Sitzung: 12.12.2016 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 3
Vorlage: BV/FB6/096/2016
Sachverhalt:
Im
Verfahren der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg zur
Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen mit Ausschlusswirkung
erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom 19. Juni 2013 bis 19. Juli 2013;
Anregungen und Bedenken wurden in diesem Zeitraum nicht vorgebracht.
Der
Planungs- und Umweltausschuss hat am 07.09.2016 (TOP 4.) beschlossen, im
Verfahren der 51. FNP-Änderung der Stadt Wassenberg unter Berücksichtigung der
überarbeiteten Potenzialanalyse die Beteiligung der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
durchzuführen.
Nachfolgende
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme
abgegeben:
1.
LVR -Landschaftsverband
Rheinland-, Dezernat Gebäude- und Liegenschafts-management, Köln, vom
15.09.2016
2.
Westnetz GmbH,
Düren, vom 19.09.2016
3.
Bundesamt für
Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonnvom
20.09.2016
4.
LVR -Amt für
Bodendenkmalpflege im Rheinland-, Bonn, vom 19.09.2016
5.
Erftverband,
Bergheim, vom 20.09.2016
6.
Bezirksregierung
Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst, vom 14.09.2016
7.
Bundesnetzagentur
Berlin, vom 14.09.2016
8.
Stadt Wegberg,
vom 20.09.2016
9.
Bundesaufsichtsamt
für Flugsicherung, Langen, vom 23.09.2016
10.
NEW Netz GmbH,
Geilenkirchen, vom 27.09.2016
11.
Geologischer
Dienst NRW, Krefeld, vom 26.09.2016
12.
LVR -Amt für
Denkmalpflege im Rheinland-, Pulheim, vom 26.09.2016
13.
Kreis Heinsberg
vom 11.10.2016
14.
Bezirksregierung
Köln, Dezernat 33, vom 26.09.2016
15.
EWV Energie- und
Wasserversorgungs GmbH, Stolberg, vom 04.10.2016
16.
Wasserverband
Eifel-Rur, Düren, vom 06.10.2016
17.
DFS Deutsche
Flugsicherung, Langen, vom 10.10.2016
18.
Landesbetrieb
Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Niederrhein, Mönchengladbach,
vom 13.10.2016
19.
Landwirtschaftskammer
NRW, Kreisstelle Heinsberg, Viersen, vom 14.10.2016
20.
Westdeutscher
Rundfunk, Köln, vom 14.10.2016
21.
NABU Kreisverband
Heinsberg, vom 14.10.2016
22.
Bundesamt für
Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistung der Bundeswehr, Bonn,
vom 18.10.2016
23.
Industrie- und
Handelskammer Aachen, vom 14.10.2016
24.
EBV GmbH,
Hückelhoven, vom 27.10.2016
25.
RWE Power AG,
Köln, vom 26.10.2016
26.
Bezirksregierung
Arnsberg, Dortmund, vom 27.10.2016
27.
Landesbetrieb
Wald und Holz NRW, Regionalforstamt Rur-Eifel - Jülicher Börde, Hürtgenwald,
vom 14.07.2016
28.
Kreiswasserwerk
Heinsberg GmbH, Wegberg, vom 03.11.2016
29.
Stichting Behoud
Stiltegebied, Vlodrop, vom 08.11.2016
Aufgrund
der Vielzahl der vorliegenden Stellungnahmen werden diese Unterlagen nicht als
Anlagen der Beschlussvorlage in Papierform beigefügt, sondern sind im Ratsinformationssystem
abrufbar; ebenfalls im Ratsinformationssystem abrufbar ist der 68-seitige
Abwägungsvorschlag.
Ferner
besteht die Möglichkeit, die Entwürfe der Begründung Teil A sowie des
Umweltberichtes im Ratsinformationssystem zur 51. FNP-Änderung der Stadt
Wassenberg einzusehen.
Je
Ratsfraktion wird von allen v.g. Unterlagen ein Papierexemplar in die
jeweiligen Fraktionsräume bereitgelegt.
Abschließend
wird darauf verwiesen, dass das mit der Durchführung der 51. FNP-Änderung
beauftragte Planungsbüro zur Beantwortung möglicher Fragen in der Planungs- und
Umweltausschusssitzung anwesend sein wird.
Stadtverordneter Stieding bemerkt, dass er sich an keinen Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung erinnern könne und es befürwortet hätte, diese frühzeitige Beteiligung erneut durchzuführen.
Stadtkämmerer Darius führt aus, dass sich ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches richtet und es da kein Ermessen gebe. Die durchgeführte frühzeitige Beteiligung der Bürger ist in dem Verfahren nicht zwingend vorgeschrieben, wurde aber um eine größtmögliche Transparenz zu erzielen, wie üblich durchgeführt. Alle formalen Schritte seien korrekt eingehalten worden.
Stadtverordneter Thissen verließt im Namen der SPD-Fraktion eine Stellungnahme (Anlage 1).
Beschluss des Ausschusses: (18 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen)
a)
Ergebnis
der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB):
Es liegen keine Anregungen und Bedenken
vor.
b)
Ergebnis
der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB):
Unter Berücksichtigung der vorgebrachten
Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wird dem
Abwägungsvorschlag zugestimmt.
c)
Beschluss
zur Durchführung zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB):
Unter Berücksichtigung der
Abwägungsvorschläge unter b) ist das Verfahren der öffentlichen Auslegung gemäß
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.