Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hat am 09. September 2015 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 80 B „Roermonder Straße“ in der Ortschaft Birgelen aufzustellen und den Flächennutzungsplan parallel in einem 53. Änderungsverfahren zu ändern.

 

Allgemeines Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Baurecht für Wohnbebauung.

 

Zwischenzeitlich wurden die Verfahrensschritte der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie das Verfahren der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

 

Auf den beigefügten Abwägungsvorschlag gemäß Anlage 1 wird verwiesen.

 

Der Abwägungsvorschlag beinhaltet die Stellungnahmen der Behörden und Privaten:

 

Anlage 2                EBV GmbH, Hückelhoven,

Anlage 3                EWV, Stolberg, regionetz GmbH, Eschweiler

Anlage 4                Geologischer Dienst NRW, Krefeld,

Anlage 5                Kreiswasserwerk Heinsberg, Wegberg,

Anlage 6                NEW Netz GmbH, Geilenkirchen,

Anlage 7                Landesbetrieb Straßenbau NRW, Mönchengladbach,

Anlage 8                Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Heinsberg, Viersen,

Anlage 9                Landrat des Kreises Heinsberg, Heinsberg,

Anlage 10              RWE Power AG, Köln,

Anlage 11              Wasserverband Eifel-Rur, Düren,

Anlage 12              Bezirksregierung Arnsberg, Dortmund,

Anlage 13              Erft-Verband, Bergheim,

Anlage 14              Privat 1,

Anlage 15              Privat 2,

Anlage 16              Privat 3.

 

Der beigefügte Übersichtsplan grenzt den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 80 B „Roermonder Straße“ in der Ortschaft Birgelen ab (Anlage 17).

 

Die Entwürfe der Begründung Teil A (Anlage 18) Teil B „Umweltbericht“ (Anlage 19)  sowie des Bebauungsplanes einschl. textlicher Festsetzungen (Anlage 20) sind als weitere Anlagen  beigefügt.

 

Stadtverordneter Schiefke regt an, den Beschlussvorschlag der Verwaltung zu Nr. 09 I. (Straßenverkehrsamt) der Abwägungstabelle wie folgt zu ändern:

Der Hinweis wird zur Kenntnisgenommen.

Der Rest sollte gestrichen werden, um den späteren Bauherren freie Hand bei der Anordnung der Stellplätze zu ermöglichen.

 

Stadtverordneter Seidl erklärt, das die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dieser Planung nicht zustimmt, da der soziale Wohnungsbau komplett vernachlässigt werde.

 

Nach der Beantwortung einiger Verständnisfragen lässt Ausschussvorsitzender Dohmen  über die beantragte Änderung zu Nr. 09 I. der Abwägungstabelle abstimmen:

 

Beschluss des Ausschusses:               (18 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung zu Nr. 09 I. der Abwägungstabelle wird wie folgt geändert:

 

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Nun lässt Ausschussvorsitzender Dohmen über die Beschlussvorlage der Verwaltung abstimmen:

 


Beschluss des Ausschusses:               (18 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

a)   Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

(BauGB):

 

Unter Berücksichtigung der vorgebrachten Anregungen und Bedenken wird dem diesbezüglichen Abwägungsvorschlag gemäß Anlage 1 zugestimmt.

 

b)   Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB):

 

Unter Berücksichtigung der vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wird dem Abwägungsvorschlag gemäß Anlage 1 zugestimmt.

 

c)    Beschluss zur Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

(BauGB):

 

Unter Berücksichtigung der Abwägungsvorschläge unter a) und b) ist das Verfahren der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.