Der Rat nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:

 

Sachverhalt:

Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hat am 07. September 2016 u.a. beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 80 B „Roermonder Straße“ und parallel die 53. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.

 

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom 04. Oktober bis 04. November 2016 wurde fristgemäß die Stellungnahme eines Privaten eingereicht (Anlage 2).

 

Nachdem nach Abschluss der durchgeführten Offenlage im Rahmen der Ausbauplanung festgestellt wurde, dass eine kanalmäßige Erschließung der nördlichen Erschließungsstraße in die Roermonder Straße unverhältnismäßig wäre, erfolgt die kanalmäßige Erschließung der nördlichen Erschließungsstraße an die Pfarrer-Zurmahr-Straße; gesichert durch entsprechende Leitungsrechte.

 

Im Zuge dieser von der Bebauung freizuhaltenden Leitungstrasse ist eine Änderung im Baufenster erforderlich.

 

Da dadurch die Grundzüge der Planung betroffen sind, fasste der Planungs- und Umweltausschuss im Rat der Stadt Wassenberg in seiner Sitzung am 12.12.2016 den Beschluss, für den Bebauungsplan Nr. 80 B „Roermonder Straße“ in der Ortschaft Birgelen und der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes eine erneute Offenlage gemäß § 4 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Diese fand statt vom 27. Dezember 2016 bis 27. Januar 2017.

 

Nachfolgende Stellungnahmen werden vorgebracht:

1.                   Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Heinsberg/Viersen, vom 26.01.2017 (Anlage 4)

2.                   Landrat des Kreises Heinsberg, vom 26.01.2017 (Anlage 5)

3.                   Privat vom 24.01.2017 (Anlage 6)

4.                   Privat vom 10.01.2017 (Anlage 7).

 

Der beigefügte Übersichtsplan grenzt den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 80 B „Roermonder Straße“ in der Ortschaft Birgelen (Anlage 8) ab.

 

Der Bebauungsplan einschließlich textlicher Festsetzungen, die Begründung Teil A, die Begründung Teil B (Umweltbericht mit landschaftspflegerischem Begleitplan / Eingriffsbilanzierung) sowie die artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe I) sind im Ratsinformationssystem abrufbar.

 

Stadtverordnete Konarski teilt mit, dass auf Anfrage, ob die Sackgasse vorgezogen werden kann, mitgeteilt wurde, dass dies nicht möglich sei.  Sie bittet um Erläuterung, warum dies nicht möglich sei.

 

Stadtkämmerer Darius berichtet, dass bei Änderung des Bebauungsplanes ein neues Änderungsverfahren eingeleitet werden müsse. Ziel der Bauleitplanung sei gewesen, den rückwärtigen Zugang zu der Grünfläche als spätere Option für zukünftige Entwicklungen zu gewährleisten.


Beschluss:          (22 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen)


A:         Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB):

Unter Berücksichtigung der vorgebrachten Anregungen und Bedenken wird dem diesbezüglichen Abwägungsvorschlag gemäß Anlage 1 zugestimmt.

 

B:         Ergebnis der durchgeführten erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4

Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB):

Unter Berücksichtigung der vorgebrachten Anregungen und Bedenken wird dem Abwägungsvorschlag gemäß Anlage 3 zugestimmt.

 

C:         Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Feststellungsbeschluss

Der Bebauungsplan Nr. 80 B „Roermonder Straße“ in der Ortschaft Birgelen wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.

 

Die parallele 53. Änderung des Flächennutzungsplanes wird festgestellt und ist der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen.