Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 12, Enthaltungen: 1

Der Rat nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung vom 15.02.2011 mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:

 

Sachverhalt:

 

Bereits mit der Einladung zur Sitzung des Stadtrates wurden die beiden im Betreff unter a) und b) genannten Anträge bekanntgegeben; der am heutigen Tage hier vorgelegte Antrag von Bündnis 90/Die Grünen vom 15.02.2011 ist in Ablichtung als Anlage 3 beigefügt.

 

Die Anträge stellen darauf ab, den Flächennutzungsplan der Stadt Wassenberg in Teilbereichen zu überplanen, um künftig diese Bereiche mit dem Schwerpunkt „Freizeit, Erholung und Tourismus“ darzustellen.

§ 1 des Baugesetzbuches beinhaltet u.a. , dass die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen haben, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Ferner sollen die Bauleitpläne u.a. eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleisten.

 

Alle  Anträge datieren nach der Informationsveranstaltung i.S. Legehennenstall, die am 25.01.2011 im Forum der Betty-Reis-Gesamtschule stattfand. Das hierüber gefertigte Ergebnisprotokoll wurde bereits mit Anschreiben vom 09. Februar 2011 zugestellt.

 

Im Rahmen der Info-Veranstaltung wurde durch die Vertreter der Genehmigungsbehörde ( Kreis Heinsberg )  ganz klar dargelegt, dass ausschließlich über das Instrument der städtischen Bauleitplanung eine Verhinderung zum Bau dieser Anlage erfolgen könne, allerdings nur auf der Grundlage konkreter Vorhaben.

 

Aus Sicht der Verwaltung stellen die Anträge somit darauf ab, durch mögliche Überplanung des Flächennutzungsplanes den beantragten Bau zur Errichtung einer Anlage zum Halten von Geflügel mit insgesamt 39.000 Legehennenplätze in Wassenberg – Birgelen ( Rosenthal ) zu erschweren bzw. ganz zu verhindern.

 

Im konkreten Antragsverfahren bleibt jedoch zunächst festzuhalten, dass bereits mit Anschreiben des Kreises Heinsberg vom 08. September 2010 das gemeindliche Einvernehmen zu diesem privilegierten Bauvorhaben angefordert wurde.

 

Die Überlegung der Bauleitplanung wurde trotz wiederholter Beratung im Planungs- und Umweltausschuss und auch im Stadtrat also im bisherigen Zeitraum von 6 Monaten nie aufgegriffen.

 

Die Stadt hat zu diesem Vorhaben derzeit das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch nicht erteilt, da die Erschließung bisher nicht gesichert war. Mit Anschreiben vom 07. Februar 2011 hat die Genehmigungsbehörde –Kreis Heinsberg / Amt für Bauen und Wohnen – dem Antragsteller jedoch aufgrund seiner geänderten Antragsunterlagen bestätigt, dass nunmehr die Erschließung rechtlich gesichert ist. Demzufolge hat die Stadt das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, falls nicht planungsrechtliche Gründe widersprechen.

 

Bei der Info-Veranstaltung wurde hinsichtlich Bauleitplanung aber auch deutlich, dass bei einer solchen Vorgehensweise als Mindestvoraussetzung ein konkretes planerisches Konzept vorliegen müsse.

 

Mit ergänzender Fax-Anfrage an den Kreis Heinsberg am 08. Februar 2011 wurde unter Hinweis auf die beiden vorliegenden Anträge um Klärung gebeten, ob ein möglicher Ratsbeschluss hinsichtlich Überplanung des betroffenen Bereiches i.V. mit einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch zur Verhinderung zum Bau des Legehennenstalles führen könnte. Es wird auf die beigefügte Antwort des Kreises Heinsberg vom 14. Februar 2011 verwiesen ( Anlage 2 ).

 

Insbesondere stellt die Stellungnahme des Kreises Heinsberg darauf ab, dass Mindestvoraussetzung für ein bauleitplanerisches Vorgehen immer ein konkretes planerisches Konzept der Stadt Wassenberg, welches erkennen lässt, dass im konkreten Fall keine sogenannte „Verhinderungsplanung“ erfolgen soll, vorliegen müsste; da das klare planerische Konzept derzeit fehlt , würde eine solche Vorgehensweise möglicherweise Schadenersatzansprüche nach sich ziehen.

 

Auch der Städte- und Gemeindebund NRW sieht im Rahmen seiner juristischen telefonischen Auskunft erhebliche rechtliche Bedenken, da unter Schilderung des Sachverhaltes auch von dort eher eine „Verhinderungsplanung“ gesehen werde, da konkrete Vorhaben auf der Grundlage eines Konzeptes zur Realisierung nicht anstehen.

 

Zusammenfassend bleibt also festzuhalten, dass die Möglichkeiten für ein bauplanerisches Vorgehen ( Änderungsverfahren Flächennutzungsplan ) hätten unmittelbar nach der damaligen Vorlage der Antragsunterlagen ( September 2010 ) bzw. bereits nach Kenntnis der Absichten ( April 2010 )  zeitnah mit detaillierten und konkreten Vorgaben begonnen werden müssen, um evtl. den Bau der geplanten Anlage zu verhindern.

 

Um aber im Rahmen der weiteren städtebaulichen Entwicklung gerade in diesem Bereich der zukünftigen Nutzung hinsichtlich „Freizeit, Erholung und Tourismus“ dauerhaft gerecht zu werden, ergeht der entsprechende Beschlussvorschlag.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die vorliegenden Anträge

 

a)                  Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Wassenberg vom 26.01.2011;

hier:     Flächenbezogene Planungen zur Umsetzung des Tourismuskonzeptes

            Wassenberg und

b)                  Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Wassenberg vom

27.01.2011;

hier:     Verwaltungsvorlage zur Überplanung der Fläche vor der Mülldeponie in

            Rosenthal als Freizeit- und Erholungsgebiet

 

c)                  Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Wassenberg vom 15.02.2011;

hier:     Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes / Planaufstellung

 

werden derzeit zurückgestellt.

 

Die Verwaltung wird zunächst beauftragt, die konkrete Vorgehensweise ( Anpassung der Ziele an die Raumordnung ) mit der Bezirksregierung Köln abzustimmen.

 

Ferner wären für ein solches Verfahren entsprechende Mittel im Haushalt 2011 bereitzustellen.

 

In Zusammenhang  mit den o. a.  aufgeführten Anträgen  ist zum vorliegenden Antrag zur Errichtung einer Anlage zum Halten von Geflügel mit insgesamt 39.000 Legehennenplätzen in Wassenberg-Birgelen ( Rosenthal ) das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen, da die Erschließung gesichert ist und konkrete umsetzungsfähige Maßnahmen auf der Grundlage einer geänderten Bauleitplanung nicht beschlossen und auch haushaltsrechtlich nicht veranschlagt sind.

 

Stadtverordneter Kluth ist es unverständlich, warum die Anträge zurückgestellt werden sollen.

 

Bürgermeister Winkens berichtet, dass für die beantragten Maßnahmen Mittel im Haushalt bereitgestellt werden müssen. Des Weiteren müsse für die Überplanung eine Änderung des Flächennutzungsplans erfolgen, was vorher mit der Bezirksregierung besprochen werden müsse.

 

Stadtverordneter Kluth vertritt die Meinung, dass die Überplanung mit kleinem Geld realisiert werden könne, indem man z. B. die Überplanung als eine Studienarbeit der Technischen Hochschule durchführen lasse. Er äußert Unverständnis darüber, dass die Absicht, den Legehennenstall zu errichten, bereits im April 2010 in der Verwaltung bekannt gewesen sei, der Rat aber erst viel später unterrichtet wurde.

 

Stadtkämmerer Darius erklärt, dass für dieses  Verfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz nach abschließender Klärung der Erschließungsfrage alle Voraussetzungen vorliegen und damit das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen sei, da auch keine konkreten planerischen Vorhaben in diesem Bereich vorliegen. Hätte man beispielsweise nach Kenntnis des Vorhabens ( Bau Legehennenstall ) im Frühjahr 2010 in diesem Bereich ein konkretes Vorhaben aus dem Tourismuskonzept entwickelt und planerisch festgesetzt, hätte sicherlich  im Abwägungsprozess der Belang des öffentlichen Interesses dem Vorhaben eines Legehennenstalles  entgegengestanden. Zum jetzigen Zeitpunkt, unmittelbar vor Fristablauf in diesem Beteiligungsverfahren, würde  eine Überplanung der Flächen,  ohne ein  konkretes Vorhaben umsetzungsfähig geplant zu haben, vermutlich als „Verhinderungsplanung“ eingestuft mit der Folge eines Schadenersatzrisikos.  Außerdem sei die Verwaltung bis zum heutigen Tage nicht konkret beauftragt worden, rechtzeitig planerische Schritte einzuleiten, um das Vorhaben Legehennenstall zu verhindern.

 

Die Frage des Stadtverordneten Stassny, worüber nunmehr die Erschließung erfolge, beantwortet Stadtkämmerer Darius, dass vermutlich mit dem Kreis Heinsberg Einigung über eine Erschließung von der L 117 über die kreiseigene Zufahrt und über den städtischen Wirtschaftsweg erzielt worden sei (auf das vorliegende Anschreiben des Architekturbüros Graven, Erkelenz, vom 03.02.2011 wird verwiesen – Anlage 8 -).

 

Stadtverordneter Seidl bezeichnet die vorliegende Verwaltungsvorlage als eine Frechheit. Bereits am 27.09.2010 habe seine Fraktion auf den Sachverhalt hingewiesen und gefordert, die Möglichkeit einer Überplanung des Flächennutzungsplanes zu prüfen. Seiner Meinung nach sei es auch jetzt noch nicht zu spät, tätig zu werden.

Er beantragt, da die touristische Entwicklung seit einem Jahr stagniere, beim Kreis eine Veränderungssperre zu bewirken und mit der Überplanung der erforderlichen Flächen zu beginnen.

 

Es erfolgt eine kontroverse Diskussion, in der die Beteiligten die möglichen rechtlichen Folgen einer Veränderungssperre sowie die Möglichkeiten der Verhinderung des privilegierten Bauvorhabens „Legehennenstall“ erörtern.

 

Stadtverordneter Dohmen stellt den Antrag, über den Verwaltungsvorschlag abzustimmen.

 

Stadtverordneter Seidl zieht den Antrag zu b) vom 27.01.2011 zurück, da der zuletzt eingereichte Antrag vom 15.02.2011 weitreichender sei.

 

Bürgermeister Winkens lässt sodann über den Verwaltungsvorschlag zu jedem Antrag einzeln abstimmen.


Beschluss:                          (20 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

 

 


Der Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Wassenberg vom 26.01.2011;

hier:  Flächenbezogene Planungen zur Umsetzung des Tourismuskonzeptes

Wassenberg

AN/FB4/002/2011

 

wird derzeit zurückgestellt.

 

Die Verwaltung wird zunächst beauftragt, die konkrete Vorgehensweise (Anpassung der Ziele an die Raumordnung) mit der Bezirksregierung Köln abzustimmen.

 

Ferner wären für ein solches Verfahren entsprechende Mittel im Haushalt 2011 bereitzustellen.

 

In Zusammenhang  mit den o.a.  aufgeführten Antrag ist zum vorliegenden Antrag zur Errichtung einer Anlage zum Halten von Geflügel mit insgesamt 39.000 Legehennenplätzen in Wassenberg-Birgelen ( Rosenthal ) das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen, da die Erschließung gesichert ist und konkrete umsetzungsfähige Maßnahmen auf der Grundlage einer geänderten Bauleitplanung nicht beschlossen und auch haushaltsrechtlich nicht veranschlagt sind.

 

Beschluss:              (20 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

 

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Wassenberg vom 15.02.2011;

hier:   Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes / Planaufstellung

AN/FB4/008/2011

 

wird derzeit zurückgestellt.

 

Die Verwaltung wird zunächst beauftragt, die konkrete Vorgehensweise (Anpassung der Ziele an die Raumordnung) mit der Bezirksregierung Köln abzustimmen.

 

Ferner wären für ein solches Verfahren entsprechende Mittel im Haushalt 2011 bereitzustellen.

 

In Zusammenhang  mit den o.a.  aufgeführten Antrag ist zum vorliegenden Antrag zur Errichtung einer Anlage zum Halten von Geflügel mit insgesamt 39.000 Legehennenplätzen in Wassenberg-Birgelen ( Rosenthal ) das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen, da die Erschließung gesichert ist und konkrete umsetzungsfähige Maßnahmen auf der Grundlage einer geänderten Bauleitplanung nicht beschlossen und auch haushaltsrechtlich nicht veranschlagt sind.