Sitzung: 02.03.2017 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 13
Vorlage: BV/FB6/004/2017
Der Rat nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Kenntnis. Darin
wird Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Der Planungs- und Umweltausschuss des
Rates der Stadt Wassenberg hat am 07. September 2016 u.a. beschlossen, den
Bebauungsplan Nr. 80 B „Roermonder Straße“ und parallel die 53. Änderung des Flächennutzungsplanes
gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Im Rahmen der Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom 04.
Oktober bis 04. November 2016 wurde fristgemäß die Stellungnahme eines Privaten
eingereicht (Anlage 2).
Nachdem nach Abschluss der
durchgeführten Offenlage im Rahmen der Ausbauplanung festgestellt wurde, dass
eine kanalmäßige Erschließung der nördlichen Erschließungsstraße in die
Roermonder Straße unverhältnismäßig wäre, erfolgt die kanalmäßige Erschließung
der nördlichen Erschließungsstraße an die Pfarrer-Zurmahr-Straße; gesichert
durch entsprechende Leitungsrechte.
Im Zuge dieser von der Bebauung
freizuhaltenden Leitungstrasse ist eine Änderung im Baufenster erforderlich.
Da dadurch die Grundzüge der Planung
betroffen sind, fasste der Planungs- und Umweltausschuss im Rat der Stadt
Wassenberg in seiner Sitzung am 12.12.2016 den Beschluss, für den Bebauungsplan
Nr. 80 B „Roermonder Straße“ in der Ortschaft Birgelen und der 53. Änderung des
Flächennutzungsplanes eine erneute Offenlage gemäß § 4 Abs. 3 Baugesetzbuch
(BauGB) durchzuführen. Diese fand statt vom 27. Dezember 2016 bis 27. Januar
2017.
Nachfolgende Stellungnahmen werden
vorgebracht:
1.
Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle
Heinsberg/Viersen, vom 26.01.2017 (Anlage 4)
2.
Landrat des Kreises Heinsberg, vom 26.01.2017 (Anlage
5)
3.
Privat vom 24.01.2017 (Anlage 6)
4.
Privat vom 10.01.2017 (Anlage 7).
Der beigefügte Übersichtsplan grenzt den
Bereich des Bebauungsplanes Nr. 80 B „Roermonder Straße“ in der Ortschaft
Birgelen (Anlage 8) ab.
Der Bebauungsplan einschließlich
textlicher Festsetzungen, die Begründung Teil A, die Begründung Teil B
(Umweltbericht mit landschaftspflegerischem Begleitplan / Eingriffsbilanzierung)
sowie die artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe I) sind im
Ratsinformationssystem abrufbar.
Stadtverordnete Konarski teilt mit, dass auf Anfrage, ob die Sackgasse vorgezogen werden kann, mitgeteilt wurde, dass dies nicht möglich sei. Sie bittet um Erläuterung, warum dies nicht möglich sei.
Stadtkämmerer Darius berichtet, dass bei Änderung des Bebauungsplanes ein neues Änderungsverfahren eingeleitet werden müsse. Ziel der Bauleitplanung sei gewesen, den rückwärtigen Zugang zu der Grünfläche als spätere Option für zukünftige Entwicklungen zu gewährleisten.
Beschluss: (22 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen)
A: Ergebnis der
durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB):
Unter Berücksichtigung der vorgebrachten Anregungen und Bedenken wird
dem diesbezüglichen Abwägungsvorschlag gemäß Anlage 1 zugestimmt.
B: Ergebnis der
durchgeführten erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4
Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB):
Unter Berücksichtigung der vorgebrachten Anregungen und Bedenken wird
dem Abwägungsvorschlag gemäß Anlage 3 zugestimmt.
C: Satzungsbeschluss gemäß
§ 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Feststellungsbeschluss
Der Bebauungsplan Nr. 80 B „Roermonder Straße“ in der Ortschaft
Birgelen wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.
Die parallele 53. Änderung des Flächennutzungsplanes wird festgestellt
und ist der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen.