Sitzung: 25.10.2016 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB5/073/2016
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage der Verwaltung mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Auf die beiliegenden Gebührenkalkulationen wird
verwiesen.
a) Straßenreinigung
Für das Jahr
2017 ist mit einer Erhöhung der Aufwendungen für die Straßenreinigung zu
rechnen, da in den Vorjahren keine Preisanpassungen erfolgt sind. Der
Sonderposten für den Gebührenausgleich ist bis auf 113,68 € aufgezehrt, so dass
für das Jahr 2017 ein weiterer Anstieg der Straßenreinigungsgebühr unvermeidbar
ist.
Der Gebührensatz
steigt von 0,90 €/m auf nunmehr 1,02 €/m
(Reinigungsklasse S1).
b) Winterdienst
Aufgrund der
milden Winter 2014/2015 sowie 2015/2016 ist der Bestand des Sonderpostens für
den Gebührenausgleich auf 16.172,05 € angestiegen. Für das Jahr 2017 ist eine
Auflösung in Höhe von 1.800,00 € vorgesehen. Gleichzeitig wird der Aufwand für
den Winterdienst leicht reduziert, so dass der Gebührensatz für den
Winterdienst von 0,55 €/m auf 0,45 €/m
sinkt (Reinigungsklasse S3).
Für den Fall,
dass aufgrund eines länger andauernden oder intensiveren Winters 2016/2017 ein
erhöhter Aufwand notwendig wird, kann dieser aus dem verbleibenden Sonderposten
für den Gebührenausgleich in Höhe von rd. 14.372,08 € ausgeglichen werden.
Der
kombinierte Gebührensatz für Sommer- und Winterdienst steigt von 1,45 €/m auf 1,47 €/m (Reinigungsklasse S2).
Beschlussvorschlag: (einstimmig)
Die beiliegende
Gebührenbedarfsberechnung zur Straßenreinigung (Anlage 2) wird zur Kenntnis
genommen und die im Entwurf vorgelegte 10. Änderungssatzung (Anlage 3) wird
beschlossen und mit Wirkung vom 01.01.2017 in Kraft gesetzt.