Sitzung: 03.11.2016 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Enthaltungen: 8
Vorlage: BV/FB6/086/2016
Der Rat nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung mit folgendem Inhalt
zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Nach der umfassenden Abstimmung mit dem
Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes
Nordrhein-Westfalen sowie der Bezirksregierung Köln am 21.10.2016 ist zwischenzeitlich
auch im Hinblick auf den anstehenden Rückbau der Graf-Gerhard-Straße der Antrag
auf Gewährung von Städtebaufördermitteln für den noch offenen IV. Bauabschnitt
(Graf-Gerhard-Straße) angepasst worden.
Obwohl die v. g. Maßnahme bereits
Bestandteil der mittelfristigen Finanzplanung war und ist, bedarf es aus
Gründen des gemeindlichen Haushaltsrechtes eines Bestätigungsbeschlusses, dass
auch im künftigen Finanzplanungszeitraum der Eigenanteil der Stadt (35 % der
derzeit ermittelten zuwendungsfähigen Ausgaben von 2.759.000,00 € = 965.650,00
€) bereit gestellt ist.
Insbesondere aus der SPD-Stadtratsfraktion wird bemängelt, dass den Stadtverordneten nicht ausreichende Informationen, speziell Informationen über das Planungskonzept 2007, zur Verfügung gestellt wurden.
Stadtkämmerer Darius erläutert im Folgenden das Verfahren sowie die Notwendigkeit des Bestätigungsbeschlusses.
Anmerkung der Verwaltung:
Zur Fortschreibung des
Integrierten Handlungskonzeptes wurde die Fortschreibung Sachstand 08.11.2016
zwischenzeitlich im Ratsinformationssystem
bereitgestellt.
Beschluss: (26 Ja-Stimmen, 8 Enthaltungen)
Zur Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes wird der
Eigenanteil der Stadt in Höhe von 965.650,00 € zu den zuwendungsfähigen
Gesamtkosten in Höhe von 2.759.000,00 € auch im künftigen
Finanzplanungszeitraum ab 2017 bereit gestellt bleibt (Bestätigungsbeschluss).