpft werden und wurde der demografische Wandel ausreichend berücksichtigt?)
Anmerkung:
In
der Stadt Wassenberg wird zwar aktuell ein integriertes Handlungskonzept für
den Stadtkern Wassenberg umgesetzt, jedoch ist bekannt, dass für den Stadtteil
Myhl die nächste Maßnahme ansteht und zudem mit Hinweis auf die vorstehende
Ziffer 2.1 weitere Infrastrukturmaßnahmen in den einzelnen Ortschaften geprüft
werden.
Darüber
hinaus steht mit der Anpassung des Regionalplanes gleichzeitig eine Anpassung
des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg in den nächsten Jahren bevor. Es
sind somit eine Vielzahl von Maßnahmen aufeinander abzustimmen unter möglichst
optimaler Ausnutzung der vorhandenen Infrastruktur (z.B. Kindergärten und deren
Angebote, Grundschule mit Ganztagsbetrieb, Betty-Reis-Gesamtschule, sonstige
Einrichtungen, verkehrliche Infrastruktur, Spiel- und Sportstätten).
Zu
den Auswirkungen des demografischen Wandels hat der Kreis Heinsberg eigens eine
Stabsstelle eingerichtet, die die Entwicklungen kreisweit erfasst, wie aus
Publikationen bereits bekannt, die Daten auf die einzelnen Kommunen des Kreises
„herunterbricht“ und die Fortentwicklung mit externen Partnern betreibt.
Über
die Kreisumlage finanzieren die Kommunen diese Stabsstelle anteilig mit und im
Hinblick auf die großräumig anzusehende Aufgabenstellung macht es keinen Sinn,
zusätzlich kleinflächig Parallelmaßnahmen zu entwickeln, die lediglich den
Einsatz finanzieller Mittel zur Beauftragung externer Büros erfordern und
letztlich wahllos austauschbare Handlungsempfehlungen in Form einer Hochglanzbroschüre
als Ergebnis liefern.
2.3 Antrag Fraktion „Die Linke“ vom 15.12.2016 zur
Vornahme einer Entwicklungsplanung
- Ortsentwicklungskonzeption
- für die Stadtteile in den Jahren 2017 – 2020 mit dem Ziel, ein Führungsdokument
Ende 2020 beschließen zu können.
Anmerkung:
Die
Verwaltung wird keine Anträge bearbeiten, die inhaltlich völlig unbestimmt sind
und zudem werden Ortsentwicklungen in den nächsten Jahren im Rahmen von
Flächennutzungsplanänderungen, angepasst an die Vorgaben der Regionalplanung,
Gegenstand der Beratungen in Fachausschuss und Rat sein.
2.4 Antrag Fraktion „Die Linke“ vom 15.12.2016 zur
Aufnahme der Investitionsmaßnahme „Bau einer öffentlichen Toilettenanlage“
(vorgeschlagener Standort eingangs der Synagogengasse) in das
Investitionsprogramm für 2018 oder 2019; gleichzeitig soll eine Erhöhung der
Zahl von Bänken und Abfallbehältern geprüft werden.
Anmerkung:
Die
Verwaltung wird zu den Investitionskosten und insbesondere zu den
Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten einer öffentlichen Toilettenanlage im
Laufe des Jahres 2017 berichten; unabhängig davon wird der vorgeschlagene
Standort als absolut ungeeignet bezeichnet. Zum zweiten Teil des Antrags wird
berichtet, dass wir in der Stadt Wassenberg bereits heute über eine überhöhte
Zahl von Sitzbänken und Abfallbehältern verfügen. Die Unterhaltung der hohen
Zahl von Bänken kann zwischenzeitlich nur noch im Dreijahresrhythmus erfolgen.
Zudem stellen wir seit Jahren fest, dass an einigen Standorten Abfallbehälter
mit Hausmüll befüllt werden. In den Fällen, wo dies regelmäßig unterjährig
festgestellt wird, werden Abfallbehälter als einzig wirksame Maßnahme ersatzlos
abgebaut. Bis 2020 beabsichtigt der Stadtbetrieb ein Kataster mit den
Bankstandorten zu erstellen.
2.5 Antrag Fraktion „Die Linke“ vom 15.12.2016 zur
Anlegung eines Gehweges entlang des Forster Weges (Teilstück Kreisverkehrsplatz
L 117 bis Einmündung Packeniusstraße).
Anmerkung:
Der
Ausbau des Forster Weges mit einem Rad-/Gehweg im Bereich des dem Antrag
zugrunde liegenden Teilstücks ist bereits Bestandteil der im
Investitionsprogramm für 2020 veranschlagten Maßnahme „Ausbau der Straße
Forster Weg (Teilstück)“.
2.6 Frage der Fraktion „Die Linke“ vom 15.12.2016,
ob in den Bebauungsplangebieten „Nr. 80 B Roermonder Str.“ und „Nr. 78
Orsbecker Feld“ Flächen für den sozialen Wohnungsbau vorgesehen seien.
Anmerkung:
In
den Bebauungsplangebieten sind Wohnhäuser mit mehreren Wohnungen möglich und im
Regelfall (vergleichbar Bebauungsplan Nr. 80 A) stellt die Stadt auf Antrag den
privaten Investoren entsprechende Bedarfsbestätigungen aus.
Grundstückseigentümer werden allerdings nicht gezwungen, diese Grundstücke zum
Bau von geförderten Wohnungen zu verwenden.
Zur
Information des Rates wird berichtet, dass im Kreis Heinsberg im Zeitraum 2010
bis 2016 rd. 55,5 Mio. Euro Zuwendungen zur Wohnraumförderung gewährt wurden.
Von diesem Betrag wurden zum Mietwohnungsbau in Wassenberg rd. 13,5 Mio. Euro (dies entspricht einem Anteil von rd. 24,32
v. H. der gesamten Fördermittel) eingesetzt. Von den geförderten
Wohneinheiten in diesem Zeitraum kreisweit von insgesamt 665 Wohneinheiten
wurden 140 Wohneinheiten in Wassenberg erstellt (entspricht einem Anteil von
rd. 21 v. H. der insgesamt geförderten Wohnungen). Auch diese Zahlen belegen,
dass in Wassenberg kein weitergehender Steuerungsbedarf besteht, zumal auch
heute bereits erkennbar und damit unter Berücksichtigung der Vorjahre nachhaltig
durch Investoren in 2017 weiterer geförderter Mietwohnungsbau geschaffen wird.
2.7 Frage der Fraktion „Die Linke“ vom 15.12.2016,
ob im Zusammenhang mit den Wohngebieten in der Oberstadt die Kapazität des
Kindergartens „Apfelbaum“ noch ausreichend sei oder gar die Erweiterung des
Kindergartens Apfelbaum bzw. der Neubau eines Kindergartens in der Oberstadt
erforderlich sei; um eine entsprechende Information innerhalb des Jahres 2017
wird gebeten.
Anmerkung:
Die
Grundstücke in den Baugebieten der Wassenberger Oberstadt sind nahezu
ausnahmslos bebaut. Der sechszügige Kindergarten Apfelbaum hat ein
Einzugsgebiet, das über den Bereich der Wassenberger Oberstadt hinausgeht. Dies
gilt auch für die übrigen Kindergärten in den Stadtteilen Wassenberg, Myhl und
Orsbeck. Die dort gelegenen weiteren insgesamt fünf Kindergärten haben allesamt
Einzugsgebiete über den einzelnen Stadtteil hinaus. Dies hängt auch z. T. mit
der Vielfalt der einzelnen Kindergartenträger zusammen. In einzelnen
Kindergärten bestehen teilweise Kapazitäten zum Ausbau. Konkret ist der
Verwaltung eine Erweiterungsabsicht im Stadtteil Wassenberg in einer Einrichtung
bekannt, deren Entwicklung in 2017 abgewartet werden muss.
Die
Verwaltung wird hierzu zu gegebener Zeit berichten.
- Feuerwehr
3.1 Antrag der CDU-Fraktion vom 15.12.2016 auf
Neufestsetzung der Aufwandsentschädigungen für weitere Aufgabenträger der
einzelnen Löschgruppen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wassenberg
Anmerkung:
Über
eine entsprechende Beschlussvorlage für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am 14.03.2017 wird die Verwaltung einen entsprechenden Vorschlag vorlegen.
- Integration von Flüchtlingen
4.1 Antrag Fraktion „Die Linke“ vom 15.12.2016 zur
Vorlage eines Berichts nach Ablauf des I. Halbjahres 2017 zur Integration von
Flüchtlingen (Bereitstellung von Wohnraum, Beschaffung von Arbeitsplätzen und
Bildung für Erwachsene und Kinder) und Angabe darüber, ob die vom Bund
gewährten Integrationsmittel vom Land NRW an die Kommunen weitergeleitet wurden
oder das Land diese Gelder für eigene Aufgaben einsetzt.
Anmerkung:
Die
Verwaltung wird im II. Halbjahr 2017 einen Sachstandsbericht vorlegen.
Zu
der Frage nach einer Weiterleitung der Integrationsmittel wird berichtet, dass
das Land NRW derzeit – so die derzeitige Aussage des Finanzministers des Landes
– die vom Bund gewährten Integrationsmittel im Landeshaushalt belässt.
- Sonstiges
5.1 Die Fraktion „Die Linke“ beantragt am
15.12.2016, dass in 2017 ein kompetenter Vertreter des Wasserverbandes den Rat
über den Sachstand zur Nitratbelastung des Grundwassers in unserer Region
informiert.
Anmerkung:
Entsprechend
dem Antrag der Fraktion „Die Linke“ wird die Verwaltung den Antrag an den Wasserverband
weiterleiten. Die Antwort des Wasserverbandes lautet vermutlich, dass die
Nitratbelastung des Grundwassers nicht zu den Aufgaben des Wasserverbandes
zählt.
5.2 Die Fraktion „Die Linke“ stellt am 15.12.2016
unter Hinweis auf die Statistik des Sozialministers NRW, wonach es in NRW rd.
16.500 wohnungslose Personen gebe, darunter etwa 1.000 Minderjährige, die
Frage, „wie sieht es mit diesem Sachverhalt in Wassenberg aus“.
Anmerkung:
In
der Stadt Wassenberg sind keine wohnungslosen minderjährigen Personen unterzubringen.
Stadtkämmerer Darius weist darauf hin, dass unter Ziffer 2.1 die Frage gestellt wurde, wie mit den Anträgen zu verfahren sei. Soll der Entwurf im Ausschuss vorgestellt und dann erst an den Antragsteller gehen? Sofern die Angelegenheit im Ausschuss beraten werde, müsse der Fachausschuss festgelegt werden, der zuständig sei.
Stadtverordneter Dohmen führt aus, da es um planungsrechtliche Dinge gehe. Sollte die Beratung im Planungs- und Umweltausschuss erfolgen.