Der Rat nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:

 

Sachverhalt:

 

Auf die beiliegenden Gebührenkalkulationen wird verwiesen.

 

a)            Straßenreinigung

Für das Jahr 2017 ist mit einer Erhöhung der Aufwendungen für die Straßenreinigung zu rechnen, da in den Vorjahren keine Preisanpassungen erfolgt sind. Der Sonderposten für den Gebührenausgleich ist bis auf 113,68 € aufgezehrt, so dass für das Jahr 2017 ein weiterer Anstieg der Straßenreinigungsgebühr unvermeidbar ist.

 

Der Gebührensatz steigt von 0,90 €/m auf nunmehr 1,02 €/m (Reinigungsklasse S1).

 

b)            Winterdienst

Aufgrund der milden Winter 2014/2015 sowie 2015/2016 ist der Bestand des Sonderpostens für den Gebührenausgleich auf 16.172,05 € angestiegen. Für das Jahr 2017 ist eine Auflösung in Höhe von 1.800,00 € vorgesehen. Gleichzeitig wird der Aufwand für den Winterdienst leicht reduziert, so dass der Gebührensatz für den Winterdienst von 0,55 €/m auf 0,45 €/m sinkt (Reinigungsklasse S3).

 

Für den Fall, dass aufgrund eines länger andauernden oder intensiveren Winters 2016/2017 ein erhöhter Aufwand notwendig wird, kann dieser aus dem verbleibenden Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von rd. 14.372,08 € ausgeglichen werden.

 

Der kombinierte Gebührensatz für Sommer- und Winterdienst steigt von 1,45 €/m auf 1,47 €/m (Reinigungsklasse S2).


Beschlussvorschlag:          (einstimmig)

 


Die beiliegende Gebührenbedarfsberechnung zur Straßenreinigung (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen und die im Entwurf vorgelegte 10. Änderungssatzung (Anlage 3) wird beschlossen und mit Wirkung vom 01.01.2017 in Kraft gesetzt.