Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hat am 20. Oktober 2015 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 84 „Nördlich der Nautikstraße“ in der Ortschaft Birgelen aufzustellen.

 

Allgemeines Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Schaffung von Baurecht für Wohnbebauung.

 

Zwischenzeitlich wurden die Verfahrensschritte der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

 

Auf den beigefügten Abwägungsvorschlag gemäß Anlage 1 wird verwiesen.

 

Der Abwägungsvorschlag beinhaltet die Stellungnahmen der Behörden und von Privaten:

Anlage 2:               Kreiswasserwerk Heinsberg, Wegberg,

Anlage 3:               Deutsche Telekom, Technik GmbH, Bochum,

Anlage 4:               LVR, Amt für Bodendenkmalpflege, Bonn,

Anlage 5:               NEW Netz GmbH, Geilenkirchen,

Anlage 6:               EBV GmbH, Hückelhoven,

Anlage 7:               Geologischer Dienst NRW Landesbetrieb, Krefeld,

Anlage 8:               Handwerkskammer Aachen, Aachen,

Anlage 9:               Industrie- und Handelskammer Aachen, Aachen,

Anlage 10:             Landrat des Kreises Heinsberg, Heinsberg,

Anlage 11:             Wasserverband Eifel-Rur, Düren,

Anlage 12:             Privat 1

Anlage 13:             Privat 2

Anlage 14:             Privat 3

Anlage 15:             Privat 4

Anlage 16:             Privat 5

 

Der beigefügte Übersichtsplan kennzeichnet den Bereich des vorhabenenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 84 „Nördlich der Nautikstraße“ in der Ortschaft Birgelen (Anlage 17).

 

Die Entwürfe der Begründung sowie des Bebauungsplanes sind als Anlagen 18 und 19 beigefügt.

 

Alle Nachfragen aus der Mitte des Ausschusses werden umfassend beantwortet.

 

Anmerkung:

Der Punkt 7.0 (Beseitigung von Niederschlagswasser) der textlichen Festsetzungen wird analog zu den Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 83 „Südlich der Nautikstraße“ und der Forderung der Unteren Wasserbehörde des Kreises Heinsberg wie folgt geändert:

 

Das im Plangebiet anfallende Niederschlagswasser der Privatgrundstücke ist gemäß § 51a LWG auf den Baugrundstücken zu versickern. Das Versickern von Niederschlagswasser ist nur über die belebte Bodenzone möglich. Das Niederschlagswasser der Verkehrsflächen ist der Kanalisation zuzuführen.

 


Beschluss des Ausschusses:               (einstimmig)

 

a)                  Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB):

 

Unter Berücksichtigung der vorgebrachten Anregungen und Bedenken wird dem       Abwägungsvorschlag gemäß Anlage 1 zugestimmt.

 

b)                 Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB):

 

            Unter Berücksichtigung der vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und          sonstiger Träger öffentlicher Belange wird dem Abwägungsvorschlag gemäß Anlage      1 zugestimmt.

 

c)                  Beschluss zur Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

(BauGB):

 

            Unter Berücksichtigung der Abwägungsvorschläge unter a) und b) ist das Verfahren der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.