Sitzung: 12.12.2016 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: BV/FB6/095/2016
Sachverhalt:
Zur
Vermeidung von Wiederholungen wird auf den dieser Anlage beiliegenden Antrag
der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.10.2016 verwiesen (Anlage
1), woraus der Inhalt zu entnehmen ist.
Nach
Zurückstellung auf Erweiterung der Tagesordnung des v.g. Antrages in der
Planungs- und Umweltausschusssitzung am 26.10.2016 nimmt die Verwaltung wie
folgt Stellung:
1.
Referenzanlage
Das
Schreiben der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.10.2016 ist dahingehend
nicht korrekt, dass darin behauptet wird, dass von einer Referenzanlage von
200,00 m Gesamthöhe ausgegangen wird. Tatsächlich geht die
Potenzialflächenherleitung im Rahmen der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Wassenberg von einer Referenzanlage von 150,00 m Gesamthöhe aus. Daher
ist die Fläche bereits bei einer Anlagenhöhe von 150,00 m nicht ausreichend, um der Windenergie substanziell ausreichend Raum
zu geben. Die Annahme von 150,00 m Gesamthöhe wurde bei einem Gesprächstermin
bei der Bezirksregierung Köln am 06.07.2016 seinerzeit als möglicherweise zu
niedrig angesehen. Aus diesem Grund wurde ein zusätzliches Szenario mit einer
Referenzanlage von 200,00 m Gesamthöhe betrachtet. Referenzanlagen von kleiner
als 150,00 m würden von der Bezirksregierung sicherlich als nicht geeignet für
die Potenzialflächenherleitung bewertet.
Im
Falle einer Referenzanlage von 200,00 m Gesamthöhe würden sich die
Abstandsradien um die Siedlungsflächen / Einzelwohnhäuser deutlich erhöhen, so
dass nach Anwendung der harten und weichen Tabukriterien die Potenzialflächen Myhl
und Ophovener Wald aufgrund der geringen verbleibenden Flächengröße von unter
10 ha ganz entfallen würden und
einzig die Potenzialfläche Birgeler Wald verbliebe (Anlagen 2 + 3).
2.
Inanspruchnahme von Wald
Das
in dem Schreiben zitierte Ziel des LEP-Entwurfs ist nicht vollständig und geht
folgendermaßen weiter: „Die Errichtung von Windenergieanlagen auf
forstwirtschaftlichen Waldflächen ist möglich, sofern wesentliche Funktionen
des Waldes nicht erheblich beeinträchtigt werden“ (Ziel 7.3-1 LEP-Entwurf
2016). Dies wird mit der Stellungnahme der Forstbehörde für die Fläche Birgeler
Wald im Gegensatz zu den Flächen Myhl und Ophoven bestätigt.
3.
Verspargelung der Landschaft
Eine
Verspargelung der Landschaft wäre bei Darstellung der Fläche Myhl zu erwarten,
da diese Fläche alleine nicht ausreicht, um der Windenergie substanziell Raum
zu verschaffen.
Eine
Reduzierung der Abstände zu den Siedlungsflächen von 650,00 m auf das Minimum
von 450,00 m, um die Gefahr einer optisch bedrängenden Wirkung sicher
ausschließen zu können (vergl. OVG NRW 8 A 3726/05 Urteil vom 09.08.2006), würde
nur zu einer geringfügigen Vergrößerung der Potenzialfläche Myhl um ca. 2,8 ha
führen.
Die
Abgrenzung der Potenzialfläche Myhl resultiert im wesentlichen aus den
Abständen zu den umliegenden Einzelwohnhäusern und einem Naturschutzgebiet.
Selbst bei dieser Vorgehensweise würde der Windenergie nicht der erforderliche
substanzielle Raum mit einer
Konzentrationszone mit Ausschlusswirkung geben.
Die
beigefügte Anlage 4 belegt dies.
4.
Tourismus
In
der Stadt Wassenberg gibt es verschiedene Bereiche für die Freizeit- und
Erholungsnutzung, die vergleichbar stark oder noch stärker frequentiert werden
als der Bereich der geplanten Konzentrationszone wie beispielsweise das
Birgeler Pützchen, das Wassenberger Judenbruch und die Myhler Schweiz. Die
Nutzbarkeit des Premiumwanderweges bleibt weiterhin gegeben. Die temporären
Beeinträchtigungen der Erholungssuchenden in einem durch die vorhandene
Waldkulisse sichtverschatteten Bereich erscheinen vor dem Hintergrund der
Windenergie substanziell Raum zu verschaffen, der Privilegierung der
Windenergie im Außenbereich (§ 35 BauGB) und dem Freihalten des Umfeldes der
Siedlungsbereiche von der Windenergienutzung hinnehmbar.
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Fazit:
Die
vorstehende Aufstellung mit den Punkten 1. – 4. belegt, dass selbst im Falle
einer Reduzierung der Abstandsflächen zu den Siedlungsflächen auf 450,00 m auch dann der Windenergie der substanzielle
Raum im Rahmen einer
Konzentrationszone mit Ausschlusswirkung nicht gewährt werden könnte.
Aus
diesem Grund ist zum einen die zulässige Steuerung des Rates, die Windenergie
auf eine Konzentrationszone mit
Ausschlusswirkung zu beschränken, wobei der Windenergie gleichzeitig substanziell
ausreichender Raum gegeben wird, ebenso nicht zu beanstanden, wie die
Festlegung eines Mindestabstandes von 650,00 m zu den Siedlungsflächen; die Abstandsflächen bei der angedachten
Konzentrationszone im Birgeler Wald beträgt zum allgemeinen Siedlungsbereich,
zu Wohnbauflächen und zu gemischten Bauflächen mindestens 800,00 m bei
gleichzeitig noch gegebener Sichtverschattung im Nahbereich der Waldkulisse.
Abschließend
erfolgt noch der Hinweis, dass bei Verzicht auf eine Darstellung von
Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan oder nicht ausreichend groß
bemessenen Konzentrationszonen es zu einer Verspargelung der Landschaft (Privilegierung
gemäß § 35 BauGB) kommen wird, wobei somit Windenergieanlagen auch weiterhin im
Wald zulässig wären.
Das
beauftragte Planungsbüro steht zur Beantwortung möglicher Fragen in der Sitzung
zur Verfügung.
Herr
Dipl.-Geogr. Finke erläutert an Hand einer Präsentation die Prüfung einer
Konzentrationsfläche für Windenergieanlagen entlang der neuen Trasse B 221 n
zwischen Myhl und der Anschlussstelle L 117.
Stadtverordneter
Seidl erklärt, dass die angrenzenden Städte Erkelenz und Hückelhoven eine Zusammenarbeit
bei der Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen angeboten
hätten.
Bürgermeister
Winkens führt aus, dass der Verwaltung keine Angebote der Nachbarstädte Erkelenz
und Hückelhoven vorliegen oder bekannt seien.
Stadtverordneter
Seidl erkundigt sich, wie viel Fläche noch ausgewiesen werden müsste, wenn die
Fläche in Myhl alleine nicht ausreiche.
Dipl.-Ing.
Kerstan führt aus, dass ca. 10 % der Fläche, die nach Abzug der harten
Kriterien übrig bleibt, als ausreichend erachtet werde.
Stadtkämmerer
Darius ergänzt, dass beispielsweise nach bekannter Rechtsprechung 7,1 % der
Fläche, die nach Abzug der harten Kriterien übrig bleibt, ausreichend ist, um
der Windkraft substanziell Raum zu geben. Dies würde die Fläche im Birgeler
Wald erfüllen.
Nachdem
alle Fragen und Anregungen des Ausschusses beantwortet sind, stellt
Ausschussvorsitzender Dohmen fest, dass somit dem Antrag der Stadtratsfraktion
Bündnis 90 / Die Grünen vom 23.10.2016 entsprochen wurde.