Beschluss: zur Kenntnis genommen

Gemäß § 29 Abs. 10 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wassenberg wird die Sitzungsniederschrift von dem Ausschussvorsitzenden, seinem Stellvertreter und dem Schriftführer unterzeichnet. Alle Beteiligten sind anwesend und  erklären hierzu ihr Einverständnis.