Sitzung: 07.09.2016 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB6/052/2016
Sachverhalt:
Der
Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hatte in seiner
Sitzung am 21. April 2016 unter dem Tagesordnungspunkt 5. den Beschluss zur
Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
gefasst.
Im
Rahmen der vom 27. Juni bis 27. Juli 2016 durchgeführten öffentlichen Auslegung
wurden weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht.
Lediglich
der Kreis Heinsberg hat in seiner Stellungnahme vom 25.07.2016 (Anlage 1)
dargelegt, dass aus den vom Kreis Heinsberg zu vertretenen Belangen gegen die
betroffene Bauleitplanung keine Einwendungen erhoben werden.
Nachfolgende
Anlagen sind ferner beigefügt:
Anlage
2: Übersichtsplan des Plangebietes,
Anlage
3: Entwurf des Rechtsplanes,
Anlage
4: Entwurf der Begründung,
Anlage
5: Entwurf der planungsrechtlichen Festsetzungen.
Beschlussvorschlag an den Rat: (einstimmig)
a)
Ergebnis
der durchgeführten Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Es liegen keine
Anregungen und Bedenken vor.
b)
Satzungsbeschluss
gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Der vorhabenbezogene
Bebauungsplan Nr. 83 „Südlich der Nautikstraße“ in der Ortschaft Wassenberg wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als
Satzung beschlossen.