Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 34

Der Rat nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung mit dem folgenden Inhalt zur Kenntnis:

 

Sachverhalt:

Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hat in seiner Sitzung am 21. April 2016 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 86 „Orsbecker Feld“ in der Ortschaft Orsbeck aufzustellen und den Flächennutzungsplan parallel in einem 56. Änderungsverfahren zu ändern; die entsprechende Bekanntmachung erfolgte am 11. Mai 2016 im Amtsblatt der Stadt Wassenberg Nr. 05/2016.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 wurde zwischenzeitlich durchgeführt.

 

Nachfolgende Anregungen und Bedenken wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgebracht:

 

Nr. 01 (Anlage 2),             EBV GmbH, Hückelhoven, Schreiben vom 20.05.2016,

Nr. 02 (Anlage 3),             regionetz GmbH, Eschweiler, Schreiben vom 24.05.2016,

Nr. 03 (Anlage 4),             Geologischer Dienst NRW, Krefeld, Schreiben vom 24.05.2016,

Nr. 04 (Anlage 5),             Kreiswasserwerk Heinsberg GmbH, Wegberg, Schreiben vom 23.05.2016.

Nr. 05 (Anlage 6),             NEW Netz GmbH, Gelsenkirchen, Schreiben vom 24.05.2016,

Nr. 06 (Anlage 7),             Landesbetrieb Straßenbau NRW, Wesel, Mail vom 10.06.2016,

Nr. 07 (Anlage 8),             Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Heinsberg,                                                     Viersen, vom 13.06.2016,

Nr. 08 (Anlage 9),             Kreisverwaltung Heinsberg, Amt für Bauen und Wohnen,

                                Schreiben vom 07.06.2016,

Nr. 09 (Anlage 10),          Wasserverband Eifel-Rur, Düren, Schreiben vom 07.06.2016,

Nr. 10 (Anlage 11),          Bezirksregierung Arnsberg, Dortmund, Schreiben vom 03.06.2016,

Nr. 11 (Anlage 12),          Erftverband, Bergheim, Schreiben vom 23.05.2016

 

Durch den Erwerb des Grundstücks Gemarkung Orsbeck, Flur 1, Nr. 208, wird das Bebauungsplangebiet nunmehr neben der verkehrlichen Anbindung über die Heinsberger Straße

-B 221- zusätzlich noch an die vorhandene Haupterschließungsstraße „Weilerstraße“ angebunden. Somit erhält das Bebauungsplangebiet eine optimale Anbindung an die innerörtliche Infrastruktur des Stadtteils Orsbeck. In diesem Zusammenhang wurde gleichzeitig eine Teilfläche des Flurstücks 207 in die geänderte räumliche Abgrenzung des Bebauungsplangebietes einbezogen.

Eine weitergehende Einbeziehung rückwärtiger Grundstücksteile der von der Weilerstraße erschlossenen Wohngrundstücke in die Abgrenzung des zukünftigen Bebauungsplangebietes kann aufgrund des Ergebnisses der durchgeführten Eigentümerabfrage nicht vorgenommen werden.

 

Der angepasste städtebauliche Vorentwurf wird in der Sitzung durch die Planungsgruppe Scheller vorgestellt.

 

Die beabsichtigte 56. Flächennutzungsplanänderung sowie die neue räumliche Abgrenzung des Bebauungsplanes Nr. 86 „Orsbecker Feld“ sind aus der Anlage 13 ersichtlich.

 

Herr Scheller erläutert die Planung anhand einer Präsentation.

 

Fragen aus der Mitte des Rates zur Planung bzw. den Erläuterungen durch das Büro Scheller wurden von der Verwaltung und Herrn Scheller beantwortet. Darüber hinaus wurden die weiteren Verfahrensschritte aufgezeigt.


Beschluss:          (einstimmig)

 


a)             Mit Hinweis auf die beigefügte Auflistung (Anlage 5) als Ergebnis der vorgebrachten Anregungen und Bedenken im Rahmen der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird den aufgelisteten Beschlussvorschlägen der Verwaltung zugestimmt und dient somit als rechtliche Grundlage für die Durchführung der weiteren Verfahrensschritte.

 

b)            Die Erweiterung des Plangebietes um das Grundstück Gemarkung Orsbeck, Flur 1, Flurstück 208 und eine Teilfläche aus dem Grundstück Gemarkung Orsbeck, Flur 1, Flurstück 207 (ca. 1.200 qm) wird beschlossen.

 

c)             Mit dem geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 86 „Orsbecker Feld“ und der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes unter Berücksichtigung der vorgenannten Unterpunkte a) und b) ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

 

d)            Mit dem geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 86 „Orsbecker Feld“ und der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes unter Berücksichtigung der vorgenannten Unterpunkte a) und b) ist die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.