Sitzung: 07.09.2016 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB6/053/2016
Sachverhalt:
Der
Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hat am 20. Oktober
2015 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 84 „Nördlich der
Nautikstraße“ in der Ortschaft Birgelen aufzustellen.
Allgemeines
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Schaffung von Baurecht für
Wohnbebauung.
Zwischenzeitlich
wurden die Verfahrensschritte der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
durchgeführt.
Auf
den beigefügten Abwägungsvorschlag gemäß Anlage 1 wird verwiesen.
Der
Abwägungsvorschlag beinhaltet die Stellungnahmen der Behörden und von Privaten:
Anlage
2: Kreiswasserwerk Heinsberg,
Wegberg,
Anlage
3: Deutsche Telekom, Technik
GmbH, Bochum,
Anlage
4: LVR, Amt für
Bodendenkmalpflege, Bonn,
Anlage
5: NEW Netz GmbH,
Geilenkirchen,
Anlage
6: EBV GmbH, Hückelhoven,
Anlage
7: Geologischer Dienst NRW
Landesbetrieb, Krefeld,
Anlage
8: Handwerkskammer Aachen,
Aachen,
Anlage
9: Industrie- und
Handelskammer Aachen, Aachen,
Anlage
10: Landrat des Kreises
Heinsberg, Heinsberg,
Anlage
11: Wasserverband Eifel-Rur,
Düren,
Anlage
12: Privat 1
Anlage
13: Privat 2
Anlage
14: Privat 3
Anlage
15: Privat 4
Anlage
16: Privat 5
Der
beigefügte Übersichtsplan kennzeichnet den Bereich des vorhabenenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 84 „Nördlich der Nautikstraße“ in der Ortschaft Birgelen
(Anlage 17).
Die
Entwürfe der Begründung sowie des Bebauungsplanes sind als Anlagen 18 und 19
beigefügt.
Alle Nachfragen aus der Mitte des Ausschusses werden umfassend beantwortet.
Anmerkung:
Der
Punkt 7.0 (Beseitigung von Niederschlagswasser) der textlichen Festsetzungen
wird analog zu den Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 83
„Südlich der Nautikstraße“ und der Forderung der Unteren Wasserbehörde des
Kreises Heinsberg wie folgt geändert:
Das
im Plangebiet anfallende Niederschlagswasser der Privatgrundstücke ist gemäß §
51a LWG auf den Baugrundstücken zu versickern. Das Versickern von
Niederschlagswasser ist nur über die belebte Bodenzone möglich. Das
Niederschlagswasser der Verkehrsflächen ist der Kanalisation zuzuführen.
Beschluss des Ausschusses: (einstimmig)
a)
Ergebnis
der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB):
Unter Berücksichtigung der vorgebrachten
Anregungen und Bedenken wird dem Abwägungsvorschlag gemäß Anlage 1 zugestimmt.
b)
Ergebnis
der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB):
Unter Berücksichtigung
der vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wird dem
Abwägungsvorschlag gemäß Anlage 1
zugestimmt.
c)
Beschluss
zur Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB):
Unter Berücksichtigung
der Abwägungsvorschläge unter a) und b) ist das Verfahren der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.