Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Rat nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung vom 04.05.2016 zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:

 

Sachverhalt:

 

Die aktuelle Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse gemäß Ratsbeschluss vom 24.04.2008 nebst 4 Änderungen wird nunmehr als Neufassung zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Hierbei erfolgte neben redaktionellen Änderungen eine Anpassung auf die zum 01.01.2017 stattfindende Umstellung von der schriftlichen Einladung zur elektronischen Einladung zu Rats- und Ausschusssitzungen der Stadt Wassenberg.

 

Auf die zwischenzeitlich zur Verfügung gestellte Nutzungsvereinbarung über die Überlassung eines iPads wird verwiesen.

 

Stadtverordnete Simons erklärt, dass § 1 der Geschäftsordnung dahingehend geändert werden sollte, dass auch die Kreistagsabgeordneten eine Einladung des Rates erhalten.

 

Bürgermeister Winkens führt aus, dass die Kreistagsabgeordneten nicht Mitglied des Rates sind und somit eine Einladung nur nachrichtlich bekommen können.

 

Fachbereichsleiter Sieg ergänzt, dass die Einladung im Ratsinformationssystem abrufbar sei.

 

Stadtverordneter Gansweidt kann sich unter § 1 Abs. 4 (Seite 3, vorletzter Satz) nichts vorstellen und bittet um ein Beispiel.

 

Bürgermeister Winkens führt aus, dass es derzeit dafür kein Bespiel gebe und sagt eine Streichung dieser Passage zu.

 

Stadtverordneter Gansweidt regt an, dass im § 26 Abs. 5 „auf Wunsch“ ergänzt wird.

 

Dies wird von Bürgermeister zugesagt.

 

Weiterhin schlägt Stadtverordneter Gansweidt vor, bei § 29 Abs. 11 analog zum Rat zu verfahren, so dass auch die Niederschriften der Ausschüsse nur noch vom Ausschussvorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen sind.

 

Bürgermeister Winkens befürwortet eine solche Regelung und stimmt einer Änderung zu.

 

Stadtverordnete Simons regt an, den § 29 dahingehend zu ergänzen, dass die Ausschussvorsitzenden immer eine schriftliche Ausfertigung der jeweiligen Einladung erhalten.

 

Stadtverordneter Weyermanns schließt sich dieser Meinung an.

 

Bürgermeister Winkens sagt zu, dass die Ausschussvorsitzenden auf Wunsch eine Ausfertigung in Papierform erhalten.

 

Stadtverordnete Konarski erklärt, dass § 35 dahingehend ergänzt werden sollte, dass die Geschäftsordnung jedem Mitglied des Rates und der Ausschüsse auch online zugänglich sein muss.

 

Fachbereichsleiter Sieg sagt eine entsprechende Regelung des § 35 zu.

Des Weiteren sei betreffend § 36 (Inkrafttreten) zu berücksichtigen, dass die Geschäftsordnung mit Wirkung vom 01.01.2017 Inkrafttrete.

 

 


Beschluss:          (einstimmig)

 


Die im Entwurf dem Rat vorgelegte Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse wird mit den vorgebrachten Änderungen und Ergänzungen hiermit beschlossen. (Anlage 2)