Sitzung: 07.09.2016 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 2, Enthaltungen: 1
Vorlage: BV/FB6/044/2016
Sachverhalt:
Der
Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hat am 09.
September 2015 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 80 B „Roermonder Straße“ in
der Ortschaft Birgelen aufzustellen und den Flächennutzungsplan parallel in
einem 53. Änderungsverfahren zu ändern.
Allgemeines
Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Baurecht für Wohnbebauung.
Zwischenzeitlich
wurden die Verfahrensschritte der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie das Verfahren der Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.
Auf
den beigefügten Abwägungsvorschlag gemäß Anlage 1 wird verwiesen.
Der
Abwägungsvorschlag beinhaltet die Stellungnahmen der Behörden und Privaten:
Anlage
2 EBV GmbH, Hückelhoven,
Anlage
3 EWV, Stolberg, regionetz
GmbH, Eschweiler
Anlage
4 Geologischer Dienst NRW,
Krefeld,
Anlage
5 Kreiswasserwerk
Heinsberg, Wegberg,
Anlage
6 NEW Netz GmbH,
Geilenkirchen,
Anlage
7 Landesbetrieb Straßenbau
NRW, Mönchengladbach,
Anlage
8 Landwirtschaftskammer
NRW, Kreisstelle Heinsberg, Viersen,
Anlage
9 Landrat des Kreises
Heinsberg, Heinsberg,
Anlage
10 RWE Power AG, Köln,
Anlage
11 Wasserverband Eifel-Rur,
Düren,
Anlage
12 Bezirksregierung Arnsberg,
Dortmund,
Anlage
13 Erft-Verband, Bergheim,
Anlage
14 Privat 1,
Anlage
15 Privat 2,
Anlage
16 Privat 3.
Der
beigefügte Übersichtsplan grenzt den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 80 B
„Roermonder Straße“ in der Ortschaft Birgelen ab (Anlage 17).
Die
Entwürfe der Begründung Teil A (Anlage 18) Teil B „Umweltbericht“ (Anlage 19) sowie des Bebauungsplanes einschl. textlicher
Festsetzungen (Anlage 20) sind als weitere Anlagen beigefügt.
Stadtverordneter
Schiefke regt an, den Beschlussvorschlag der Verwaltung zu Nr. 09 I.
(Straßenverkehrsamt) der Abwägungstabelle wie folgt zu ändern:
Der Hinweis wird zur Kenntnisgenommen.
Der
Rest sollte gestrichen werden, um den späteren Bauherren freie Hand bei der
Anordnung der Stellplätze zu ermöglichen.
Stadtverordneter
Seidl erklärt, das die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dieser Planung nicht
zustimmt, da der soziale Wohnungsbau komplett vernachlässigt werde.
Nach
der Beantwortung einiger Verständnisfragen lässt Ausschussvorsitzender
Dohmen über die beantragte Änderung zu
Nr. 09 I. der Abwägungstabelle abstimmen:
Beschluss des Ausschusses: (18 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung zu
Nr. 09 I. der Abwägungstabelle wird wie folgt geändert:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Nun
lässt Ausschussvorsitzender Dohmen über die Beschlussvorlage der Verwaltung
abstimmen:
Beschluss des Ausschusses: (18 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)
a)
Ergebnis
der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB):
Unter Berücksichtigung der vorgebrachten Anregungen und Bedenken wird
dem diesbezüglichen Abwägungsvorschlag gemäß Anlage 1 zugestimmt.
b)
Ergebnis
der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB):
Unter Berücksichtigung der vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden
und sonstiger Träger öffentlicher Belange wird dem Abwägungsvorschlag gemäß
Anlage 1 zugestimmt.
c)
Beschluss
zur Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB):
Unter Berücksichtigung der Abwägungsvorschläge unter a) und b) ist das
Verfahren der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
durchzuführen.