Sitzung: 07.09.2016 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB6/055/2016
Sachverhalt:
Mit
Anschreiben vom 15. März 2016 über das Architekturbüro Gerd Schmitz,
Mönchengladbach, hat ein Vorhabenträger die Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes für die Grundstücke Gemarkung Effeld, Flur 3, Flurstücke 186
und 187, beantragt. Ziel des Verfahrens ist die Schaffung von Baurecht zur
Errichtung ein- und zweigeschossiger Wohngebäude.
Anschreiben
und Lageplan sind aus den Anlagen 1 und 2 ersichtlich.
Da
dem Antrag auf Einleitung dieses Satzungsverfahrens ausschließlich ein privates
Interesse des Antragstellers zugrunde liegt, hat der Vorhabenträger bereits im
Vorfeld eine umfassende Kostenübernahmeerklärung unterzeichnet; dies gilt auch
für den Fall, dass das beantragte Verfahren nicht zum angestrebten Erfolg
führen sollte.
Ferner
ist für die konkrete Umsetzungsfrist des Verfahrens ein Durchführungsvertrag
zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Wassenberg zu schließen.
Aus
Sicht der Verwaltung werden unter Berücksichtigung städtebaulicher
Gesichtspunkte gegen den jetzt vorliegenden Antrag keine Bedenken erhoben.
Beschluss des Ausschusses: (einstimmig)
Dem vorliegenden Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplans im vereinfachten beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a
Baugesetzbuch (BauGB) für die Grundstücke Gemarkung Effeld, Flur 3, Flurstücke
186 und 187, wird entsprochen und die gesetzlich vorgeschriebenen
Verfahrensschritte sind durchzuführen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan erhält die Nr. 88 „Schleidstraße“ in
der Ortschaft Effeld.