Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Der Bebauungsplan Nr. 17 D „Gewerbegebietserweiterung Forst“ ist seit dem Jahre 2008 rechtsverbindlich.

Die Verwaltung hat den Bau der Erschließungsstraße mit Wendehammer bislang zurückgestellt, dies auch in Kenntnis von beabsichtigten Betriebserweiterungen zweier Gewerbebetriebe.

 

In seiner Sitzung am 30.06.2016 hat der Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss des Rates der Stadt Wassenberg nunmehr beschlossen, das Gewerbegrundstück Gemarkung Wassenberg, Flur 6, Flurstück 506 (Bebauungsplangebiet Nr. 17 D) an zwei Gewerbebetriebe zwecks Betriebserweiterung zu veräußern. Hierdurch wird der Bau der im Bebauungsplan vorgesehenen Erschließungsstraße mit Wendehammer hinfällig.

 

Die derzeit im Bebauungsplan Nr. 17 D „Gewerbegebietserweiterung Forst“ festgesetzten Erschließungsstraße wird aufgegeben und das Baufenster angepasst sowie eine Überfahrtsmöglichkeit über den festgesetzten Grünstreifen in die textlichen Festsetzungen aufgenommen.

 

Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt, so dass die Bebauungsplanänderung gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren möglich ist.

 

Ein Übersichtsplan über die Abgrenzung des Bebauungsplanes Nr. 17 D „Gewerbegebietserweiterung Forst“ ist als Anlage beigefügt.

 

 

 


Beschluss des Ausschusses:               (einstimmig)

Der Bebauungsplan Nr. 17 D „Gewerbegebietserweiterung Forst“ in der Ortschaft Wassenberg wird in einem 1. vereinfachten Änderungsverfahren mit dem Ziel geändert, die festgesetzte Verkehrsfläche ersatzlos zu streichen und das Baufenster dementsprechend anzupassen. Des Weiteren soll eine Überfahrtsmöglichkeit über den festgesetzten Grünstreifen in die textlichen Festsetzungen aufgenommen werden.

 

Es sind die erforderlichen Verfahrensschritte gemäß § 13 Abs. 2 BauGB durchzuführen.