Sachverhalt:

Im Verfahren der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen mit Ausschlusswirkung erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom 19. Juni 2013 bis 19. Juli 2013; Anregungen und Bedenken wurden in diesem Zeitraum nicht vorgebracht.

 

Der Planungs- und Umweltausschuss hat am 07.09.2016 (TOP 4.) beschlossen, im Verfahren der 51. FNP-Änderung der Stadt Wassenberg unter Berücksichtigung der überarbeiteten Potenzialanalyse die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

 

Nachfolgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme abgegeben:

1.                   LVR -Landschaftsverband Rheinland-, Dezernat Gebäude- und Liegenschafts-management, Köln, vom 15.09.2016

2.                   Westnetz GmbH, Düren, vom 19.09.2016

3.                   Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonnvom 20.09.2016

4.                   LVR -Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland-, Bonn, vom 19.09.2016

5.                   Erftverband, Bergheim, vom 20.09.2016

6.                   Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst, vom 14.09.2016

7.                   Bundesnetzagentur Berlin, vom 14.09.2016

8.                   Stadt Wegberg, vom 20.09.2016

9.                   Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, Langen, vom 23.09.2016

10.                NEW Netz GmbH, Geilenkirchen, vom 27.09.2016

11.                Geologischer Dienst NRW, Krefeld, vom 26.09.2016

12.                LVR -Amt für Denkmalpflege im Rheinland-, Pulheim, vom 26.09.2016

13.                Kreis Heinsberg vom 11.10.2016

14.                Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, vom 26.09.2016

15.                EWV Energie- und Wasserversorgungs GmbH, Stolberg, vom 04.10.2016

16.                Wasserverband Eifel-Rur, Düren, vom 06.10.2016

17.                DFS Deutsche Flugsicherung, Langen, vom 10.10.2016

18.                Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Niederrhein, Mönchengladbach,

vom 13.10.2016

19.                Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Heinsberg, Viersen, vom 14.10.2016

20.                Westdeutscher Rundfunk, Köln, vom 14.10.2016

21.                NABU Kreisverband Heinsberg, vom 14.10.2016

22.                Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistung der Bundeswehr, Bonn,

vom 18.10.2016

23.                Industrie- und Handelskammer Aachen, vom 14.10.2016

24.                EBV GmbH, Hückelhoven, vom 27.10.2016

 

 

 

 

25.                RWE Power AG, Köln, vom 26.10.2016

26.                Bezirksregierung Arnsberg, Dortmund, vom 27.10.2016

27.                Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Regionalforstamt Rur-Eifel - Jülicher Börde, Hürtgenwald, vom 14.07.2016

28.                Kreiswasserwerk Heinsberg GmbH, Wegberg, vom 03.11.2016

29.                Stichting Behoud Stiltegebied, Vlodrop, vom 08.11.2016

 

Aufgrund der Vielzahl der vorliegenden Stellungnahmen werden diese Unterlagen nicht als Anlagen der Beschlussvorlage in Papierform beigefügt, sondern sind im Ratsinformationssystem abrufbar; ebenfalls im Ratsinformationssystem abrufbar ist der 68-seitige Abwägungsvorschlag.

 

Ferner besteht die Möglichkeit, die Entwürfe der Begründung Teil A sowie des Umweltberichtes im Ratsinformationssystem zur 51. FNP-Änderung der Stadt Wassenberg einzusehen.

 

Je Ratsfraktion wird von allen v.g. Unterlagen ein Papierexemplar in die jeweiligen Fraktionsräume bereitgelegt.

 

Abschließend wird darauf verwiesen, dass das mit der Durchführung der 51. FNP-Änderung beauftragte Planungsbüro zur Beantwortung möglicher Fragen in der Planungs- und Umweltausschusssitzung anwesend sein wird.

 

Stadtverordneter Stieding bemerkt, dass er sich an keinen Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung erinnern könne und es befürwortet hätte, diese frühzeitige Beteiligung erneut durchzuführen.

 

Stadtkämmerer Darius führt aus, dass sich ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches richtet und es da kein Ermessen gebe. Die durchgeführte frühzeitige Beteiligung der Bürger ist in dem Verfahren nicht zwingend vorgeschrieben, wurde aber um eine größtmögliche Transparenz zu erzielen, wie üblich durchgeführt. Alle formalen Schritte seien korrekt eingehalten worden.

 

Stadtverordneter Thissen verließt im Namen der SPD-Fraktion eine Stellungnahme (Anlage 1).


Beschluss des Ausschusses:               (18 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen)

a)                  Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB):

Es liegen keine Anregungen und Bedenken vor.

 

b)                 Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB):

Unter Berücksichtigung der vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wird dem Abwägungsvorschlag zugestimmt.

 

c)                  Beschluss zur Durchführung zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB):

Unter Berücksichtigung der Abwägungsvorschläge unter b) ist das Verfahren der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.