Sitzung: 23.06.2016 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 1, Enthaltungen: 9
Vorlage: BV/FB5/031/2016
Der Rat nimmt die Beschlussvorlage vom 11.05.2016 zur Kenntnis. Darin
wird Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
In der seinerzeitigen Neufassung der
Entwässerungssatzung vom 29.10.2014 fehlt im § 13 Abs. 6 Satz 2 das Wort
„Erneuerung“. Obwohl dieser Satzungstext bereits mehrfach Gegenstand
verwaltungsgerichtlicher Überprüfungen war, ist der Fehler erst in einem
Verfahren am 11.05.2016 aufgefallen. Die Ergänzung (Heilung) über eine
Änderungssatzung ist nunmehr umgehend (wegen laufender Verfahren) mit
rückwirkender Inkraftsetzung auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der
seinerzeitigen Neufassung der Entwässerungssatzung vorzunehmen.
Text
§ 13 Abs. 6 Satz 2 -derzeitige Fassung-
Die Herstellung, Beseitigung,
Veränderung sowie die laufende Unterhaltung der Grundstücksanschlussleitung
obliegt der Stadt. Die Stadt macht die dabei entstehenden Kosten über den
Kostenersatzanspruch nach § 10 KAG NRW gegenüber dem Grundstückseigentümer
geltend.
Text
§ 13 Abs. 6 Satz 2 -neue
Fassung-
Die Herstellung, Erneuerung, Beseitigung, Veränderung sowie die laufende
Unterhaltung der Grundstücksanschlussleitung obliegt der Stadt. Die Stadt macht
die dabei entstehenden Kosten über den Kostenersatzanspruch nach § 10 KAG NRW
gegenüber dem Grundstückseigentümer geltend.
Die Textfassung der 1. Änderungssatzung
zur Entwässerungssatzung der Stadt Wassenberg vom 29.10.2014 liegt dieser
Beschlussvorlage als Anlage bei.
Stadtverordneter Thissen beantragt, keine Rückwirkung zu beschließen, sondern das Inkrafttreten erst mit der Bekanntmachung im Amtsblatt vorzunehmen.
Nach einer kurzen Diskussion, in der Stadtkämmerer Darius bestätigt, dass die Rückwirkung rechtlich zulässig sei und in der Praxis auch nicht selten sei, lässt Bürgermeister Winkens zunächst über den weitergehenden Verwaltungsvorschlag abstimmen.
Beschluss: (24 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 9
Enthaltung)
Der Rat
beschließt die im Entwurf vorgelegte 1. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung
und setzt sie rückwirkend zum 01.11.2014 in Kraft.
Mit dem Beschluss erledigt sich eine Abstimmung über den Antrag des Stadtverordneten Thissen.