Sitzung: 07.09.2016 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB6/054/2016
Sachverhalt:
Seitens der Stadt Wassenberg
ist der Einzelhandel an drei Schwerpunktstandorten bewusst angesiedelt:
a)
Bebauungsplan Nr.
32 „Erkelenzer Straße/An der Kreuzkirche“ für den Bereich Wassenberg-Mitte
b)
Bebauungsplan Nr.
74 „Fachmarktzentrum Myhl“ für den Bereich Wassenberg-Oberstadt und Myhl sowie
c)
Sondergebiet
„großflächiger Einzelhandel / Nahversorgungszentrum und Verkaufsfläche von
5.600 qm“ für den Bereich Wassenberg-Unterstadt und Orsbeck.
Während also für die Bereiche
Wassenberg-Mitte, Wassenberg-Oberstadt und Myhl konkrete Bebauungspläne
bestehen, erfolgt die Sondergebietsregelung für den Bereich Wassenberg-Süd
derzeit lediglich über die entsprechende Darstellung im rechtswirksamen
Flächennutzungsplan.
Im Rahmen von
Abstimmungsgesprächen mit dem Städtebaudezernat der Bezirksregierung Köln wird
die Forderung erhoben, auch den Bereich des heutigen großflächigen
Einzelhandels / Nahversorgungszentrums im Bereich Jülicher Straße –
Weilerstraße in der Ortschaft Wassenberg mit einem Bebauungsplan zu überplanen,
um durch konkrete Festsetzungen künftige Fehlentwicklungen auszuschließen.
Nach dem
Aufstellungsbeschluss und der entsprechenden Bekanntmachung sind die konkreten
Inhalte dieses künftigen Bebauungsplanes mit dem Städtebaudezernat der
Bezirksregierung Köln inhaltlich abzustimmen.
Die beigefügte Anlage 1
grenzt den Bereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 87 „Jülicher Straße“ /
Weilerstraße“ ab.
Beschluss des Ausschusses: (einstimmig)
Für den
Bereich zwischen der Jülicher Straße und Weilerstraße in der Ortschaft
Wassenberg ist ein qualifizierter Bebauungsplan gem. § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) aufzustellen.
Die räumliche
Abgrenzung ist aus der beigefügten Anlage 1 ersichtlich.
Der
Bebauungsplan erhält die Nr. 87 „Jülicher Straße / Weilerstraße“ und umfasst
die Flurstücke Gemarkung Wassenberg, Flur 3, Flurstücke 643, 650, 651, 747,
748, 857, 860, 861 und 866 sowie Gemarkung Wassenberg, Flur 8, Flurstücke 455
und Flurstück 680 (teilweise).
Für einen
Teilbereich ist der Flächennutzungsplan in einem 57. Änderungsverfahren zu
ändern.
Nach
entsprechender Abstimmung über die Inhalte des Bebauungsplanes mit dem
Städtebaudezernat der Bezirksregierung Köln sind die erforderlichen
Verfahrensschritte gem. Baugesetzbuch durchzuführen.