Sitzung: 17.02.2011 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 12, Enthaltungen: 1
Vorlage: BV/FB4/010/2011
Der Rat nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung vom 15.02.2011 mit
folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Bereits mit der Einladung zur Sitzung
des Stadtrates wurden die beiden im Betreff unter a) und b) genannten Anträge
bekanntgegeben; der am heutigen Tage hier vorgelegte Antrag von Bündnis 90/Die
Grünen vom 15.02.2011 ist in Ablichtung als Anlage 3 beigefügt.
Die Anträge stellen darauf ab, den
Flächennutzungsplan der Stadt Wassenberg in Teilbereichen zu überplanen, um
künftig diese Bereiche mit dem Schwerpunkt „Freizeit, Erholung und Tourismus“
darzustellen.
§ 1 des Baugesetzbuches beinhaltet u.a.
, dass die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen haben, sobald und soweit es für
die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Ferner sollen die
Bauleitpläne u.a. eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleisten.
Alle
Anträge datieren nach der Informationsveranstaltung i.S.
Legehennenstall, die am 25.01.2011 im Forum der Betty-Reis-Gesamtschule stattfand.
Das hierüber gefertigte Ergebnisprotokoll wurde bereits mit Anschreiben vom 09.
Februar 2011 zugestellt.
Im Rahmen der Info-Veranstaltung wurde
durch die Vertreter der Genehmigungsbehörde ( Kreis Heinsberg ) ganz klar dargelegt, dass ausschließlich über
das Instrument der städtischen Bauleitplanung eine Verhinderung zum Bau dieser
Anlage erfolgen könne, allerdings nur auf der Grundlage konkreter Vorhaben.
Aus Sicht der Verwaltung stellen die
Anträge somit darauf ab, durch mögliche Überplanung des Flächennutzungsplanes
den beantragten Bau zur Errichtung einer Anlage zum Halten von Geflügel mit
insgesamt 39.000 Legehennenplätze in Wassenberg – Birgelen ( Rosenthal ) zu erschweren
bzw. ganz zu verhindern.
Im konkreten Antragsverfahren bleibt
jedoch zunächst festzuhalten, dass bereits mit Anschreiben des Kreises
Heinsberg vom 08. September 2010 das gemeindliche Einvernehmen zu diesem
privilegierten Bauvorhaben angefordert wurde.
Die Überlegung der Bauleitplanung wurde
trotz wiederholter Beratung im Planungs- und Umweltausschuss und auch im
Stadtrat also im bisherigen Zeitraum von 6 Monaten nie aufgegriffen.
Die Stadt hat zu diesem Vorhaben
derzeit das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch nicht erteilt,
da die Erschließung bisher nicht gesichert war. Mit Anschreiben vom 07. Februar
2011 hat die Genehmigungsbehörde –Kreis Heinsberg / Amt für Bauen und Wohnen –
dem Antragsteller jedoch aufgrund seiner geänderten Antragsunterlagen
bestätigt, dass nunmehr die Erschließung rechtlich gesichert ist. Demzufolge
hat die Stadt das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, falls nicht
planungsrechtliche Gründe widersprechen.
Bei der Info-Veranstaltung wurde
hinsichtlich Bauleitplanung aber auch deutlich, dass bei einer solchen
Vorgehensweise als Mindestvoraussetzung ein konkretes planerisches Konzept
vorliegen müsse.
Mit ergänzender Fax-Anfrage an den
Kreis Heinsberg am 08. Februar 2011 wurde unter Hinweis auf die beiden
vorliegenden Anträge um Klärung gebeten, ob ein möglicher Ratsbeschluss hinsichtlich
Überplanung des betroffenen Bereiches i.V. mit einer Veränderungssperre gemäß §
14 Baugesetzbuch zur Verhinderung zum Bau des Legehennenstalles führen könnte.
Es wird auf die beigefügte Antwort des Kreises Heinsberg vom 14. Februar 2011
verwiesen ( Anlage 2 ).
Insbesondere stellt die Stellungnahme
des Kreises Heinsberg darauf ab, dass Mindestvoraussetzung für ein
bauleitplanerisches Vorgehen immer ein konkretes planerisches Konzept der Stadt
Wassenberg, welches erkennen lässt, dass im konkreten Fall keine sogenannte
„Verhinderungsplanung“ erfolgen soll, vorliegen müsste; da das klare
planerische Konzept derzeit fehlt , würde eine solche Vorgehensweise
möglicherweise Schadenersatzansprüche nach sich ziehen.
Auch der Städte- und Gemeindebund NRW
sieht im Rahmen seiner juristischen telefonischen Auskunft erhebliche
rechtliche Bedenken, da unter Schilderung des Sachverhaltes auch von dort eher
eine „Verhinderungsplanung“ gesehen werde, da konkrete Vorhaben auf der
Grundlage eines Konzeptes zur Realisierung nicht anstehen.
Zusammenfassend bleibt also
festzuhalten, dass die Möglichkeiten für ein bauplanerisches Vorgehen (
Änderungsverfahren Flächennutzungsplan ) hätten unmittelbar nach der damaligen
Vorlage der Antragsunterlagen ( September 2010 ) bzw. bereits nach Kenntnis der
Absichten ( April 2010 ) zeitnah mit
detaillierten und konkreten Vorgaben begonnen werden müssen, um evtl. den Bau
der geplanten Anlage zu verhindern.
Um aber im Rahmen der weiteren
städtebaulichen Entwicklung gerade in diesem Bereich der zukünftigen Nutzung
hinsichtlich „Freizeit, Erholung und Tourismus“ dauerhaft gerecht zu werden,
ergeht der entsprechende Beschlussvorschlag.
Beschlussvorschlag:
Die vorliegenden Anträge
a)
Antrag der SPD-Fraktion im
Rat der Stadt Wassenberg vom 26.01.2011;
hier: Flächenbezogene
Planungen zur Umsetzung des Tourismuskonzeptes
Wassenberg und
b)
Antrag der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen im Rat der Stadt Wassenberg vom
27.01.2011;
hier: Verwaltungsvorlage zur
Überplanung der Fläche vor der Mülldeponie in
Rosenthal als Freizeit- und
Erholungsgebiet
c)
Antrag der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen im Rat der Stadt Wassenberg vom 15.02.2011;
hier: Antrag auf Änderung des
Flächennutzungsplanes / Planaufstellung
werden derzeit zurückgestellt.
Die Verwaltung wird zunächst
beauftragt, die konkrete Vorgehensweise ( Anpassung der Ziele an die
Raumordnung ) mit der Bezirksregierung Köln abzustimmen.
Ferner wären für ein solches Verfahren
entsprechende Mittel im Haushalt 2011 bereitzustellen.
In Zusammenhang mit den o. a.
aufgeführten Anträgen ist zum
vorliegenden Antrag zur Errichtung einer Anlage zum Halten von Geflügel mit
insgesamt 39.000 Legehennenplätzen in Wassenberg-Birgelen ( Rosenthal ) das
gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen, da die Erschließung
gesichert ist und konkrete umsetzungsfähige Maßnahmen auf der Grundlage einer
geänderten Bauleitplanung nicht beschlossen und auch haushaltsrechtlich nicht
veranschlagt sind.
Stadtverordneter Kluth ist es unverständlich, warum die
Anträge zurückgestellt werden sollen.
Bürgermeister Winkens berichtet, dass für die beantragten
Maßnahmen Mittel im Haushalt bereitgestellt werden müssen. Des Weiteren müsse
für die Überplanung eine Änderung des Flächennutzungsplans erfolgen, was vorher
mit der Bezirksregierung besprochen werden müsse.
Stadtverordneter Kluth vertritt die Meinung, dass die
Überplanung mit kleinem Geld realisiert werden könne, indem man z. B. die
Überplanung als eine Studienarbeit der Technischen Hochschule durchführen
lasse. Er äußert Unverständnis darüber, dass die Absicht, den Legehennenstall
zu errichten, bereits im April 2010 in der Verwaltung bekannt gewesen sei, der
Rat aber erst viel später unterrichtet wurde.
Stadtkämmerer Darius erklärt, dass für dieses Verfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz
nach abschließender Klärung der Erschließungsfrage alle Voraussetzungen
vorliegen und damit das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen sei, da auch
keine konkreten planerischen Vorhaben in diesem Bereich vorliegen. Hätte man
beispielsweise nach Kenntnis des Vorhabens ( Bau Legehennenstall ) im Frühjahr
2010 in diesem Bereich ein konkretes Vorhaben aus dem Tourismuskonzept
entwickelt und planerisch festgesetzt, hätte sicherlich im Abwägungsprozess der Belang des
öffentlichen Interesses dem Vorhaben eines Legehennenstalles entgegengestanden. Zum jetzigen Zeitpunkt,
unmittelbar vor Fristablauf in diesem Beteiligungsverfahren, würde eine Überplanung der Flächen, ohne ein
konkretes Vorhaben umsetzungsfähig geplant zu haben, vermutlich als
„Verhinderungsplanung“ eingestuft mit der Folge eines Schadenersatzrisikos. Außerdem sei die Verwaltung bis zum heutigen
Tage nicht konkret beauftragt worden, rechtzeitig planerische Schritte
einzuleiten, um das Vorhaben Legehennenstall zu verhindern.
Die Frage des Stadtverordneten Stassny, worüber nunmehr die
Erschließung erfolge, beantwortet Stadtkämmerer Darius, dass vermutlich mit dem
Kreis Heinsberg Einigung über eine Erschließung von der L 117 über die
kreiseigene Zufahrt und über den städtischen Wirtschaftsweg erzielt worden sei
(auf das vorliegende Anschreiben des Architekturbüros Graven, Erkelenz, vom
03.02.2011 wird verwiesen – Anlage 8
-).
Stadtverordneter Seidl bezeichnet die vorliegende
Verwaltungsvorlage als eine Frechheit. Bereits am 27.09.2010 habe seine
Fraktion auf den Sachverhalt hingewiesen und gefordert, die Möglichkeit einer
Überplanung des Flächennutzungsplanes zu prüfen. Seiner Meinung nach sei es
auch jetzt noch nicht zu spät, tätig zu werden.
Er beantragt, da die touristische Entwicklung seit einem
Jahr stagniere, beim Kreis eine Veränderungssperre zu bewirken und mit der
Überplanung der erforderlichen Flächen zu beginnen.
Es erfolgt eine kontroverse Diskussion, in der die
Beteiligten die möglichen rechtlichen Folgen einer Veränderungssperre sowie die
Möglichkeiten der Verhinderung des privilegierten Bauvorhabens „Legehennenstall“
erörtern.
Stadtverordneter
Dohmen stellt den Antrag, über den Verwaltungsvorschlag abzustimmen.
Stadtverordneter
Seidl zieht den Antrag zu b) vom 27.01.2011 zurück, da der zuletzt eingereichte
Antrag vom 15.02.2011 weitreichender sei.
Bürgermeister
Winkens lässt sodann über den Verwaltungsvorschlag zu jedem Antrag einzeln
abstimmen.
Beschluss: (20 Ja-Stimmen, 12
Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)
Der Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt
Wassenberg vom 26.01.2011;
hier: Flächenbezogene
Planungen zur Umsetzung des Tourismuskonzeptes
Wassenberg
AN/FB4/002/2011
wird derzeit
zurückgestellt.
Die Verwaltung wird
zunächst beauftragt, die konkrete Vorgehensweise (Anpassung der Ziele an die
Raumordnung) mit der Bezirksregierung Köln abzustimmen.
Ferner wären für ein
solches Verfahren entsprechende Mittel im Haushalt 2011 bereitzustellen.
In Zusammenhang mit den o.a.
aufgeführten Antrag ist zum vorliegenden Antrag zur Errichtung einer
Anlage zum Halten von Geflügel mit insgesamt 39.000 Legehennenplätzen in
Wassenberg-Birgelen ( Rosenthal ) das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36
BauGB zu erteilen, da die Erschließung gesichert ist und konkrete
umsetzungsfähige Maßnahmen auf der Grundlage einer geänderten Bauleitplanung
nicht beschlossen und auch haushaltsrechtlich nicht veranschlagt sind.
Beschluss: (20 Ja-Stimmen, 12
Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen im Rat der Stadt Wassenberg vom 15.02.2011;
hier: Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes / Planaufstellung
AN/FB4/008/2011
wird derzeit
zurückgestellt.
Die Verwaltung wird
zunächst beauftragt, die konkrete Vorgehensweise (Anpassung der Ziele an die
Raumordnung) mit der Bezirksregierung Köln abzustimmen.
Ferner wären für ein
solches Verfahren entsprechende Mittel im Haushalt 2011 bereitzustellen.
In Zusammenhang mit den o.a.
aufgeführten Antrag ist zum vorliegenden Antrag zur Errichtung einer
Anlage zum Halten von Geflügel mit insgesamt 39.000 Legehennenplätzen in
Wassenberg-Birgelen ( Rosenthal ) das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36
BauGB zu erteilen, da die Erschließung gesichert ist und konkrete
umsetzungsfähige Maßnahmen auf der Grundlage einer geänderten Bauleitplanung
nicht beschlossen und auch haushaltsrechtlich nicht veranschlagt sind.