Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Seitens der Stadt Wassenberg ist der Einzelhandel an drei Schwerpunktstandorten bewusst angesiedelt:

a)       Bebauungsplan Nr. 32 „Erkelenzer Straße/An der Kreuzkirche“ für den Bereich Wassenberg-Mitte

b)       Bebauungsplan Nr. 74 „Fachmarktzentrum Myhl“ für den Bereich Wassenberg-Oberstadt und Myhl sowie

c)       Sondergebiet „großflächiger Einzelhandel / Nahversorgungszentrum und Verkaufsfläche von 5.600 qm“ für den Bereich Wassenberg-Unterstadt und Orsbeck.

 

Während also für die Bereiche Wassenberg-Mitte, Wassenberg-Oberstadt und Myhl konkrete Bebauungspläne bestehen, erfolgt die Sondergebietsregelung für den Bereich Wassenberg-Süd derzeit lediglich über die entsprechende Darstellung im rechtswirksamen Flächennutzungsplan.

 

Im Rahmen von Abstimmungsgesprächen mit dem Städtebaudezernat der Bezirksregierung Köln wird die Forderung erhoben, auch den Bereich des heutigen großflächigen Einzelhandels / Nahversorgungszentrums im Bereich Jülicher Straße – Weilerstraße in der Ortschaft Wassenberg mit einem Bebauungsplan zu überplanen, um durch konkrete Festsetzungen künftige Fehlentwicklungen auszuschließen.

 

Nach dem Aufstellungsbeschluss und der entsprechenden Bekanntmachung sind die konkreten Inhalte dieses künftigen Bebauungsplanes mit dem Städtebaudezernat der Bezirksregierung Köln inhaltlich abzustimmen.

 

Die beigefügte Anlage 1 grenzt den Bereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 87 „Jülicher Straße“ / Weilerstraße“ ab.

 


Beschluss des Ausschusses:               (einstimmig)

Für den Bereich zwischen der Jülicher Straße und Weilerstraße in der Ortschaft Wassenberg ist ein qualifizierter Bebauungsplan gem. § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.

 

Die räumliche Abgrenzung ist aus der beigefügten Anlage 1 ersichtlich.

 

Der Bebauungsplan erhält die Nr. 87 „Jülicher Straße / Weilerstraße“ und umfasst die Flurstücke Gemarkung Wassenberg, Flur 3, Flurstücke 643, 650, 651, 747, 748, 857, 860, 861 und 866 sowie Gemarkung Wassenberg, Flur 8, Flurstücke 455 und Flurstück 680 (teilweise).

 

Für einen Teilbereich ist der Flächennutzungsplan in einem 57. Änderungsverfahren zu ändern.

 

Nach entsprechender Abstimmung über die Inhalte des Bebauungsplanes mit dem Städtebaudezernat der Bezirksregierung Köln sind die erforderlichen Verfahrensschritte gem. Baugesetzbuch durchzuführen.