Sitzung: 07.09.2016 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB6/048/2016
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Nr. 39 B „GIB Wassenberg-Süd“
ist seit dem Jahre 2006 rechtsverbindlich.
Da sich abzeichnet, dass in diesem Bereich nur
großflächige Gewerbeansiedlungen erfolgen werden, ist es erforderlich, die
derzeitigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 39 B „GIB Wassenberg-Süd“ zu
ändern, um eine Ansiedlung großflächiger Betriebe überhaupt erst zu
ermöglichen.
Die beabsichtigte Vorgehensweise wurde bereits mit
dem Amt für Bauen und Wohnen des Kreises Heinsberg und dem Eigentümer der
Flächen abgestimmt.
Die derzeit im Bebauungsplan Nr. 39 B „GIB
Wassenberg-Süd“ festgesetzte Erschließungsstraße wird aufgegeben und das
Baufenster sowie die Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen
Bepflanzungen dementsprechend angepasst.
Des Weiteren entfällt die im beigefügten
Bebauungsplanauszug mit A gekennzeichnete Fläche (Anlage 1) mit Bindungen für
Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen
Bepflanzungen sowie von Gewässern.
Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt, so
dass die Bebauungsplanänderung gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren
möglich ist.
Ein Übersichtsplan über die Abgrenzung des
Bebauungsplanes Nr. 39 B „GIB Wassenberg-Süd“ ist als Anlage 2 beigefügt.
Beschluss des Ausschusses: (einstimmig)
Der Bebauungsplan Nr. 39 B „GIB Wassenberg-Süd“ in der
Ortschaft Wassenberg wird in einem 1. vereinfachten Änderungsverfahren mit dem
Ziel geändert, die festgesetzte Verkehrsfläche ersatzlos zu streichen und das
Baufenster sowie die Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen
Bepflanzungen dementsprechend anzupassen. Im Zuge dessen entfällt die im
beigefügten Bebauungsplanauszug mit A gekennzeichnete Fläche (Anlage 1) mit
Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und
sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern.
Es sind die erforderlichen Verfahrensschritte gemäß § 13
Abs. 2 BauGB durchzuführen.