Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Nachdem der Antrag der Firma GMG Grundbesitz GmbH & Co. KG auf Westerweiterung im Bereich der Ophovener Seenplatte aus bekannten Gründen nicht zum Tragen kam, wurde nunmehr durch die v.g. Firma über den Kreis Heinsberg mit Schreiben vom 22.06.2015 der Antrag auf Planfeststellung für die s.g. Osterweiterung gestellt (Anlage 1).

 

Bei der seitens des Kreises Heinsberg gewährten Frist bis zum 29.07.2016 hatte die Verwaltung mit Schreiben vom 07.07.2016 einen entsprechenden Terminausstand bis zum 10.10.2016 erbeten. Nach weiteren Abstimmungen mit der Abgrabungsbehörde des Kreises Heinsberg unter Berücksichtigung der maximalen Dreimonatsfrist im Rahmen der Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetz NRW hat die Verwaltung mit Schreiben vom 26.08.2016 das gemeindliche Einvernehmen zu diesem beantragten Vorhaben zunächst fristwahrend nicht erteilt und wird die Stellungnahme der Stadt zu dem beantragten Vorhaben nach Sachverhaltsklärung nachreichen.

 

Es wird auf den konkreten Antrag vom 22.12.2015 verwiesen (Anlage 2), die allgemein verständliche Zusammenfassung gemäß § 6 Abs. 3 und 4 UVPG (Anlage 3) sowie eine verkleinerte Übersichtskarte der genehmigten Abgrabung sowie der geplanten Osterweiterung (Anlage 4).

 

Für die heutige Sitzung erfolgt lediglich mit dieser Vorlage die Mitteilung über den vorliegenden Antrag. Eine beschlussfähige Beratungsvorlage wird die Verwaltung erstellen, sobald die Altunterlagen zu der Osterweiterung geprüfgt sind (diese waren bereits Bestandteil verschiedener Ratsentscheidungen in der Vergangenheit) und offene Punkte mit städtischen Belangen mit den Antragstellern abschließend erörtert wurden. Nach derzeitiger Einschätzung wird davon ausgegangen, dass nach vorheriger Ausschussberatung ein abschließender Beschluss (Stellungnahme zum Antrag) im Stadtrat am 03.11.2016 erfolgen könnte.

 

Ergänzend wird darauf verwiesen, dass die umfangreichen Antragsunterlagen (2 Ordner) nach Terminabstimmung im Fachbereich 6 eingesehen werden können.

 

Der Ausschuss nimmt die Mitteilungsvorlage zur Kenntnis.