Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 35

Der Rat nimmt die Beschlussvorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:

 

Sachverhalt:

Der Planungs- und Umweltausschuss im Rat der Stadt Wassenberg hat in seiner Sitzung am 07. September 2016 unter dem Tagesordnungspunkt 11. den Beschluss zur Durchführung der öffentlichen Auslegung emäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.

 

Im Rahmen der durchgeführten öffentlichen Auslegung im Zeitraum vom 04. Oktober bis 04. November 2016 wurden weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht.

 

Der beigefügte Übersichtsplan grenzt den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 84 Nördlich der Nautikstraße“ in der Ortschaft Birgelen ab (Anlage 1).

 

Der Bebauungsplan einschließlich textlicher Festsetzungen sowie die Begründung sind im Ratsinformationssystem abrufbar.

 

 


Beschluss:          (einstimmig)

 


A:         Ergebnis der durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetz-

            buch (BauGB)

 

Es liegen keine Anregungen und Bedenken vor.

 

 

 

B:         Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 84 „Nördlich der Nautikstraße“ in der Ortschaft Birgelen wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.