Nachtrag: 02.11.2016

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 34

Der Rat nimmt die Ausführungen aus der Niederschrift des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis.


Beschluss:          (einstimmig)


Die Gebührenbedarfsberechnung zur Abwasserbeseitigung wird zur Kenntnis genommen und die im Entwurf vorgelegte 9. Änderungssatzung wird beschlossen und mit Wirkung vom 01.01.2017 in Kraft gesetzt.