Sitzung: 07.09.2016 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB6/047/2016
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Nr. 17 D
„Gewerbegebietserweiterung Forst“ ist seit dem Jahre 2008 rechtsverbindlich.
Die Verwaltung hat den Bau der Erschließungsstraße
mit Wendehammer bislang zurückgestellt, dies auch in Kenntnis von
beabsichtigten Betriebserweiterungen zweier Gewerbebetriebe.
In seiner Sitzung am 30.06.2016 hat der
Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss des Rates der Stadt Wassenberg
nunmehr beschlossen, das Gewerbegrundstück Gemarkung Wassenberg, Flur 6,
Flurstück 506 (Bebauungsplangebiet Nr. 17 D) an zwei Gewerbebetriebe zwecks
Betriebserweiterung zu veräußern. Hierdurch wird der Bau der im Bebauungsplan
vorgesehenen Erschließungsstraße mit Wendehammer hinfällig.
Die derzeit im Bebauungsplan Nr. 17 D
„Gewerbegebietserweiterung Forst“ festgesetzten Erschließungsstraße wird
aufgegeben und das Baufenster angepasst sowie eine Überfahrtsmöglichkeit über
den festgesetzten Grünstreifen in die textlichen Festsetzungen aufgenommen.
Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt, so
dass die Bebauungsplanänderung gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren möglich
ist.
Ein Übersichtsplan über die Abgrenzung des
Bebauungsplanes Nr. 17 D „Gewerbegebietserweiterung Forst“ ist als Anlage
beigefügt.
Beschluss des Ausschusses: (einstimmig)
Der Bebauungsplan Nr. 17 D „Gewerbegebietserweiterung
Forst“ in der Ortschaft Wassenberg wird in einem 1. vereinfachten
Änderungsverfahren mit dem Ziel geändert, die festgesetzte Verkehrsfläche
ersatzlos zu streichen und das Baufenster dementsprechend anzupassen. Des
Weiteren soll eine Überfahrtsmöglichkeit über den festgesetzten Grünstreifen in
die textlichen Festsetzungen aufgenommen werden.
Es sind die erforderlichen Verfahrensschritte gemäß § 13
Abs. 2 BauGB durchzuführen.