Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Der Planungs- und Umweltausschuss im Rat
der Stadt Wassenberg hat in seiner Sitzung am 07. September 2016 unter dem
Tagesordnungspunkt 11. den Beschluss zur Durchführung der öffentlichen
Auslegung emäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.
Im Rahmen der durchgeführten
öffentlichen Auslegung im Zeitraum vom 04. Oktober bis 04. November 2016 wurden
weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht.
Der beigefügte Übersichtsplan grenzt den Bereich des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 84 Nördlich der Nautikstraße“ in der
Ortschaft Birgelen ab (Anlage 1).
Der Bebauungsplan einschließlich textlicher Festsetzungen sowie die Begründung sind im Ratsinformationssystem abrufbar.
Beschluss: (einstimmig)
A: Ergebnis der
durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetz-
buch (BauGB)
Es liegen keine Anregungen und Bedenken vor.
B: Satzungsbeschluss gemäß
§ 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 84 „Nördlich der Nautikstraße“
in der Ortschaft Birgelen wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung
beschlossen.