Sitzung: 19.05.2016 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB2/029/2016
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage der Verwaltung vom 04.05.2016 zur Kenntnis. Darin wird
Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Die aktuelle Geschäftsordnung für den Rat und die
Ausschüsse gemäß Ratsbeschluss vom 24.04.2008 nebst 4 Änderungen wird nunmehr
als Neufassung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Hierbei erfolgte neben redaktionellen Änderungen eine
Anpassung auf die zum 01.01.2017 stattfindende Umstellung von der schriftlichen
Einladung zur elektronischen Einladung zu Rats- und Ausschusssitzungen der
Stadt Wassenberg.
Auf die zwischenzeitlich zur Verfügung gestellte
Nutzungsvereinbarung über die Überlassung eines iPads wird verwiesen.
Stadtverordnete Simons
erklärt, dass § 1 der Geschäftsordnung dahingehend geändert werden sollte, dass
auch die Kreistagsabgeordneten eine Einladung des Rates erhalten.
Bürgermeister Winkens
führt aus, dass die Kreistagsabgeordneten nicht Mitglied des Rates sind und
somit eine Einladung nur nachrichtlich bekommen können.
Fachbereichsleiter Sieg
ergänzt, dass die Einladung im Ratsinformationssystem abrufbar sei.
Stadtverordneter Gansweidt
kann sich unter § 1 Abs. 4 (Seite 3, vorletzter Satz) nichts vorstellen und
bittet um ein Beispiel.
Bürgermeister Winkens
führt aus, dass es derzeit dafür kein Bespiel gebe und sagt eine Streichung
dieser Passage zu.
Stadtverordneter Gansweidt
regt an, dass im § 26 Abs. 5 „auf Wunsch“ ergänzt wird.
Dies wird von
Bürgermeister zugesagt.
Weiterhin
schlägt Stadtverordneter Gansweidt vor, bei § 29 Abs. 11 analog zum Rat zu
verfahren, so dass auch die Niederschriften der Ausschüsse nur noch vom
Ausschussvorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen sind.
Bürgermeister
Winkens befürwortet eine solche Regelung und stimmt einer Änderung zu.
Stadtverordnete
Simons regt an, den § 29 dahingehend zu ergänzen, dass die Ausschussvorsitzenden
immer eine schriftliche Ausfertigung der jeweiligen Einladung erhalten.
Stadtverordneter
Weyermanns schließt sich dieser Meinung an.
Bürgermeister
Winkens sagt zu, dass die Ausschussvorsitzenden auf Wunsch eine Ausfertigung in
Papierform erhalten.
Stadtverordnete
Konarski erklärt, dass § 35 dahingehend ergänzt werden sollte, dass die Geschäftsordnung
jedem Mitglied des Rates und der Ausschüsse auch online zugänglich sein muss.
Fachbereichsleiter
Sieg sagt eine entsprechende Regelung des § 35 zu.
Des
Weiteren sei betreffend § 36 (Inkrafttreten) zu berücksichtigen, dass die
Geschäftsordnung mit Wirkung vom 01.01.2017 Inkrafttrete.
Beschluss: (einstimmig)
Die im Entwurf dem
Rat vorgelegte Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse wird mit den
vorgebrachten Änderungen und Ergänzungen hiermit beschlossen. (Anlage 2)