Sitzung: 23.06.2016 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 34
Vorlage: BV/FB6/034/2016
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage der Verwaltung mit dem folgenden Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Der Planungs- und Umweltausschuss des
Rates der Stadt Wassenberg hat in seiner Sitzung am 21. April 2016 beschlossen,
den Bebauungsplan Nr. 86 „Orsbecker Feld“ in der Ortschaft Orsbeck aufzustellen
und den Flächennutzungsplan parallel in einem 56. Änderungsverfahren zu ändern;
die entsprechende Bekanntmachung erfolgte am 11. Mai 2016 im Amtsblatt der
Stadt Wassenberg Nr. 05/2016.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden
und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 wurde
zwischenzeitlich durchgeführt.
Nachfolgende Anregungen und Bedenken
wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange vorgebracht:
Nr. 01 (Anlage 2), EBV GmbH, Hückelhoven, Schreiben vom
20.05.2016,
Nr. 02 (Anlage 3), regionetz GmbH, Eschweiler,
Schreiben vom 24.05.2016,
Nr. 03 (Anlage 4), Geologischer Dienst NRW, Krefeld,
Schreiben vom 24.05.2016,
Nr. 04 (Anlage 5), Kreiswasserwerk Heinsberg GmbH,
Wegberg, Schreiben vom 23.05.2016.
Nr. 05 (Anlage 6), NEW Netz GmbH, Gelsenkirchen,
Schreiben vom 24.05.2016,
Nr. 06 (Anlage 7), Landesbetrieb Straßenbau NRW, Wesel,
Mail vom 10.06.2016,
Nr. 07 (Anlage 8), Landwirtschaftskammer
Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Heinsberg, Viersen, vom 13.06.2016,
Nr. 08 (Anlage 9), Kreisverwaltung Heinsberg, Amt für
Bauen und Wohnen,
Schreiben vom 07.06.2016,
Nr. 09 (Anlage 10), Wasserverband Eifel-Rur, Düren,
Schreiben vom 07.06.2016,
Nr. 10 (Anlage 11), Bezirksregierung Arnsberg, Dortmund,
Schreiben vom 03.06.2016,
Nr. 11 (Anlage 12), Erftverband, Bergheim, Schreiben vom
23.05.2016
Durch den Erwerb des Grundstücks Gemarkung
Orsbeck, Flur 1, Nr. 208, wird das Bebauungsplangebiet nunmehr neben der verkehrlichen
Anbindung über die Heinsberger Straße
-B 221- zusätzlich noch an die
vorhandene Haupterschließungsstraße „Weilerstraße“ angebunden. Somit erhält das
Bebauungsplangebiet eine optimale Anbindung an die innerörtliche Infrastruktur
des Stadtteils Orsbeck. In diesem Zusammenhang wurde gleichzeitig eine
Teilfläche des Flurstücks 207 in die geänderte räumliche Abgrenzung des
Bebauungsplangebietes einbezogen.
Eine weitergehende Einbeziehung
rückwärtiger Grundstücksteile der von der Weilerstraße erschlossenen
Wohngrundstücke in die Abgrenzung des zukünftigen Bebauungsplangebietes kann
aufgrund des Ergebnisses der durchgeführten Eigentümerabfrage nicht vorgenommen
werden.
Der angepasste städtebauliche Vorentwurf
wird in der Sitzung durch die Planungsgruppe Scheller vorgestellt.
Die beabsichtigte 56.
Flächennutzungsplanänderung sowie die neue räumliche Abgrenzung des
Bebauungsplanes Nr. 86 „Orsbecker Feld“ sind aus der Anlage 13 ersichtlich.
Herr Scheller erläutert die Planung anhand einer Präsentation.
Fragen aus der Mitte des Rates zur Planung bzw. den Erläuterungen durch das Büro Scheller wurden von der Verwaltung und Herrn Scheller beantwortet. Darüber hinaus wurden die weiteren Verfahrensschritte aufgezeigt.
Beschluss: (einstimmig)
a)
Mit
Hinweis auf die beigefügte Auflistung (Anlage 5) als Ergebnis der vorgebrachten
Anregungen und Bedenken im Rahmen der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung
der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) wird den aufgelisteten Beschlussvorschlägen der Verwaltung
zugestimmt und dient somit als rechtliche Grundlage für die Durchführung der
weiteren Verfahrensschritte.
b)
Die
Erweiterung des Plangebietes um das Grundstück Gemarkung Orsbeck, Flur 1,
Flurstück 208 und eine Teilfläche aus dem Grundstück Gemarkung Orsbeck, Flur 1,
Flurstück 207 (ca. 1.200 qm) wird beschlossen.
c)
Mit
dem geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 86 „Orsbecker Feld“ und der 56.
Änderung des Flächennutzungsplanes unter Berücksichtigung der vorgenannten
Unterpunkte a) und b) ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
d)
Mit
dem geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 86 „Orsbecker Feld“ und der 56.
Änderung des Flächennutzungsplanes unter Berücksichtigung der vorgenannten
Unterpunkte a) und b) ist die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.