Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Der Bebauungsplan Nr. 39 B „GIB Wassenberg-Süd“ ist seit dem Jahre 2006 rechtsverbindlich.

 

Da sich abzeichnet, dass in diesem Bereich nur großflächige Gewerbeansiedlungen erfolgen werden, ist es erforderlich, die derzeitigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 39 B „GIB Wassenberg-Süd“ zu ändern, um eine Ansiedlung großflächiger Betriebe überhaupt erst zu ermöglichen.

Die beabsichtigte Vorgehensweise wurde bereits mit dem Amt für Bauen und Wohnen des Kreises Heinsberg und dem Eigentümer der Flächen abgestimmt.

 

Die derzeit im Bebauungsplan Nr. 39 B „GIB Wassenberg-Süd“ festgesetzte Erschließungsstraße wird aufgegeben und das Baufenster sowie die Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen dementsprechend angepasst.

Des Weiteren entfällt die im beigefügten Bebauungsplanauszug mit A gekennzeichnete Fläche (Anlage 1) mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern.

 

Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt, so dass die Bebauungsplanänderung gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren möglich ist.

 

Ein Übersichtsplan über die Abgrenzung des Bebauungsplanes Nr. 39 B „GIB Wassenberg-Süd“ ist als Anlage 2 beigefügt.

 

 

 


Beschluss des Ausschusses:               (einstimmig)

Der Bebauungsplan Nr. 39 B „GIB Wassenberg-Süd“ in der Ortschaft Wassenberg wird in einem 1. vereinfachten Änderungsverfahren mit dem Ziel geändert, die festgesetzte Verkehrsfläche ersatzlos zu streichen und das Baufenster sowie die Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen dementsprechend anzupassen. Im Zuge dessen entfällt die im beigefügten Bebauungsplanauszug mit A gekennzeichnete Fläche (Anlage 1) mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern.

 

Es sind die erforderlichen Verfahrensschritte gemäß § 13 Abs. 2 BauGB durchzuführen.