Sitzung: 07.09.2016 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 2
Vorlage: BV/FB6/045/2016
Sachverhalt:
Der
Planungs- und Umweltausschuss im Rat der Stadt Wassenberg hatte am 18. April
2012 (TOP 7.) den Aufstellungsbeschluss zur 51. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg zur Ausweisung von
Konzentrationszonen für Windenergieanlagen mit Ausschlusswirkungen gefasst. Die
entsprechende Bekanntmachung hierüber erfolgte im Amtsblatt Nr. 4/2012 am 19.
April 2012.
Mit
dem seinerzeit ermittelten Potenzialbereich im Birgeler Wald wurden die
Verfahrensschritte der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -vom 15.06. bis 19.07.2013- sowie parallel das
Verfahren der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -vom 19.06.2013 bis
19.07.2013- durchgeführt.
Im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen
und Bedenken vorgebracht.
Aufgrund
der vorgebrachten Anregungen und Bedenken im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und unter Berücksichtigung eingetretener
gesetzlicher Änderungen (u. a. neuer Windenergieerlass) sowie den Auswirkungen
neuerer Rechtssprechung wurde die Potentialanalyse umfassend überarbeitet. Die
Vergabe hierzu erfolgte mit Beschluss des Planungs- und Umweltausschusses vom
23. November 2015 (TOP 6).
In
der Ausschusssitzung wird die überarbeitete Potenzialanalyse vorgestellt und
erläutert.
Den
Ratsfraktionen wird je 1 Dokument der umfangreichen Potenzialanalyse in
Papierform zur Verfügung gestellt; diese Unterlagen können auch online im
Ratsinformationssystem abgerufen werden.
Dipl.-Ing.
Kerstan vom Ingenieur- und Planungsbüro Lange GbR, Moers, stellt die
überarbeitete Potenzialanalyse ausführlich vor.
Alle
Verständnisfragen und Anregungen aus der Mitte des Ausschusses werden
anschießend umfassend vom Planer Dipl.-Ing. Kerstan und den Vertretern der
Verwaltung beantwortet.
Beschluss des Ausschusses: (19 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen)
a) Der
vorgestellten, überarbeiteten Potenzialanalyse wird zugestimmt.
b) Planungsziel der 51. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg ist die planungsrechtliche Steuerung
auf Basis eines gesamträumlichen Planungskonzeptes zur Ausweisung von
Konzentrationszonen für die Windenergieanlagen mit Ausschlusswirkung. Der
räumliche Geltungsbereich umfasst das gesamte Gebiet der Stadt Wassenberg.
Für den ermittelten Potenzialbereich 1
(Flächen im Birgeler Wald), mit dem die Stadt der Windenergie im Stadtgebiet
ausreichend Raum geben würde, ist die Beteiligung der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
durchzuführen.