Sitzung: 15.12.2016 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: MV/FB2/025/2016
Der Rat nimmt die
Mitteilungsvorlage vom 06.12.2016 zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Das Gesetz zur Neuregelung des Brandschutzes, der
Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes in NRW (BHKG NRW) ist am 01.01.2016 in
Kraft getreten. Das Gesetz enthält eine Vielzahl von Neuerungen; insbesondere
die Stärkung des Ehrenamtes im Feuerwehrdienst.
Gemäß § 12 Abs. 7 Satz 6 i.V.m. § 11 Abs. 11 BHKG NRW
erhalten Leiter sowie ihre Stellvertreter eine Aufwandsentschädigung, deren
Höhe „in Orientierung an den Bestimmungen der Entschädigungsordnung“ erfolgt.
Die Verordnung wird nicht als verbindlicher Maßstab vorgegeben. Die Kommunen
haben deshalb eigenverantwortlich die Höhe der Aufwandsentschädigung
festzulegen. Im Hinblick darauf, dass die Leitung der Feuerwehr für z.Z. 244
Feuerwehrangehörige in 6 Löschgruppen Organisations- und Personalverantwortung
trägt, ist es angemessen, zur Orientierung auch die zusätzliche
Aufwandsentschädigung für Fraktionsvorsitzende heranzuziehen.
Die zeitliche Belastung des zum Ehrenbeamten ernannten
Wehrführers und Vertreters ist sehr hoch. Der Leiter der Feuerwehr ist der
Gemeinde gegenüber
-
für die innere Organisation
-
die ständige Einsatzbereitschaft und
-
für den Einsatz der Feuerwehr verantwortlich.
Gemäß Merkblatt des Städte- und Gemeindebundes NRW
sollte bei der Bemessung der Aufwandsentschädigung berücksichtigt werden, dass
die ständige Bereitschaft zur Übernahme der Leitung besonderer Einsätze der
Feuerwehr ein besonders hohes Maß an Flexibilität voraussetzt, da der Eintritt
von Schadenlagen nicht planbar ist und ohne Rücksicht von Tages- und
Nachtzeiten, Wochentage, Feiertage, etc. stattfindet.
Es ist üblich und anerkannt, dem Stellvertreter eine
Aufwandsentschädigung in Höhe von mindestens 50 % des Betrages des Funktionsträgers
zu gewähren.
Der Höchstsatz der Aufwandsentschädigung beträgt
monatlich 847,60 € (Aufwandsentschädigung für einen Vorsitzenden einer Fraktion
mit mehr als 10 Mitgliedern).
In Anlehnung an die Entschädigung eines
Fraktionsvorsitzenden einer kleinen Fraktion (monatlich 423,80 €) wurde
festgelegt, unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, rückwirkend ab
01.07.2016 eine angemessene Aufwandsentschädigung für den Wehrführer in Höhe
von monatlich 470,00 € (bisher 138,79 €) und für den Stellvertreter in Höhe von
monatlich 235,00 € (bisher 79,16 €) zu zahlen.
Finanzierung:
Die in 2016 anfallenden Mehrausgaben sind durch
entsprechende Mehreinnahmen gedeckt.
Im Hinblick auf weitere Leitungsfunktionen der
ehrenamtliche Feuerwehr (z.B Löschgruppenführer, Zugführer,
Atemschutzbeauftragter, Leiter IUK -Informations- und Kommunikationseinheit-
und Stadtjugendfeuerwehrwart) beabsichtigt die Verwaltung, ab 2017 auch für
diese Funktionen angepasste Aufwandsentschädigungen festzusetzen, um damit den
Aufwand, welcher über das übliche Maß hinausgeht, entsprechend zu würdigen.
Der Bürgermeister teilt mit, dass er auf den Wunsch eingehen wird, dass auch die Löschgruppenführer eine angepasste Aufwandsentschädigung erhalten werden.