Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hatte in seiner Sitzung am 21. April 2016 unter dem Tagesordnungspunkt 5. den Beschluss zur Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.

 

Im Rahmen der vom 27. Juni bis 27. Juli 2016 durchgeführten öffentlichen Auslegung wurden weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht.

 

Lediglich der Kreis Heinsberg hat in seiner Stellungnahme vom 25.07.2016 (Anlage 1) dargelegt, dass aus den vom Kreis Heinsberg zu vertretenen Belangen gegen die betroffene Bauleitplanung keine Einwendungen erhoben werden.

 

Nachfolgende Anlagen sind ferner beigefügt:

Anlage 2: Übersichtsplan des Plangebietes,

Anlage 3: Entwurf des Rechtsplanes,

Anlage 4: Entwurf der Begründung,

Anlage 5: Entwurf der planungsrechtlichen Festsetzungen.

 


Beschlussvorschlag an den Rat:                   (einstimmig)

 

a)                  Ergebnis der durchgeführten Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

            Es liegen keine Anregungen und Bedenken vor.

 

b)                 Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)

 

            Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 83 „Südlich der Nautikstraße“ in der        Ortschaft Wassenberg wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung         beschlossen.