Nachtrag: 14.02.2011 Nummer 1

Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Rat nimmt die Beschlussvorlage vom 10.02.2011 mit dem folgenden Inhalt zur Kenntnis:

 

Sachverhalt:

Frau Ute Meiborg ist seit 01.01.2011 Mitglied des Rates der Stadt Wassenberg.

Unter Berücksichtigung der Ersatzwahlen gem. des vorstehenden Tagesordnungspunktes ist die Regelung des § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Wassenberg zu berücksichtigen.

Danach können persönliche Vertreter gewählt werden. Ist der gewählte Vertreter verhindert, so ist dessen Fraktion oder Gruppe berechtigt, den Vertreter aus ihren Stadtverordneten in alphabetischer Reihenfolge zu stellen, wenn dieser vom Rat als Vertreter in den Ausschuss gewählt ist.


Beschluss:                          (einstimmig)

 

 


Gem. § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Wassenberg wird in den bestehenden 10 Ratsausschüssen Stadtverordnete  Ute Meiborg, die dem jeweiligen Ausschuss nicht bereits als Mitglied bzw. stv. Mitglied angehört, in alphabethischer Reihenfolge als Vertreterin im Verhinderungsfalle des persönlichen Vertreters/der persönlichen Vertreterin gewählt.