Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 1, Enthaltungen: 9

Der Rat nimmt die Beschlussvorlage vom 11.05.2016 zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:

 

Sachverhalt:

 

In der seinerzeitigen Neufassung der Entwässerungssatzung vom 29.10.2014 fehlt im § 13 Abs. 6 Satz 2 das Wort „Erneuerung“. Obwohl dieser Satzungstext bereits mehrfach Gegenstand verwaltungsgerichtlicher Überprüfungen war, ist der Fehler erst in einem Verfahren am 11.05.2016 aufgefallen. Die Ergänzung (Heilung) über eine Änderungssatzung ist nunmehr umgehend (wegen laufender Verfahren) mit rückwirkender Inkraftsetzung auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der seinerzeitigen Neufassung der Entwässerungssatzung vorzunehmen.

 

Text § 13 Abs. 6 Satz 2 -derzeitige Fassung-

Die Herstellung, Beseitigung, Veränderung sowie die laufende Unterhaltung der Grund­stücks­anschlussleitung obliegt der Stadt. Die Stadt macht die dabei entstehenden Kosten über den Kostenersatzanspruch nach § 10 KAG NRW gegenüber dem Grundstücks­eigen­tümer geltend.

 

Text § 13 Abs. 6 Satz 2 -neue Fassung-

Die Herstellung, Erneuerung, Beseitigung, Veränderung sowie die laufende Unterhaltung der Grundstücksanschlussleitung obliegt der Stadt. Die Stadt macht die dabei entstehenden Kosten über den Kostenersatzanspruch nach § 10 KAG NRW gegenüber dem Grundstücks­eigentümer geltend.

 

 

Die Textfassung der 1. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Wassenberg vom 29.10.2014 liegt dieser Beschlussvorlage als Anlage bei.

 

Stadtverordneter Thissen beantragt, keine Rückwirkung zu beschließen, sondern das Inkrafttreten erst mit der Bekanntmachung im Amtsblatt vorzunehmen.

 

Nach einer kurzen Diskussion, in der Stadtkämmerer Darius bestätigt, dass die Rückwirkung rechtlich zulässig sei und in der Praxis auch nicht selten sei, lässt Bürgermeister Winkens zunächst über den weitergehenden Verwaltungsvorschlag abstimmen.


Beschluss:          (24 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 9 Enthaltung)


Der Rat beschließt die im Entwurf vorgelegte 1. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung und setzt sie rückwirkend zum 01.11.2014 in Kraft.

 

Mit dem Beschluss erledigt sich eine Abstimmung über den Antrag des Stadtverordneten Thissen.