Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Mit Anschreiben vom 15. März 2016 über das Architekturbüro Gerd Schmitz, Mönchengladbach, hat ein Vorhabenträger die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Grundstücke Gemarkung Effeld, Flur 3, Flurstücke 186 und 187, beantragt. Ziel des Verfahrens ist die Schaffung von Baurecht zur Errichtung ein- und zweigeschossiger Wohngebäude.

 

Anschreiben und Lageplan sind aus den Anlagen 1 und 2 ersichtlich.

 

Da dem Antrag auf Einleitung dieses Satzungsverfahrens ausschließlich ein privates Interesse des Antragstellers zugrunde liegt, hat der Vorhabenträger bereits im Vorfeld eine umfassende Kostenübernahmeerklärung unterzeichnet; dies gilt auch für den Fall, dass das beantragte Verfahren nicht zum angestrebten Erfolg führen sollte.

 

Ferner ist für die konkrete Umsetzungsfrist des Verfahrens ein Durchführungsvertrag zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Wassenberg zu schließen.

 

Aus Sicht der Verwaltung werden unter Berücksichtigung städtebaulicher Gesichtspunkte gegen den jetzt vorliegenden Antrag keine Bedenken erhoben.

 


Beschluss des Ausschusses:               (einstimmig)

Dem vorliegenden Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans im vereinfachten beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) für die Grundstücke Gemarkung Effeld, Flur 3, Flurstücke 186 und 187, wird entsprochen und die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte sind durchzuführen.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan erhält die Nr. 88 „Schleidstraße“ in der Ortschaft Effeld.